Universität Bonn

Fachbereich Rechtswissenschaft

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Student:innen

Unser Studienangebot

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© Yvonne Mester

Rechtswissenschaft (Staatsexamen, Erste Juristische Prüfung)

Die Rechtswissenschaft beschäftigt sich mit Problemen von Gesetzgebung und Rechtsprechung, nimmt kritisch zu ihnen Stellung und erarbeitet Alternativlösungen.

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Rechtswissenschaft (Bachelor of Arts, Begleitfach)

Die Rechtswissenschaft beschäftigt sich mit Problemen von Gesetzgebung und Rechtsprechung, nimmt kritisch zu ihnen Stellung und erarbeitet Alternativlösungen.

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© Yvonne Mester

Law & Economics (Bachelor of Laws, Ein-Fach)

Die ökonomische Analyse des Rechts untersucht die Wirkung rechtlicher Regeln auf menschliches Verhalten.

FAQ - Frequently Asked Questions

Kann ich mich in den Studiengang Rechtswissenschaften frei einschreiben oder muss ich mich bewerben?

Der Studiengang Rechtswissenschaft (Staatsexamen) der Universität Bonn ist zum 1., 2., 3. und 4. Fachsemester zulassungsbeschränkt. Dies bedeutet, dass Sie sich, um einen Studienplatz zu erhalten, unmittelbar bei dem Studierendensekretariat der Universität Bonn bewerben müssen: Weitere Informationen zum Auswahlverfahren an der Universität Bonn

Wegen aller mit der Bewerbung zusammenhängenden Fragen wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.

Ab dem 5. Fachsemester ist eine zulassungsfreie Einschreibung ohne vorheriges Bewerbungsverfahren möglich.

Wann kann ich mich in Bonn einschreiben?

Die Fristen werden vom Studierendensekretariat bekanntgegeben. Sie unterscheiden sich nach dem Bewerbungsverfahren für zulassungsbeschränkte Fächer und nach dem Verfahren freier Einschreibung für zum Beispiel Studienortwechsler:innen ab dem 5. Fachsemester.

Was tue ich, wenn ich Fragen zum Semesterbeitrag habe?

Die Informationen zum Semesterbeitrag finden Sie hier. Sie können sich auch persönlich an das Studierendensekretariat wenden.

Wann und wie melde ich mich zu Prüfungen an?

Alle Studierendengruppen, die Prüfungen am rechtswissenschaftlichen Fachbereich ablegen möchten, müssen einmalig (zu Beginn des Semesters, in dem die ersten Prüfungen abgelegt werden sollen) in Papierform die Zulassung/Registrierung zum jeweiligen Prüfungsverfahren beantragen.

Zu den einzelnen rechtswissenschaftlichen Teilprüfungen können Sie sich jeweils gegen Ende des Semesters über ihr elektronisches Prüfungskonto unter www.basis.uni-bonn.de anmelden, wenn Sie bereits zum Prüfungsverfahren zugelassen sind. Eine An- und Abmeldung ist ausschließlich innerhalb der An- und Abmeldefrist möglich, die das Prüfungsamt jeweils rechtzeitig bekannt gibt.

Für den Fall technischer Probleme wird während der Anmeldefrist ein Formular zum Ausdrucken für die Meldung zu Teilprüfungen im Formularcenter des Prüfungsamtes bereitgestellt.

Wann und wie beantrage ich die Zulassung zum Prüfungsverfahren?

Die Zulassung ist einmal mittels eines Papierformulars in dem Semester zu beantragen, in dem die erste rechtswissenschaftliche Teilprüfung abgelegt werden soll, für die Zwischenprüfung also regelmäßig im ersten Bonner Fachsemester.

Die Zulassung erfolgt zu Semesterbeginn während der Zulassungsfrist, die das Prüfungsamt jeweils rechtzeitig auf seinen Seiten bekannt gibt.

