Rechtswissenschaften Staatsexamen
Alle Informationen rund um den Studienablauf
Grundstudium
Das Grundstudiums bezeichnet den ersten Abschnitt des Jurastudiums und vermittelt die grundlegenden inhaltlichen Kenntnisse im Zivilrecht, Öffentlichen Recht und im Strafrecht. Daneben wird in den Arbeitsgemeinschaften die juristische Methodik erprobt und die juristische Falllösung trainiert.
Hauptstudium
Das Hauptstudium dient der Ergänzung und Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse und der Schwerpunktsetzung. Neben, auch verfahrensrechtlichen, Vorlesungen werden Übungen für Fortgeschrittene angeboten, die der Vorbereitung auf das Examen dienen.
Schwerpunktstudium
Das Schwerpunktstudium bietet den Studierenden die Möglichkeit juristische Kompetenzen entsprechend der individuellen Neigungen und Interessen zu erwerben und sich in einem bestimmten Rechtsgebiet zu spezialisieren.