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Proseminar im Sommersemester 2026 bei Dr. Matthias Maetschke

Vom Volkszählungsurteil zum Onlinezugangsgesetz: zur Geschichte des E-Government-Rechts

Automatisierte Datenverarbeitung in der Verwaltung wurde seit dem Volkszäh-
lungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983 juristisch vor allem als Gefahr
für die Freiheitsrechte wahrgenommen. Während Reformer wie der Jurist Horst
Herold (1923-2018, “Kommissar Computer”) die Computerisierung des Staats vo-
rantrieben, konzentrierte sich die Rechtsordnung auf die Bekämpfung von Miss-
ständen. Diese Haltung hat sich in den 2010er-Jahren grundlegend gewandelt: Die
Förderung der Verwaltungsdigitalisierung ist selbst zu einem wichtigen Ziel des
Rechts geworden. Daraus hat sich ein dynamisches Gebiet entwickelt – das E-
Government-Recht.
Die Gründe für diesen Wandel sind nicht eindeutig: Hat die Digitalisierung Unzu-
länglichkeiten des Verfassungs- und Verwaltungsrechts offengelegt, die behoben
werden mussten? Oder war es erforderlich, einer reformunwilligen Verwaltung ge-
setzliche Vorgaben zu machen, um den digitalen Rückstand der Bundesrepublik
Deutschland aufzuholen? Um diese Fragen zu beantworten, untersucht das Pro-
seminar als Beitrag zur juristischen Zeitgeschichte die Entstehung von Rechts-
maßnahmen im Kontext der Verwaltungsdigitalisierung – vom Volkszählungsurteil
bis zum Onlinezugangsgesetz von 2017.
Materialien zur Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten werden zum Selbst-
studium über eCampus zur Verfügung gestellt. Die Proseminarvorträge von 10 Mi-
nuten mit anschließender Diskussion werden als Blockveranstaltung an zwei Ter-
minen durchgeführt. Die Proseminararbeiten sollen einen Umfang von 12 Seiten
haben. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Die Anmeldung zum Proseminar erfolgt elektronisch im Zeitraum vom 21. bis zum
23. Januar 2026. Auf der Anmeldeplattform der Fakultät finden Sie auch weitere
Informationen zur Veranstaltung.