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Doktorand*innengalerie

Lehrstuhl für deutsches und europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht

Carolin Schlößer

Territoriale Gestattungen unter dem Grundgesetz

Territoriale Gestattungen sind ein alltägliches, aber kaum beleuchtetes Phänomen des Außenverfassungsrechts. Die Beispiele sind vielfältig: Sie reichen von Sitzabkommen mit internationalen Organisationen, die ihr eigenes Dienstrecht zur Anwendung bringen, bis zu militärischen Erlaubnissen wie jenen auf der US-amerikanisch genutzten Airbase Ramstein. Jeweils ermöglicht die deutsche Gestattung einem anderen Völkerrechtssubjekt, außerhalb der deutschen Rechtsordnung auf deutschem Staatsgebiet hoheitlich tätig zu werden. Carolin Schlößer legt anhand von Parallelbetrachtungen dar, auf welche Weise sich das Grundgesetz zu diesen territorialen Gestattungen verhält. Sie entwickelt ein verfassungsrechtliches Regime in Gestalt eines ordre public-Vorbehaltes. Daraus leiten sich zahlreiche Vorgaben für die Praxis der Gestattungen ab, die umfänglich beleuchtet werden. Auch auf Rechtsschutzmöglichkeiten geht die Autorin detailliert ein.

https://www.mohrsiebeck.com/buch/territoriale-gestattungen-unter-dem-grundgesetz-9783161623028?no_cache=1

 


Richard Luther

Überlegungen zu einer positivistischen Integrationslehre. Die Bedeutung menschlicher Wertvorstellungen für die Interpretation des nationalen und europäischen Verfassungsrechts 

In Verfassungen wird die Spannung zwischen intersubjektivem Verbindlichkeitsdenken und der Subjektivität menschlicher Überzeugung besonders deutlich: Sie sind der Fixpunkt der Rechtsableitung, der auf einem rechtstypischen Gestaltungsanspruch bestehen muss. Gleichzeitig kann es gerade für Verfassungen nicht dahinstehen, ob ihre Vorgaben für ›angemessen‹, ›gut‹ oder ›richtig‹ gehalten werden. Verfassungsrechtliche Erwartungen werden nicht durch eine weitere Instanz des positiven Rechts abgesichert. Wie auf den damit verbundenen Begründungsbedarf des Verfassungsrechts aus rechtlicher Sicht reagiert werden sollte, was hieraus für die Rechtsauslegung folgt und wo deren Grenzen liegen, soll hier theoretisch erschlossenwerden. Dabei lassen sich die aus einer (Theorie-)Verbindung von Hans Kelsen und Rudolf Smend entstandenen Erkenntnisse auch auf das Recht der Europäischen Union übertragen: Ein angemessenes Verständnis unionaler Verfassungsvorgaben kann nicht entwickelt werden, ohne ihre Abhängigkeit von der sozialen Lebenswelt in den Blick zu nehmen.

https://www.duncker-humblot.de/buch/ueberlegungen-zu-einer-positivistischen-integrationslehre-9783428187744/?page_id=0&typ=buc


Matthias Mayer

Die Verteilung von Verlusten aus der Offenmarktpolitik des Eurosystems. Kompetenzielle Grundlagen und unionsrechtliche Grenzen

Im Zuge der unkonventionellen Geldpolitik hat das Eurosystem die Zentralbankbilanz als geldpolitisches Instrument eingesetzt. Dadurch sehen sich die Zentralbanken nicht zuletzt auch im Zusammenhang mit den massiven Ankäufen von Staatsanleihen der Euro-Mitgliedstaaten erhöhten finanziellen Risiken ausgesetzt. Wenngleich derartige Risiken nicht eintreten müssen, wirft diese Entwicklung angesichts der besonderen Konstruktion des europäischen Zentralbanksystems die auch in den gerichtlichen Verfahren um die OMT und insbesondere das PSPP virulent gewordene, aber bislang nicht beantwortete Frage auf, welche Möglichkeiten das Unionsrecht der EZB eröffnet, um über die Verteilung von Verlusten zwischen den einzelnen Zentralbanken des Eurosystems zu entscheiden. Matthias Mayer entwickelt vor diesem Hintergrund den unionsrechtlichen Rahmen für die Verteilung von Verlusten durch die EZB und analysiert, inwiefern die Euro-Mitgliedstaaten unionsrechtlich dazu verpflichtet sind, ihre nationalen Zentralbanken zu rekapitalisieren.

