Bei der Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung wird die Wahl des Schwerpunktbereichs registriert. Die Beantragung eines Wechsels des Schwerpunktbereichs mittels dieses Formulars ist nach bereits erfolgter Zulassung und innerhalb der jeweiligen PO (nur) in folgenden Konstellationen möglich:
Sofern diese Voraussetzungen vorliegen und Sie Ihren Schwerpunkt wechseln, füllen Sie bitte folgendes Formular aus:
Informationen zum Datenschutz