Dem Rechtswissenschaftlichen Prüfungsausschuss ist eine Geschäftsstelle (Prüfungsamt) zugeordnet. Seit Umsetzung der Juristenausbildungsreform im Jahr 2003 verwaltet und organisiert das Prüfungsamt des Juristischen Fachbereiches alle prüfungsbezogenen Aspekte des Hauptfachstudiums der Rechtswissenschaft (Zwischenprüfung und Schwerpunktbereichsstudium) und des Nebenfachstudiums (inklusive der Studenten, die im Rahmen der BA und MA-Studiengänge rechtswissenschaftliche Module belegen).
Das Prüfungsamt steht den Studierenden während der Öffnungs- und Telefonsprechzeiten für alle Fragen rund um das Prüfungsverfahren, die Prüfungsorganisation und die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen zur Verfügung.
Kontakt und Öffnungszeiten
Bitte kontaktieren Sie uns am Besten per E-Mail: | |
Postanschrift: | Belderberg 6, 53111 Bonn |
Hausanschrift: | Belderberg 6, 5. Etage (nicht barrierefrei), 53111 Bonn Öffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag von 11 bis 12 Uhr |
Telefon: | +49 (0)228 / 73 - 79 99 |
Telefax: | +49 (0)228 / 73 – 996705 |
Telefonische Erreichbarkeit
Montag | 10:00-12:00 Uhr |
Dienstag | 12:00-13:00 Uhr |
Mittwoch | 10:00-12:00 Uhr |
Donnerstag | 12:00-13:00 Uhr |
Freitag | 11:00-13:00 Uhr |
Bearbeitung Zulassungs- , Anrechnungs- und Wechselanträge bis Ende November!
Zulassungs-/Wechsel-/Anrechnungsanträge: Aufgrund von Personalengpässen wird sich die Bearbeitung der eingehenden Anträge bis mindestens Ende November hinziehen. Bitte sehen Sie von Nachfragen zu den Anträgen an das Prüfungsamt bis dahin ab. Sollten Sie bis dahin keine Bestätigung / Bescheid über die Verbuchung Ihrer Zulassung zum Prüfungsverfahren / Ihres Wechsels in die SPB-PO 2023 / Ihres anzurechnenden Leistungen erhalten haben, können Sie sich gerne ab 1. Dezember per e-mail bei uns melden.
Auch nach Ablauf der Zulassungsfrist, können Anträge noch vervollständigt und nachgereicht werden, falls diese doch nicht bei uns eingegangen sind.
Bitte beachten Sie jedoch, dass die Meldefrist zu Prüfungen im Januar (07.01.2025 bis 21.01.2025, 24 Uhr) eine Aussschlussfrist ist und nach Ablauf dieser Frist keine Meldungen mehr möglich sind.