Dem Rechtswissenschaftlichen Prüfungsausschuss ist eine Geschäftsstelle (Prüfungsamt) zugeordnet. Seit Umsetzung der Juristenausbildungsreform im Jahr 2003 verwaltet und organisiert das Prüfungsamt des Juristischen Fachbereiches alle prüfungsbezogenen Aspekte des Hauptfachstudiums der Rechtswissenschaft (Zwischenprüfung und Schwerpunktbereichsstudium) und des Nebenfachstudiums (inklusive der Studenten, die im Rahmen der BA und MA-Studiengänge rechtswissenschaftliche Module belegen).
Das Prüfungsamt steht den Studierenden während der Öffnungs- und Telefonsprechzeiten für alle Fragen rund um das Prüfungsverfahren, die Prüfungsorganisation und die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen zur Verfügung.
Kontakt und Öffnungszeiten
Bitte kontaktieren Sie uns am Besten per E-Mail: | |
Postanschrift: | Belderberg 6, 53111 Bonn |
Hausanschrift: | Belderberg 6, 5. Etage (nicht barrierefrei), 53111 Bonn Öffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag von 11 bis 12 Uhr |
Telefon: | +49 (0)228 / 73 - 79 99 |
Telefax: | +49 (0)228 / 73 – 996705 |
Telefonische Erreichbarkeit
Montag | 10:00-12:00 Uhr |
Dienstag | 12:00-13:00 Uhr |
Mittwoch | 10:00-12:00 Uhr |
Donnerstag | 12:00-13:00 Uhr |
Freitag | 11:00-13:00 Uhr |
Verbuchung Anträge - Keine Sprechzeiten mittwochs und freitags ab sofort bis 25.04.2025
Ab sofort finden mittwochs und freitags bis zum 25.04.2025 einschließlich keine Telefonsprechzeiten statt. Kontaktieren Sie uns per E-Mail unter pruefungsamt@jura.uni-bonn.de.
Die Einführung des neuen Campusmanagementsystems und die erforderliche Migration der Daten ab Ende April erfordern die Bearbeitung und Verbuchung von allen Anträgen mit Priorität.
Zulassungs-/Wechsel-/Anrechnungsanträge: Bitte sehen Sie von Nachfragen zu den Anträgen an das Prüfungsamt vorerst ab und senden Sie diese auch nicht mehrfach zu. Sollten Sie keine E-Mail Eingangs-Bestätigung / Bescheid über die Verbuchung Ihrer Zulassung zum Prüfungsverfahren / Ihres Wechsels in die SPB-PO 2023 / Ihres anzurechnenden Leistungen erhalten haben, können Sie sich gerne ab 22.April per E-mail bei uns melden.
Auch nach Ablauf der Zulassungsfrist, können Anträge noch vervollständigt und nachgereicht werden, falls diese doch nicht bei uns eingegangen sind.
Bitte beachten Sie jedoch, dass die Meldefrist zu Klausuren (24.06.2025 bis 08.07.2025, 24 Uhr) eine Aussschlussfrist ist und nach Ablauf dieser Frist keine Meldungen mehr möglich sind.