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Klausurtermine

Klausurtermine für die Zwischenprüfung

Die Klausurphase des WS 2025/2026 läuft für die Grundstudiumsklausuren voraussichtlich bis zum 28. Februar 2026 (inklusive Samstage).

Urlaube, Praktika etc., deren Termine bereits jetzt festgemacht werden müssen, sollten daher für Studierende im Zwischenprüfungsverfahren erst ab 02. Februar 2026 eingeplant werden.

Die genauen Termine werden an dieser Stelle bis Mitte Dezember veröffentlicht. 

Die Termine der drei ZP-Klausuren finden Sie seit Anfang November 2025 unter folgendem Link unter Aktuelles

Die Hausarbeiten des Grundstudiums im Zivilrecht und Strafrecht sind in der Regel auf eine Lösung in 2-3 Wochen Bearbeitungszeit angelegt. Die Laufzeit erstreckt sich jedoch über mehrere Wochen in der vorlesungsfreien Zeit (am Ende des Sommersemesters bis ca. Ende September und am Ende des Wintersemesters bis ca. Ende März), wobei die genauen Fristen vom Dozenten/Aufgabensteller festgelegt werden. 

Die Zulassungsklausuren zur Zwischenprüfung der Zw-PO 2023 haben nach den Vorgaben der Prüfungsordnung eine Bearbeitungszeit von 120 Minuten. Die neuen Zwischenprüfungsklausuren gemäß Zw-PO 2023 dauern 3 Stunden (180 Minuten).

Bitte finden Sie sich jeweils mindestens 15 Minuten vor Klausurbeginn beim Hörsaal ein und bringen einen Lichtbildausweis sowie Ihren Studierendenausweis für die Identitätskontrolle mit.

Bitte beachten Sie:

  • Eine separate Anmeldung zu den einzelnen Klausuren (zu den Hausarbeiten siehe unten) ist verpflichtend (Ausschlussfrist) und erfolgt im WS 2025/26 in folgenden Zeitraum: Mittwoch, 07.01.2026 bis Mittwoch, 21.01.2026, 24 Uhr über http://basis.uni-bonn.de oder https://studienservice.uni-bonn.de

  • Abmeldungen sind ebenfalls nur innerhalb dieser Frist möglich.
  • An- und Abmeldung Fall-Hausarbeiten nach StO 2023: Die Anmeldefrist für alle Hausarbeiten, die in der vorlesungsfreien Zeit im Anschluss an das WS 25/26 geschrieben werden, beginnt am 07. Januar 2026 über basis.uni-bonn.de und endet jeweils einen Tag (24 Uhr) vor dem Abgabefristende der Hausarbeit. Bitte nehmen Sie Anmeldung - wenn die Teilnahme an der jeweiligen Hausarbeit tatsächlich beabsichtigt ist - frühzeitig vor, damit die Lehrstühle die Korrekturkapazitäten verlässlich planen können und Sie das Risiko vermeiden, dass Ihre Hausarbeit nach intensiver Bearbeitung aufgrund fehlender Anmeldung nicht bewertet werden kann.
  • Alle Prüfungsteilnehmer*innen sind vielmehr verpflichtet, ihre Anmeldung oder Abmeldung unmittelbar danach unter dem Menüpunkt „Anmeldungen“ in der Datenbank zu überprüfen und einen Nachweis über die Anmeldung oder Abmeldung durch die als PDF generierbare Übersicht unter „Angemeldete Prüfungen“ zu sichern. Nach Durchführung der Prüfungsan- bzw. -abmeldung über die Plattform https://basis.uni-bonn.de/ wird keine Bestätigungsmail bei erfolgreicher An- und Abmeldung versendet.
  • Für den Fall technischer Probleme bei der Prüfungsan- oder Abmeldung von Klausuren und Hausarbeiten wenden Sie sich bitte innerhalb der Frist per Mail an das Prüfungsamt und senden ein für technische Probleme bereit gestelltes Meldeformular per E-Mail (pdf-Datei) rechtzeitig zu; dieses finden Sie hier: https://www.jura.uni-bonn.de/pruefungsamt/formular-center