Die auszufüllenden Formularvordrucke für die Zulassung sind im Formularcenter des Prüfungsamtes abrufbar.

Muss ich in jedem Semester einen Antrag auf Zulassung stellen?

Nein. Die Zulassung wird einmalig beantragt/erteilt und zwar jeweils für die Zwischenprüfung, für die Schwerpunktbereichsprüfung oder für die Ablegung von rechtswissenschaftlichen Modulprüfungen. Wenn Sie schon Teilleistungen (Klausuren und Hausarbeiten) in Bonn erbracht haben, sich hierfür elektronisch anmelden konnten und zwischenzeitlich nicht den Studiengang gewechselt haben, müssen Sie nicht noch einmal die Zulassung beantragen.

Ich habe einen Zulassungsantrag gestellt, jedoch keine Bestätigung vom Prüfungsamt über die erfolgte Zulassung erhalten. Woran erkenne ich, ob ich für die Zwischen- oder Schwerpunktprüfung zugelassen bin?

Nach dem Log-in unter www.basis.uni-bonn.de können Sie anhand der Funktion „Notenspiegel“ nachvollziehen, ob Sie für Zwischen- bzw. Schwerpunktbereichsprüfung zugelassen sind.

Der Zulassungsbescheid für den Schwerpunktbereich ist bei der Anmeldung für das Seminar vorzulegen.

Welchen Zeitraum sollte ich für die Klausurtermine freihalten/einplanen?

Die Klausuren finden am Ende der Vorlesungszeit sowie in den ersten beiden Wochen der vorlesungsfreien Zeit statt. Urlaube, Praktika o.ä. sollten daher erst ab der 3. Woche der vorlesungsfreien Zeit eingeplant werden.

Muss ich an den Arbeitsgemeinschaften regelmäßig teilnehmen?

Die regelmäßige Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften ist Voraussetzung für den Erhalt eines AG-Scheines.

Studierende des Staatsexamensstudiengangs Rechtswissenschaft benötigen die AG-Scheine, um an den Hausarbeiten teilnehmen zu können. Im Rahmen der Zwischenprüfung müssen 2 Hausarbeiten aus 2 der 3 dogmatischen Fächer bestanden werden. Die Voraussetzung der Teilnahme an einer Hausarbeit ist eine erfolgreiche Teilnahme an einer einschlägigen Arbeitsgemeinschaft (für Hausarbeit im Zivilrecht – erfolgreiche Teilnahme an der AG zu Vorlesung „BGB AT“ oder „Schuldrecht I“ usw.). Im Rahmen der Fortgeschrittenen Übungen ist mindestens eine Hausarbeit zu bestehen (in dem Teilgebiet, in der in der Zwischenprüfung keine Hausarbeit bestanden wurde). Auch dieser Hausarbeit ist ein einschlägiger AG-Schein anzuheften.

Wie melde ich mich zu einer Arbeitsgemeinschaft an?

Die Anmeldung zu den Arbeitsgemeinschaften ist in der Regel in den letzten zwei Wochen der vorlesungsfreien Zeit möglich. Die Fristen sowie die Anmeldemodalitäten werden von der Studienkoordination bzw. dem AG-Support rechtzeitig auf der Homepage des Fachbereiches bekannt gegeben.

An wen kann ich mich bei Fragen rund um die AG-Anmeldung wenden?

Während der Anmeldefrist und zu Anfang der Vorlesungszeit steht Ihnen ein Support-Service (aganmeldung@jura.uni-bonn.de) zur Verfügung, an den Sie sich mit allen Anfragen zu dem Thema wenden können. Die Sprechzeiten und die Kontaktdaten finden Sie hier.

Wie kann ich mich zu den Seminaren und Proseminaren anmelden?

Die Vergabe der Seminare und Proseminare erfolgt zentral über eine Vergabeplattform. Hierfür ist eine Anmeldung unter https://seminarvergabe.jura.uni-bonn.de/ mit Ihrer Uni-ID erforderlich.

