Herzlich Willkommen auf der Seite von Prof. Dr. Heiko Sauer
Lehrstuhl für deutsches und europäisches Verfassungs- und VerwaltungsrechtStudentische Aushilfskraft für die Evaluation gesucht
Im Fachbereich Rechtswissenschaft ist zum 15.01.2025 eine Stelle als studentische Hilfskraft für die Auswertung der Evaluation zu besetzen (7,5 Stunden/Woche). Nähere Information finden Sie hier.
Grundlagenlesekreis im öffentlichen Recht im Wintersemester 2024/25
In diesem Wintersemester veranstaltet Herr Prof. Dr. Heiko Sauer gemeinsam mit Frau Prof. Dr. Laura Münkler einen Lesekreis zu den Grundlagen des öffentlichen Rechts. Genaueres zum Format, geplante Termine und die zur Lektüre vorgesehenen Texte sind der angefügten Einladung zu entnehmen.
Call for Participation - Junger Arbeitskreis Recht und Politik
Der „Junge Arbeitskreis Recht und Politik“ widmet sich dem Spannungsfeld von Recht und Politik rechtsgebietsübergreifend und interdisziplinär. Seit unserer Gründung 2020 sind wir jährlich auf der Jungen Tagung Öffentliches Recht (JTÖR) präsent, veranstalten Forschungskolloquien und organisieren Tagungen.
Das Forschungskolloquium findet dieses Jahr am 11.-12.10.2024 an der Universität Bonn statt. Nähere Informationen finden Sie hier.
Aktuelle Neuerscheinung: Dreier/Brosius-Gersdorf (Hrsg.): Grundgesetz Kommentar Band I, 4. Auflage 2023
Professor Sauer hat für die 4. Auflage des Grundgesetz-Kommentars die Kommentierungen zu Art. 1 II und III GG sowie die Vorbemerkungen vor Art. 1 GG beigetragen.
Die 4. Auflage bringt die Kommentierung der Präambel und der Art. 1 bis 19 auf den aktuellen Stand von Judikatur und Literatur Die grundlegende Struktur des Kommentares wurde beibehalten und um neuere Entwicklungen wie die Implikationen der Europäisierung und Digitalisierung sowie der Corona-Pandemie ergänzt. Die Herausgeberschaft des Kommentares hat ab der 4. Auflage Frauke Brosius-Gersdorf übernommen. Auch im Autorenkreis sind personelle Veränderungen zu verzeichnen: Mit Ausnahme von Frauke Brosius-Gersdorf und Ferdinand Wollenschläger, die bereits an der 3. Auflage mitgewirkt haben, liegen die Kommentierungen der Präambel sowie der Artikel 1 bis 19 GG in den Händen neuer Autorinnen und Autoren.
Aktuelle Neuerscheinung: Stillhalten im Verfassungsprozess – Zum Umgang mit dem Problem der Zwischenzeit in Eilverfahren über Zustimmungsgesetze vor dem Bundesverfassungsgericht
Den Beitrag von Professor Sauer in Donath/Heger/Malkmus/Bayrak (Hrsg.): Der Schutz des Individuums durch Recht. Festschrift für Rainer Hofmann zum 70. Geburtstag können Sie über Springer Link hier abrufen.
Fachbereichslehrpreis 2023
Professor Sauer wurde auch 2023 aufgrund der Evaluation der Studierenden mit dem Fachbereichslehrpreis ausgezeichnet.
Professor Sauer als Sachverständiger bei der Anhörung des Bundestagsausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
Die Stellungnahme von Professor Sauer zum Antrag auf Einsetzung eines Cum-Ex-Untersuchungsausschusses ist hier abrufbar.
Professor Sauer als Sachverständiger bei der Anhörung des Bundestagsausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union
Die Stellungnahme von Professor Sauer zu den Gesetzesentwürfen betreffend die Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments ist hier abrufbar.
Öffentliches Reaktionsrecht, Theorie und Dogmatik der Folgen hoheitlicher Rechtsverletzungen
Hoheitliche Rechtsverletzungen müssen rechtliche Folgen haben, wenn Rechtsstaatlichkeit kein bloßes Versprechen bleiben soll. Das positive Recht gestaltet diese Folgen nur teilweise aus und überlässt dem Richterrecht das Feld. Das hat zu einer unübersichtlichen Vielgestaltigkeit möglicher Folgen rechtswidrigen Staatshandelns und zu vielen Ungereimtheiten geführt. Heiko Sauer begreift die Folgen hoheitlicher Rechtsverletzungen als Verletzungsreaktionen, die er durch die Konturierung eines Rechtsgebiets des öffentlichen Reaktionsrechts ordnet und auf einheitliche Grundsätze zurückführt. Seine Grundlagen erschließt er durch eine strukturtheoretische Analyse möglicher Reaktionsinhalte und Reaktionsmodi. Mit diesem Analyserahmen kann geklärt werden, wozu hoheitliche Rechtsverletzungen nach geltendem Recht verpflichten, wie diese Verpflichtungen erfüllt und durchgesetzt werden können und wann sie verfassungsrechtlich und unionsrechtlich begrenzt werden dürfen.