Zwischenprüfung - Allgemeines/Zulassung
Bitte beachten Sie die Bekanntmachung für die Prüfungen am Rechtswissenschaftlichen Fachbereich
Stand: WS 2023/24
Alle Studierendengruppen, die Prüfungen am rechtswissenschaftlichen Fachbereich ablegen möchten, müssen einmalig in Papierform die Zulassung/Registrierung zum jeweiligen Prüfungsverfahren beantragen. Hauptfachstudierende beantragen in dem Semester, in dem die ersten Teilprüfungen abgelegt werden sollen, die Zulassung zur Zwischenprüfung und später nach Bestehen der Zwischenprüfung die Zulassung zum Schwerpunktbereich (ebenfalls in dem Semester, in dem die ersten Teilprüfungen des Schwerpunktbereiches abgelegt werden sollen). Diese einmalige Registrierung ermöglicht auch in nachfolgenden Semestern eine spätere elektronische Prüfungsanmeldung.
Die Zulassungsfrist für das Prüfungsverfahren im Wintersemester 2023/24 läuft vom
Dienstag, 10. Oktober 2023 bis Dienstag, 31. Oktober 2023, 24 Uhr
Formulare sind ab Fristbeginn im Formularcenter des Prüfungsamtes abrufbar. Die Formulare sind ausgefüllt und unterschrieben eingescannt PDF-Dokument per E-Mail zu senden an: zulassung@~@jura.uni-bonn.de oder per Einwurf in das Postfach des Prüfungsamtes Jura im Juridicum (Postfach 37 gegenüber dem Dekanat) oder per Post an die Postadresse des Prüfungsamts Jura (Adenauerallee 24 - 42, 53113 Bonn).
Zwischenprüfung - Anmeldung zu den Teilprüfungen
Die An- und Abmeldefrist für Prüfungen (Klausuren und auch alle Hausarbeiten der Zwischenprüfung!) im Wintersemester 2023/24 läuft vom
Dienstag, 09. Januar 2024 bis Dienstag, 23. Januar 2024, 24 Uhr
Regulär vorgesehene Anmeldeform ist die online-Anmeldung über: basis.uni-bonn.de
Auch eine Abmeldung von Prüfungen ist innerhalb der o.g. Frist über basis.uni-bonn.de vorzunehmen.
Informationen zum entschuldigen Prüfungsrücktritt bei Krankheit am Prüfungstag finden Sie hier.
Hinweise und Erklärungen zum Online-An- und Abmeldeverfahren.
Zur Anerkennung bzw. zum Anrechnungsverzicht beachten Sie bitte die beiden nachstehenden Formulare:
Erklärung über die Anrechnung von bisher erbrachten Prüfungsleistungen
Erklärung über den Anrechnungsverzicht von bisher erbrachten Prüfungsleistungen
Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Studiengang Rechtswissenschaft