https://www.mohrsiebeck.com/buch/die-verteilung-von-verlusten-aus-der-offenmarktpolitik-des-eurosystems-9783161618123


Alexander Nörz

Die Zulässigkeit des Präventiveinsatzes der Streitkräfte im Innern zur Abwehr terroristischer Gefahren

Der internationale Terrorismus hat in den letzten Jahren eine erhebliche und anhaltende Gefahrenlage in Deutschland und Europa etabliert. Bei komplexen Anschlägen kann es notwendig werden, dass die Streitkräfte mit ihren besonderen Fähigkeiten auch präventiv zu deren Abwehr im Innern herangezogen werden. Die Untersuchung widmet sich mittels der Auslegung der verfassungsrechtlichen Einsatznormen im Grundgesetz den Möglichkeiten und Grenzen solcher Einsätze auf Grundlage der seit Jahrzehnten nicht reformierten Notstandsverfassung. In diesem Kontext wird auch hinterfragt, ob ein Verfassungswandel Einfluss auf diese Ergebnisse entfalten kann. Es zeigt sich, dass die Einsatzmöglichkeiten auslegungsbedingt eng begrenzt sind, ein Verfassungswandel aber auch nicht vollständig ausgeschlossen ist.

https://www.peterlang.com/document/1150456


Nicolas Grundhewer

Torhüter zur Verwaltungsgerichtsbarkeit. Rechtsschutz im Eigenverwaltungsrecht der Europäischen Union unter dem Einfluss der Århus-Konvention

Die Aarhus-Konvention hat zu einigen Umwälzungen im mitgliedstaatlichen Umweltrechtsschutz geführt. Vor diesem Hintergrund widmet sich die Untersuchung einer Diskussion, die bislang weit weniger Aufmerksamkeit erfahren hat: Auch die Union selbst ist Partei der Aarhus-Konvention und muss diese deshalb für den Rechtsschutz gegen die Handlungen ihrer Organe und Institutionen, dem Eigenverwaltungsrecht, beachten. Zentrale Frage der Untersuchung ist, ob der Rechtsschutz im Eigenverwaltungsrecht der Union den Vorgaben der Aarhus-Konvention genügt. Dazu analysiert die Untersuchung den Umweltrechtsschutz nach dem Primärrecht, insbesondere mit Blick auf die restriktive Plaumann-Formel des Gerichtshofs, sowie den mit der Verordnung 1367/2006 eigens geschaffenen Verbandsrechtsbehelf. Mit Blick auf die weitgehende Effektivierung der Aarhus-Konvention gegenüber dem mitgliedstaatlichen Prozessrecht stellt sie auch die Frage nach Doppelstandards in der Rechtsprechung des Gerichtshofs.

https://www.duncker-humblot.de/buch/torhueter-zur-verwaltungsgerichtsbarkeit-9783428158737/?page_id=1


Martin Schäfer

Treaty Overriding. Ein Beitrag zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit abkommensüberschreibender Bundesgesetze

Wie verhält sich das deutsche Verfassungsrecht zu der Frage, ob der Bundestag bei seiner gesetzgeberischen Tätigkeit an völkerrechtliche Verträge gebunden ist? Martin Schäfer untersucht dies und zeigt, wie »freundlich« sich das Grundgesetz gegenüber dem Völkerrecht verhält. Wie verträgt sich eine etwaige Bindung des Gesetzgebers an völkerrechtliche Verträge mit seiner durch das Demokratieprinzip verbürgten Freiheit, in der Vergangenheit getroffene Entscheidungen zurückzunehmen oder zu ändern? Der Autor erörtert, welchen Rang dabei völkerrechtliche Verträge in der deutschen Normenpyramide einnehmen und welche Rückschlüsse die Organkompetenzverteilung im Bereich der auswärtigen Gewalt auf die Frage zulässt, ob das sog. Treaty Overriding verfassungsrechtlich zulässig ist.

https://www.mohrsiebeck.com/buch/treaty-overriding-9783161589959