Im kommenden Sommersemester biete ich für den Schwerpunktbereich IX (bzw. für die in der alten Schwerpunktbereichsordnung verbleibenden Studierenden den vormaligen Schwerpunktbereich 6) ein Seminar zum deutschen und europäischen Verfassungsrecht an, das nicht als Proseminar belegt werden kann. Das Seminar wird der Frage nachgehen, ob, inwiefern und gegebenenfalls aus welchen Gründen Grundbegriffe des Verfassungsrechts in der Verfassungsordnung der Europäischen Union andere Funktionen und Bedeutungen haben als im deutschen Verfassungsrecht. Ausgerichtet ist das Seminar auf einen Vergleich zwischen den beiden Verfassungsordnungen, der ein vertieftes Verständnis ermöglichen soll. Das Seminar wird voraussichtlich Ende April/Anfang Mai 2024 geblockt als Präsenzveranstaltung stattfinden; die Seminararbeiten werden also in der vorlesungsfreien Zeit vor dem Beginn des kommenden Sommersemesters anzufertigen sein.