An wen kann ich mich bei Fragen rund um die Seminar- und Proseminaranmeldung wenden?

Zu allen organisatorischen Rückfragen rund um das Anmeldeverfahren können Sie sich gerne an das Team der Studienkoordination wenden. Bei inhaltlichen Fragen zu einzelnen Seminaren und Proseminaren wenden Sie sich bitte direkt an den/die Seminaranbieter:in.

Was muss ich bei meiner praktischen Studienzeit beachten?

Die praktische Studienzeit ist in § 8 JAG NRW (2003) geregelt. Sie dauert insgesamt drei Monate und ist in der vorlesungsfreien Zeit in der Regel in zwei Abschnitten abzuleisten. In der Regel findet die praktische Studienzeit mindestens sechs Wochen in der Rechtspflege, vornehmlich bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt, oder in einem Unternehmen der freien Wirtschaft, und mindestens sechs Wochen bei einer Verwaltungsbehörde statt. Die Ausbildung kann auch bei überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstellen oder einer ausländischen Rechtsanwältin oder einem ausländischen Rechtsanwalt abgeleistet werden. Das Justizprüfungsamt, das ausschließlich für alle Fragen rund um die Praktika zuständig ist, kann im Übrigen auf Antrag Ausnahmen von der Regelausbildung zulassen.

Die Ausbildungsstelle erteilt über das Praktikum eine Bescheinigung. Eine Musterbescheinigung zur praktischen Studienzeit finden Sie im Merkblatt auf der Seite des OLG Köln.

Für alle Fragen, die die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung zum Gegenstand haben, ist das Justizprüfungsamt der richtige Ansprechpartner.

Wie kann ich mich für ein Studium im Ausland bewerben?

Der juristische Fachbereich bietet ein umfangreiches Erasmus-Programm an. Im Rahmen des Erasmus-Programmes können Sie sich um einen Studienplatz für ein oder zwei Auslandssemester an einer unserer europäischen Partneruniversitäten und um ein Mobilitätsstipendium bewerben.

Nähere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage in der Rubrik Internationales.

Welche Scheine sind für einen Wechsel erforderlich?

Die Einschreibung in den Studiengang Rechtswissenschaft (Staatsexamen) ist unabhängig von den bereits erbrachten Studienleistungen möglich. Wenn Sie zuvor bereits für den Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft an einer anderen Universität eingeschrieben waren, werden Sie fortlaufend in das nächst höhere Semester eingeschrieben. Eine Anrechnungs- oder Einstufungsempfehlung des Prüfungsamtes (zu Ihrem Leistungsstand) müssen Sie in diesem Fall bei der Einschreibung nicht vorlegen. Bitte beachten Sie jedoch, dass nach den Regelungen der Bonner Zwischenprüfungsordnung durch die Anrechnung der an einer anderen Universität nicht bestandenen Leistungen die Zwischenprüfung in Bonn als endgültig nicht bestanden gelten kann. Bitte setzten Sie sich deshalb gegebenenfalls vor Ihrem Wechsel mit dem Bonner Prüfungsamt für eine Vorabprüfung in Verbindung.

Muss ich mir meine Scheine anerkennen lassen?

a) bei Wechsel im Grundstudium

Wenn Sie mit noch nicht vollständig bestandener Zwischenprüfung wechseln, ist eine Anrechnung Ihrer bisherigen bestandenen und nicht bestandenen Zwischenprüfungsleistungen durch den Rechtswissenschaftlichen Prüfungsausschuss in Bonn möglich. Eine Anrechnung erfolgt dann, wenn diese den Zwischenprüfungsleistungen der Bonner Zwischenprüfung entsprechen und Sie einen Anrechnungsantrag stellen. Im Falle eines Anrechnungsantrages werden alle bisher erbrachten Prüfungen (bestandene und nicht bestandene) vollständig berücksichtigt. Spätestens bei Ihrer Zulassung zum Prüfungsverfahren in Bonn müssen Sie sich entscheiden, ob Sie eine Anrechnung aller vorherigen Leistungen beantragen möchten oder stattdessen eine Erklärung zum Anrechnungsverzicht einreichen.

