Ein erster Überblick ist gewonnen... nun gilt es durchzustarten!
- Nochmals zur Erinnerung : Die Zwischenprüfung im Überblick
- Lernhilfe"Klausurentruhe": Eine Referenzsammlung von Zwischenprüfungsklausuren und zwischenprüfungsrelevanten Hausarbeiten.
- Machen Sie sich mit der Prüfungsreihenfolge zivilrechtlicher Ansprüche vertraut. Das System der Ansprücheunterstützt Sie dabei.
- Hausarbeiten richtig formatieren - eine Anleitung!
- Lernen Sie in den großen Übungen, die einzelnen Themenbereiche der dogmatischen Kernfächer zu verknüpfen.
- Wie organisiere ich den weiteren Studienverlauf individuell nach meinen Bedarfen? In der Übersicht finden Sie die Möglichkeiten der weiteren Studienplanung
- Das Pflichtpraktikum - Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung: Alles zum Thema Praktikum im aktuellenHinweisblatt des Justizprüfungsamtes Köln zu den Pflichtpraktika
- Zur besseren Planung Ihres Studiums finden Sie hier eine Übersicht, welche Veranstaltungen in welchem Semester angeboten werden.
- Das Bonner FFA-Programm und weitere Fremdsprachenangebotdes Fachbereichs
- Das Schwerpunktbereichsstudim bietet Ihnen die Möglichkeit, vertiefte Kenntnisse in einem unserer insgesamt 12 Schwerpunktbereiche zu erwerben. Hier finden Sie eineAuflistung der einzelnen Schwerpunktbereiche.
- Informieren Sie sich über dasProseminar und Seminar im Schwerpunktbereich!
- Eine kurze Übersicht zur Schwerpunktbereichsprüfung
- Abschichten, Freiversuch oder Regulärversuch - finden Sie Ihren Weg zur staatlichen Pflichtfachprüfung - eine Übersicht
Wichtiger Hinweis: Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes vom 09.11.2021 wird § 12 JAG NRW (Abschichtung) aufgehoben.
Für Studierende, die sich bereits zur staatlichen Pflichtfachprüfung gemeldet haben oder sich binnen drei Jahren nach Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes melden, findet § 12 JAG weiter Anwendung (vgl. Art. 2 Abs. 2 Zweites Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes). Eine Anmeldung zur Abschichtung ist daher noch bis einschließlich 16.02.2025 möglich.
- Abschichten, Freiversuch oder Regulärversuch - finden Sie Ihren Weg zur staatlichen Pflichtfachprüfung - eine Übersicht
Wichtiger Hinweis: Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes vom 09.11.2021 wird § 12 JAG NRW (Abschichtung) aufgehoben.
Für Studierende, die sich bereits zur staatlichen Pflichtfachprüfung gemeldet haben oder sich binnen drei Jahren nach Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes melden, findet § 12 JAG weiter Anwendung (vgl. Art. 2 Abs. 2 Zweites Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes). Eine Anmeldung zur Abschichtung ist daher noch bis einschließlich 16.02.2025 möglich. - Übung macht den Meister! Trainieren Sie unbedingt frühzeitig das Schreiben fünfstündiger Klausuren und besuchen Sie unseren universitären Klausurenkurs.
- Endspurt Examensvorbereitung! Informieren Sie sich über das universitäre Examensrepetitorium „Bonner Examenskurs"!
- Die Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung. So funktioniert es!
- Hier finden Sie die Vordrucke, mit denen sie Freisemester gemäß § 25 JAG NRW und Krankheitssemester beantragen können.
- Hier finden SieErsatzvordrucke für die Auflistung der belegten Lehrveranstaltungen (Belegbögen) für den Fall, dass Sie nicht mehr alle notwendigen Belegbögen zur Hand haben.
- Sie haben die Erste Prüfung erfolgreich absolviert? Der Career Service der Universität Bonnunterstützt Studierende bei der Berufsorientierung und dem Berufseinstieg.
weitere Informationen für