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Änderung SPB-Wahl

Bei der Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung wird die Wahl des Schwerpunktbereichs registriert. Die Beantragung eines Wechsels des Schwerpunktbereichs mittels dieses Formulars ist nach bereits erfolgter Zulassung und innerhalb der jeweiligen PO (nur) in folgenden Konstellationen möglich:

  • Es wurden im gewählten Schwerpunktbereich noch keine Teilprüfungen erbracht, d.h. es ist lediglich die Zulassung beantragt worden und noch keine Anmeldung zu Teilprüfungen erfolgt.
  • Es wurden im gewählten Schwerpunktbereich zwar bereits Teilprüfungen erbracht, diese sind jedoch aufgrund der Verzahnung der Schwerpunktbereiche auch in einem anderen Schwerpunktbereich anrechenbar (in dem Schwerpunktbereich, in den gewechselt werden soll).
  • Der erste Versuch der Schwerpunktbereichsprüfung wurde insgesamt nicht bestanden, dann kann der Wiederholungsversuch in einem anderen Schwerpunktbereich erfolgen.

Sofern diese Voraussetzungen vorliegen und Sie Ihren Schwerpunkt wechseln, füllen Sie bitte folgendes Formular aus:

Der Wechsel ist immer nur innerhalb der jeweiligen PO möglich
(römische Ziffern = neue PO, arabische Ziffern = alte PO).
WICHTIG: Der Antrag muss rechtzeitig, jedenfalls aber bis spätestens zum Beginn der Prüfungsanmeldefrist des jeweiligen Semesters gestellt werden, damit noch eine rechtzeitige Klausuranmeldung im neu gewählten SPB möglich ist.
* Felder mit einem Stern sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.