Bitte fügen Sie dem Anrechnungsantrag eine beglaubigte Kopie Ihrer Leistungs-nachweise (bestandene und nicht bestandene Prüfungen), sowie Immatrikulationsbescheinigungen für sämtliche Semester bei, aus denen Leistungsnachweise vorgelegt werden. Bei jedem Studienortwechsler das Prüfungsamt die Bestätigung der vormaligen Universität, dass Sie dort keine Prüfung endgültig nicht bestanden haben (so genannte „Unbedenklichkeitsbescheinigung“).

Bitte senden Sie die Unterlagen an:

Prüfungsamt Jura
Adenaueralle 24-42
53113 Bonn

oder werfen Sie diese in das Postfach Nr. 37 gegenüber dem Dekanat ein.

Wenn Sie mit bereits vollständig bestandener Zwischenprüfung wechseln, bedarf es keiner gesonderten Anerkennung. Vielmehr reichen Sie bei Beantragung der Zulassung zum Schwerpunktbereichsstudium eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses ein.

b) bei Wechsel im Hauptstudium

Scheine, die das Bestehen einer Hausarbeit und/oder mindestens einer Klausur nachweisen und auf denen vermerkt ist, dass es sich um Scheine aus den Fortgeschrittenen Übungen an einem deutschen Lehrstuhl handelt, bedürfen keiner gesonderten Anerkennung.

Bei Teilscheinen und Anerkennungsfragen zum Hauptstudium und universitären Schwerpunktbereich wenden Sie sich bitte an: pruefungsamt@jura.uni-bonn.de

Kann ich auch bei nicht bestandener Zwischenprüfung nach Bonn wechseln?

Sollten Sie an einer anderen juristischen Fakultät eine Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden haben, so besteht für die Einschreibung an einer juristischen Fakultät des Landes Nordrhein-Westfalen ein Hindernis. Sie können nicht an der hiesigen Fakultät weiterstudieren. Insbesondere können Sie sich in Nordrhein-Westfalen nicht zur Staatlichen Pflichtfachprüfung anmelden.

Muss ich mich als Nebenfächler:in zur Zwischenprüfung anmelden?

Im Rahmen eines Magister- oder Promotionsstudiengangs der Philosophischen Fakultät konnte ein rechtswissenschaftliches Teilgebiet (Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht oder Privatrechts-vergleichung)  als Nebenfach gewählt werden. Auch innerhalb einiger Diplomstudiengänge, z.B. Geographie und Informatik, konnte ein rechtswissenschaftliches Teilgebiet als Wahlpflichtfach belegt werden. Letztere Studierende sind, was den Studienverlauf und die zu erbringenden Prüfungsleistungen anbelangt, Nebenfachstudenten gleichgestellt.

Bitte informieren Sie sich bei dem für Ihr Hauptfach zuständigen Prüfungsamt bzw. Prüfungsausschuss über die Fristen, innerhalb derer Sie im Rahmen von sog. „auslaufenden“ Studiengängen die Zwischenprüfung am Rechtswissenschaftlichen Fachbereich noch ablegen können.

Für Bachelor- oder Masterstudierende: Die für Ihren Fall anwendbare Prüfungsordnung kann vorsehen, dass nur einzelne Module des Begleitfachs Rechtswissenschaft studiert werden können (z.B. im freien Wahlpflichtbereich). Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der verantwortlichen Person des Fachbereiches ihres Bachelor- bzw. Masterstudienganges.

Ich bin Begleitfachstudierende:r/Nebenfächler:in, möchte aber ins Hauptfach wechseln, was muss ich tun?

