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Formular Center: Dokumente für die Schwerpunktbereichsprüfung

Schwerpunktbereichsprüfung - Anmeldung zu den Teilprüfungen

Die An- und Abmeldefrist für Klausuren im Schwerpunktbereich im Wintersemester 2024/2025 läuft vom
 

Dienstag, 07. Januar 2025 bis Dienstag, 21. Januar 2025, 24 Uhr

Regulär vorgesehene Anmeldeform ist die online-Anmeldung über: basis.uni-bonn.de
 

Auch eine Abmeldung von Prüfungen ist innerhalb der o.g. Frist über basis.uni-bonn.de vorzunehmen.

Informationen zum entschuldigen Prüfungsrücktritt bei Krankheit am Prüfungstag finden Sie hier
Hinweise und Erklärungen zum Online-An- und Abmeldeverfahren.

 

Anmeldeformulare

Nachfolgende Formulare für die Meldung zu Teilprüfungen im Schwerpunktbereich sind nur bei technischen Problemen mit dem Online-Portal zu verwenden. (Bitte vermerken Sie ggf. auch Abmeldungen bei technischen Problemen handschriftlich auf dem Formular).

Stand: 07.01.2025

 


Antrag auf Verlängerung der Frist zur Absolvierung des Schwerpunktbereichsstudiums nach der SPB-PO 2015

Antrag auf Verlängerung der Frist zur Absolvierung des Schwerpunktbereichsstudiums

(Frist: 25.06. bis zum 09.07.2024, 24 Uhr!)


Schwerpunktbereichsprüfung - Allgemeines/Zulassung


Stand: WS 2024/2025

Alle Studierendengruppen, die Prüfungen am rechtswissenschaftlichen Fachbereich ablegen möchten, müssen einmalig in Papierform die Zulassung/Registrierung zum jeweiligen Prüfungsverfahren beantragen. Hauptfachstudierende beantragen in dem Semester, in dem die ersten Teilprüfungen abgelegt werden sollen, die Zulassung zur Zwischenprüfung und später nach Bestehen der Zwischenprüfung die Zulassung zum Schwerpunktbereich (ebenfalls in dem Semester, in dem die ersten Teilprüfungen des Schwerpunktbereiches abgelegt werden sollen). Diese einmalige Registrierung ermöglicht auch in nachfolgenden Semestern eine spätere elektronische Prüfungsanmeldung.

 

Die Zulassung zum Schwerpunktbereichsstudium sowie die Wahl eines neuen Schwerpunktbereiches der von der SPB-PO 2015in die SPB-PO 2023 zum WS 24/25 von Amts wegen überführten Prüflinge ist im Wintersemester 2024/2025


innerhalb der Frist von Dienstag, 08. Oktober 2024 bis Dienstag, 29. Oktober 2024, 24 Uhr

zu beantragen.

 

Die zugehörigen Formulare werden an dieser Stelle am Dienstag, den 08. Oktober 2024 veröffentlicht.

 

  • Bitte beachten Sie, dass Sie bereits im Zulassungsantrag die Wahl Ihres Schwerpunktbereiches treffen müssen; eine spätere Änderung ist noch bis zu Ihrer ersten Prüfungsanmeldung per E-Mail (pruefungsamt@~@jura.uni-bonn.de) möglich.
  • Dieses Formular richtet sich an Studierende, die noch nicht zum Schwerpunktbereich zugelassen wurden, sowie an Studienortwechsler.

Die Formulare sind ausgefüllt und unterschrieben eingescannt PDF-Dokument per E-Mail zu senden an: zulassung@~@jura.uni-bonn.de oder - im Ausnahmefall - per Post an die Postadresse des Prüfungsamts Jura (Belderberg 6, 53111 Bonn) bzw. per Einwurf in das Postfach des Prüfungsamtes Jura (Belderberg 6, 53111 Bonn).