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Internationales Besucherprogramm („Visiting Fellowship Programme“)

Das Institut für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung freut sich, im Rahmen eines neuen Besucherprogramms („Visiting Fellowship Programme“) Wissenschaftler*innen aus aller Welt in Bonn begrüßen zu können.

Das Programm richtet sich an Forscher*innen ab der Post-Doc-Phase, die für einen Zeitraum zwischen (typischerweise) einem und sechs Monaten an die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Universität Bonn kommen möchten, um selbständig an einem Forschungsprojekt im Bereich der Rechtsvergleichung und/oder des Internationalen Privatrechts zu arbeiten und den wissenschaftlichen Austausch mit Instituts- und Fakultätsangehörigen zu pflegen. 

Das Institut stellt für die Dauer des Aufenthalts einen Arbeitsplatz zur Verfügung, kann aber nicht weiter zur Organisation oder Finanzierung des Forschungsaufenthalts beitragen. Besucher*innen sollten bereit sein, während ihres Aufenthalts einen kurzen Vortrag über ihr Forschungsprojekt zu halten, und sollten zudem gute Englischkenntnisse mitbringen.

Die Auswahl der Visiting Fellows erfolgt mehrmals jährlich in einem kompetitiven Verfahren und richtet sich u.a. nach der zur Verfügung stehenden Kapazität. Maßgebliche Bewerbungsfristen sind der 30.3., 30.6., 30.9. und 31.12. jedes Jahres.

Interessierte Bewerber*innen werden gebeten, folgende Unterlagen in einem einzigen, ihren Namen tragenden pdf-Dokument zusammenzufassen und über unser Online-Portal einzureichen:

* Ausgefülltes Bewerbungsformular

* Akademischer Lebenslauf mit Schriftenverzeichnis,

* Kurzbeschreibung des Forschungsprojekts (max. 2 Seiten),

* Bescheinigung der Heimatinstitution zum Einverständnis mit dem geplanten Aufenthalt,

* Bis zu zwei wissenschaftliche Empfehlungsschreiben (optional).