Das Studium der Rechtswissenschaft ist für das 1., 2., 3. und 4. Fachsemester zulassungsbeschränkt. Dies bedeutet, dass Sie sich, um einen Studienplatz zu erhalten, unmittelbar bei dem Studentensekretariat der Universität Bonn bewerben müssen.

Ich bin in einem auslaufenden Studiengang (Magister/Diplom/...) eingeschrieben. Muss ich mein Nebenfachstudium bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vollständig abgeschlossen haben?

Bitte wenden Sie sich zur Klärung dieser Frage zunächst an das Prüfungsamt Ihres Hauptfachs, da gegebenenfalls dort bestimmte Fristen vorgegeben sind. Von Seiten des Rechtswissenschaftlichen Fachbereiches ist keine zeitliche Beschränkung für die Absolvieren von Teilleistungen des Nebenfachs vorgesehen.

Muss ich auch als Nebenfächler:in an an Grundlagenveranstaltungen teilnehmen?

Die für Ihren Fall anwendbare Prüfungsordnung kann vorsehen, dass nur einzelne Module des Begleitfachs Rechtswissenschaft studiert werden. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der verantwortlichen Person des Fachbereiches ihres Bachelor- bzw. Masterstudienganges.

Bewerbungen um einen Wohnheimsplatz richten Sie bitte an das Studentenwerk. Nähere Informationen finden Sie unter https://www.studierendenwerk-bonn.de/wohnen.

Wer kann mich in Sachen BAföG beraten?

Bitte wenden Sie sich an die BAföG-Beratungsstelle des Studentenwerkes. Informationen dazu unter https://www.studierendenwerk-bonn.de/finanzieren.

Wie kann ich mich um ein Stipendium bewerben?

Einen Überblick über Stipendienmöglichkeiten finden Sie in der Übersicht der Universität.

Wichtige Anlaufstellen

Studierendensekretariat

Das Studierendensekretariat ist für die Bewerbung, Zulassung und Einschreibung der deutschen und ausländischen Studierenden zuständig. Es kümmert sich um Beurlaubungsanträge, Exmatrikulationen, Datenänderungen, Zweitschriften und das Gebührenmanagement der Sozialbeiträge.

Kontakt

+49 (0)228 73 2110

(Mo., Do. 10-10:30, 13:30-15 Uhr, Mi. 10-11 Uhr)

studsek@verwaltung.uni-bonn.de

Adresse

Poppelsdorfer Allee 49

53115 Bonn

Fachstudienberatung

Die Fachstudienberatung berät Jurastudierende, Studierende im Begleitfach Rechtswissenschaft, Ortswechsler, Schüler:innen und alle Studieninteressierte persönlich und individuellen zu allen Fragen rund um das Jurastudium.

Kontakt

+49 228 73-6703 (Mo., Mi., Fr. 10-13 Uhr)

fsbjura@uni-bonn.de

Adresse

Adenauerallee 18-22, 2. OG links

53113 Bonn

Prüfungsamt

Das Prüfungsamt steht den Studierenden während der Öffnungs- und Telefonsprechzeiten für alle Fragen rund um das Prüfungsverfahren, die Prüfungsorganisation und die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen zur Verfügung.

Kontakt

T: +49 (0)228 73 7999

(Mo., Mi. 10-12 Uhr; Di., Do. 12-13 Uhr)

F: +49 (0)228 73 996705

pruefungsamt@jura.uni-bonn.de

Adresse

Belderberg 6, 5. OG, nicht barrierefrei

53111 Bonn

 

BAföG-Beauftragter

Der BAföG-Beauftragte des Fachbereichs Rechtswissenschaft ist für die Ausstellung von Bescheinigungen (z. B. nach § 48 BAföG) für das BAföG-Amt zuständig.

Kontakt

T: +49 (0)228 73 9133

F: +49 (0)228 73 9732

(Mo.-Do. 9-15:30 Uhr; Fr. 9-14 Uhr)

sekretariat.verrel@jura.uni-bonn.de

Adresse

Juridicum, Westturm, 5. OG

53113 Bonn

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