Universität Bonn

Fachbereich Rechtswissenschaft

Begleitfach

Rechtswissenschaft als Begleitfach

Der Bachelor-Begleitfachstudiengang „Rechtswissenschaft“ bietet Studierenden im Kern- und Begleitfachmodell (Major/Minor) die Möglichkeit,  in der gewählten Fachsäule juristische Grundkenntnisse ergänzend zu einem geistes- oder gesellschaftswissenschaftlichen Kernfach (z. B. Geschichte, Politik oder Philosophie) zu erwerben und der individuellen Profilbildung.

Merkmale:

  • Abschluss: Bachelor of Arts (B.A.) in Kombination mit einem Kernfach.
  • Regelstudienzeit: 6 Semester.
  • Struktur: Das Studium ist modular aufgebaut und umfasst Basis-, Aufbau- und Vertiefungsmodule.
  • Inhalte: Studierende wählen eine aus drei angebotenen spezifischen „Fachsäulen“ (Zivilrecht, Öffentliches Recht oder Grundlagen des Rechts).

Wichtige Informationen

Zu Beginn Ihres Studiums legen Sie im einmaligen Antrag auf Registrierung zum Begeleitfach fest, welche der drei angeboten Fachsäulen Sie im Begleitfach studieren möchten: Die Fachsäule „Zivilrecht“, „Öffentliches Recht“ oder „Grundlagen des Rechts“.

In der gewählten Fachsäule absolvieren Sie drei Module, die jeweils auf 2 Semester angelegt sind. 

In jedem Modul können Sie 12 Leistungspunkte erwerben:

  • Sie beginnen mit dem Basismodul:
    Das Basismodul vermittelt Ihnen ein erstes Grundwissen in der gewählten Fachsäule. In den Vorlesungen des Moduls erlernen Sie die Stoffinhalte des jeweiligen Teilgebiets. Flankiert werden die Vorlesungen in der Regel von Arbeitsgemeinschaften, in denen Sie die juristische Arbeitsweise einüben. Am Ende des Semesters können Sie zu den gehörten Veranstaltungen Abschlussklausuren schreiben. Wird diese Prüfung bestanden, ist
    das Basismodul erfolgreich absolviert und die Belegung des Aufbaumoduls Ihrer Fachsäule möglich.
  • Sobald das Basismodul bestanden wurde, wechseln Sie in das Aufbaumodul:
    Das Studium im Aufbaumodul soll die im Basismodul erworbenen Kenntnisse vertiefen und ergänzen. Auch hier werden am Ende des Semesters Abschlussklausuren angeboten, deren Bestehen Ihnen das Weiterstudium im Vertiefungsmodul ermöglicht.
  • Dem erfolgreich absolvierten Aufbaumodul folgt das Vertiefungsmodul:
    Im Vertiefungsmodul erwerben Sie spezielle Kenntnisse in einem Teilbereich des gewählten Fachs. Hier legen Sie den letzten Prüfungsteil Ihres Begleitfachstudiums ab.
    Anders als im Basis- und Aufbaumodul ist die Modulprüfung des Vertiefungsmoduls keine Klausur, sondern eine häusliche (Seminar-)Arbeit, dessen Thema inhaltlich der gewählten Vorlesung entspricht. Mit Bestehen der Seminararbeit sind das letzte Modul und damit das Begleitfachstudium „Rechtswissenschaft“ bestanden.

Alle Begleitfachstudierenden müssen zu Beginn des ersten  Semesters einmalig eine Zulassung/Registrierung  zum Prüfungsverfahren am Fachbereich Rechtswissenschaft beantragen. Im Antrag ist auch die Wahl der Fachsäule festzulegen.

Im „Formular Center“ des Prüfungsamtes finden Sie  entsprechendes Formular. Das ausgefüllte und unterschriebene Dokument ist eingescannt als PDF per E-Mail an zulassung@jura.uni-bonn.de zu senden.

Im Ausnahmefall kann der Antrag per Post an die Postadresse des Prüfungsamts Jura (Belderberg 6, 53111 Bonn) gesendet werden bzw. per Einwurf in das Postfach des Prüfungsamtes Jura (Postfach Nr. 37 gegenüber dem Dekanat) eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass ohne fristgerechte Zulassung und Anmeldung keine Prüfungsteilnahme möglich ist!

Das Online-Anmeldeverfahren für Klausuren über Basis findet auch für das Begleitfach Rechtswissenschaft Anwendung.
Melden Sie sich während der bekanntgegebenen Frist zu den entsprechenden Modulprüfungen des Basis- und Aufbaumoduls mit Ihrer Uni-Benutzerkennung über Basis an. (Die Meldung zu der Seminararbeit des Vertiefungsmoduls erfolgt beim Veranstalter in Papierform, der die Anmeldung dann an das Prüfungsamt Jura weiterleitet.)
Die elektronische Anmeldung erfordert eine gültige Uni-Benutzererkennung des Hochschulrechenzentrums, die bei der Immatrikulation automatisch vergeben wird.

In der von Ihnen gewählten Fachsäule müssen Sie im Rahmen des gewählten Vertiefungsmoduls als Modulprüfung eine Seminarleistung erbringen, die inhaltlich der gewählten Fachsäule entspricht.

Seminarleistungen bestehen aus den folgenden beiden Teilleistungen:

  • Einer häuslichen Arbeit (in der Regel eine juristische Themenarbeit) und
  • einem Seminarreferat mit anschließender Diskussion unter Bezugnahme auf das Seminarthema.

Voraussetzung für die Teilnahme ist das vorige Absolvieren des Aufbaumoduls.

Bewerbung um ein Seminar
Bei der häuslichen Themenarbeit handelt es sich um eine sog.„Vorarbeit“, die in der vorlesungsfreien Zeit VOR dem Semester zu schreiben ist, in dem anschließend die Seminarveranstaltung mit dem mündlichen Teil stattfindet.

D.h. Sie müssen sich schon am Ende des vorherigen Semesters um einen Platz für ein Seminar bemühen, das erst im kommenden Semester stattfindet (z. B.: Seminar im Sommersemester → Bewerbung für Seminarplatz am Ende des vorigen Wintersemesters).

Die Seminarankündigungen und den Link zum zentralen Bewerbungsverfahren finden Sie auf den Seiten der Studienkoordination. Dort werden auch Termine für die Vorbesprechungen zu den Seminarveranstaltungen von den aufgabenstellenden Lehrstühlen bekanntgegeben.

Die verbindliche Anmeldung zum Seminar erfolgt dann beim anbietenden Lehrstuhl mit Themenübergabe.

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Fachsäule „Zivilrecht“

Das Zivilrecht (oder Bürgerliche Recht) regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen und privaten Organisationen. Es ordnet den Alltag in Bereichen wie Kauf, Miete, Schenkung, Darlehen, Ehe, Verwandtschaft und Erbfolge.

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Fachsäule „Öffentliches Recht“

Das Öffentliche Recht regelt die Beziehungen zwischen dem Staat (Trägern öffentlicher Gewalt) und Bürgern/Unternehmen sowie das Verhältnis der staatlichen Institutionen untereinander.

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Fachsäule „Grundlagen des Rechts“

Die juristischen Grundlagenfächer sind das Fundament des Jurastudiums und umfassen Fächer wie beispielsweise
Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Juristische Methodenlehre, Allgemeine Staatslehre und  Römisches Recht.

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