Universität Bonn

Fachbereich Rechtswissenschaft

Privatheit im Metaversum – PRiME

Seit dem 01.07.2023 wird am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Recht der Datenwirtschaft, des Datenschutzes, der Digitalisierung und der Künstlichen Intelligenz das Projekt „Privatheit im Metaversum – PRiME“ durchgeführt (FKZ 16KIS1897).

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© PRiME

Hintergrund und Gesamtziel des Vorhabens

Spätestens seit der Umbenennung des Facebook-Konzerns im Herbst 2021 in Meta ist das Metaversum (engl. metaverse) nicht mehr nur eine Fiktion, sondern als zentrale Idee für die nächste Entwicklungsstufe des Internets in der Öffentlichkeit angekommen. Das Metaversum kann definiert werden als ein einziger, immersiver Raum, der persistent, interoperabel und jederzeit von überall zugänglich ist und die analoge und virtuelle Welt verschmelzen lässt. Menschen können über verschiedene Geräte auf diesen Raum zugreifen.

Analysten sehen im Metaversum ein großes ökonomisches Potential, welches insbesondere auf dem Handel mit virtuellen Gegenständen sowie den neuen Entwicklungsmöglichkeiten für die Gaming-Industrie beruht. Neben den wirtschaftlichen Potenzialen wird jedoch auch vor großen Gefahren für die Privatsphäre der Nutzer gewarnt: Zum einen stellt sich die Frage, wie die Nutzer in diesen hochgradig vernetzten Welten nicht vollends gläsern werden und der Datenschutz der Nutzer gewährleistet werden kann. Denn Metaverse-Plattformen wie Meta horizon, Roblox, oder The Sandbox können die Nutzer in einem Umfang tracken und Persönlichkeitsprofile bilden, die über bisherige Trackingmöglichkeiten weit hinausgehen. So können über das Tracking des Avatar-Verhaltens, der Körpersprache, des Ausdrucks und der Art der Interaktionen mit virtuellen und realen Produkten personenbezogene Echtzeitdaten gewonnen werden, die weitreichende Rückschlüsse auf die Persönlichkeit, Präferenzen und das Verhalten von Nutzern ermöglichen. Zum anderen stellt sich die Frage wie die Persönlichkeitsrechte im Metaversum geschützt werden können und sollten. Denn auch im Metaversum muss sichergestellt sein, dass beispielsweise sexuelle Belästigungen oder Beleidigungen nicht ungeahndet bleiben. Hieraus resultiert die Aufgabe zu definieren, wie ein „Avatar-Persönlichkeitsrecht“ aussehen müsste und wie es im Metaversum umgesetzt werden sollte.

Das Vorhaben verfolgt das Gesamtziel, in der Frühphase der Entwicklung des Metaversums, im Forschungsprozess selbst sowie im Anschluss an das Vorhaben Bürgern einen informierten Diskurs über die Chancen und Risiken der Nutzung von Metaverse-Plattformen hinsichtlich ihrer digitalen Selbstbestimmung zu ermöglichen. Außerdem sollen Alternativkonzepte, Designanforderungen sowie Bewertungsmetriken für die Ausgestaltung privatsphäreschützender Metaverse-Inhalte entwickelt sowie Methoden für die Einbeziehung der Perspektive der Nutzer in die Entwicklung von Designanforderungen für und im Metaversum erforscht und erprobt werden.

