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Ein erster Überblick ist gewonnen... nun gilt es durchzustarten!

  • Abschichten, Freiversuch oder Regulärversuch - finden Sie Ihren Weg zur staatlichen Pflichtfachprüfung - eine Übersicht
    Wichtiger Hinweis:
    Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes vom 09.11.2021 wird § 12 JAG NRW (Abschichtung) aufgehoben.
    Für Studierende, die sich bereits zur staatlichen Pflichtfachprüfung gemeldet haben oder sich binnen drei Jahren nach Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes melden, findet § 12 JAG weiter Anwendung (vgl. Art. 2 Abs. 2 Zweites Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes). Eine Anmeldung zur Abschichtung ist daher noch bis einschließlich 16.02.2025 möglich.
  • Übung macht den Meister! Trainieren Sie unbedingt frühzeitig das Schreiben fünfstündiger Klausuren und besuchen Sie unseren universitären Klausurenkurs.
  • Endspurt Examensvorbereitung! Informieren Sie sich über das universitäre Examensrepetitorium „Bonner Examenskurs"!
  • Die Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung. So funktioniert es!
  • Hier finden Sie die Vordrucke, mit denen sie Freisemester gemäß § 25 JAG NRW und Krankheitssemester beantragen können.
  • Hier finden SieErsatzvordrucke für die Auflistung der belegten Lehrveranstaltungen (Belegbögen) für den Fall, dass Sie nicht mehr alle notwendigen Belegbögen zur Hand haben.
  • Sie haben die Erste Prüfung erfolgreich absolviert? Der Career Service der Universität Bonnunterstützt Studierende bei der Berufsorientierung und dem Berufseinstieg.