Konkret werden mit dem Vorhaben die folgenden drei Ziele verfolgt:

a.     Design und Evaluation von Benutzerschnittstellen und Designpraktiken, die es den Nutzern ermöglichen, ihr Recht auf Privatsphäre im Metaversum effektiv wahrzunehmen und u.a. ihre Einwilligungen angemessen zu unterstützen und sich vor Belästigungen und Übergriffen zu schützen.

b.     Entwicklung und Testung von Metriken zur Bewertung des Designs von virtuellen Inhalten auf Metaverse-Plattformen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Privatsphäre der Nutzer, um u.a. Dark Patterns und deceptive designs im Metaversum Einhalt zu gebieten.

c.     Erforschung und Erprobung von innovativen Gestaltungs- und Entwicklungsprozessen, mit deren Hilfe die Meinungen der Nutzer hinsichtlich der unter 1 und 2 genannten Benutzerschnittstellen und Metriken sowohl mittels klassischer Methoden der Usability-Forschung als auch mit Hilfe von Methoden, die im Metaversum selbst eingesetzt werden, erhoben werden können.

Arbeitsanteil des Lehrstuhls 

Der Lehrstuhl übernimmt im Rahmen des Projektes einen Teil der rechtlichen Analyse. Im Rahmen des Arbeitsbereichs wird untersucht, auf welche Weise Persönlichkeitsrechte in der virtuellen Welt wirken. Dies umfasst insbesondere die Frage, inwiefern persönlichkeitsverletzende Angriffe, die vordergründig „nur“ dem Avatar gelten, auf die dahinterstehende natürliche Person durchschlagen, etwa im Hinblick auf die persönliche Ehre, die sexuelle Selbstbestimmung oder die „räumliche“ Privat- und Intimsphäre. Durch die Möglichkeit, fotorealistische Avatare zu erstellen, ist auch das Recht am eigenen Bild neuartigen juristischen Fragestellungen ausgesetzt. Gleiches gilt für die Frage, wie nach dem Tod eines Nutzers mit dessen Avatar zu verfahren ist. 

Wegen der Inkorporation KI-gesteuerter Avatare im Metaversum soll das Vorhaben zudem erarbeiten, unter welchen Umständen das Persönlichkeitsrecht eines Nutzers die Offenlegung von Interaktionen mit einer – nicht erkennbaren – KI verlangt. Hierbei sind insbesondere die Etablierung von Kennzeichnungspflichten sowie die Regulierung bestimmter Einsatzmodalitäten künstlicher Intelligenz in den Blick zu nehmen. 

Bisheriger Projektverlauf

Zunächst wurde die relevante rechtswissenschaftliche Literatur gesichtet und zusammengetragen, indem eine umfassende Recherche unter Rückgriff auf juristische Datenbanken, die jeweiligen universitären Bestandskataloge sowie gezielte Neuerwerbungen erfolgte. 

Zur Konkretisierung des Analysegegenstandes wurden daraufhin in Absprache mit den Projektpartnern sämtliche identifizierten rechtlichen Probleme überblicksartig zusammengestellt und in die Konsortialtreffen getragen. Zusätzlich wurden die rechtlichen Herausforderungen im gemeinsamen Analyseraster schriftlich dargestellt. 

Ausgehend von der getroffenen Eingrenzung der persönlichkeitsrechtlichen Analysegegenstände erfolgte eine Spezialisierung auf folgende Themen:

·       Social Bots

·       Virtuelle Belästigung und Identitätsdiebstahl

·       Virtuelle Schutzräume und Jugendschutz

·       Fotorealistische Avatare

Darüber hinaus wurde eine allgemeine Literaturrecherche zum Persönlichkeitsschutz durchgeführt. Dabei wurden rechtliche Herausforderungen aus bereits „bekannten“ Bereichen (z.B. Recht am Bild und Namensrecht im Internet, Beleidigungen in sozialen Netzwerken, Manipulationen durch Social Bots) identifiziert und auf die zu erwartenden Entwicklungen im Metaversum übertragen. Neben der Beleuchtung des individuellen Persönlichkeitsschutzes bzw. der Wirkung des Allgemeinen Persönlichkeitsrecht wurden zu diesem Zwecke auch die rechtlichen Anforderungen der europäischen sowie nationalen Plattformregulierung (u.a. MStV, JMStV, DSA) in den Blick genommen.

 

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