Schwerpunktbereichsseminar "Grundsatzfragen und aktuelle Probleme des Europaverfassungsrechts"
Im kommenden Sommersemester biete ich für die Schwerpunktbereiche 6 und 8 ein Seminar zu Grundsatzfragen und aktuellen Problemen des deutschen Europaverfassungsrechts an. Überwiegend ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird das Seminar den status quo und Entwicklungsperspektiven des Europaverfassungsrechts reflektieren und diskutieren, um dadurch das Verständnis für die Eingebundenheit der deutschen Verfassungsordnung in eine europäische Verbundrechtsordnung und für die daraus resultierenden Probleme zu vertiefen. Das Seminar wird im April oder Mai 2020 als Blockseminar stattfinden; die Seminararbeiten sind in der vorlesungsfreien Zeit vor dem Sommersemester anzufertigen. Alle weiteren organisatorischen und inhaltlichen Details werden Gegenstand der Seminarvorbesprechung am Donnerstag, den 16. Januar 2020, um 16:00 Uhr (s.t.) im Seminarraum des Instituts für Öffentliches Recht (Adenauerallee 44 im Erdgeschoss) sein. Eine Anmeldung zur Vorbesprechung ist nicht erforderlich; der Besuch der Vorbesprechung ist allerdings zwingende Voraussetzung für die Seminarteilnahme. Das Seminar kann nicht als Proseminar und nicht im Nebenfach belegt werden. Für Rückfragen vor der Vorbesprechung wenden Sie sich bitte an Herrn Richard Luther (rluther@uni-bonn.de). Die zu bearbeitenden Themen werden in etwa die folgenden sein: s. hier
Vorlesung Staatsrecht I (Staatsorganisationsrecht)
Do. 16 (c.t.) - 18 Uhr in Hörsaal D
Fr. 10 (c.t.) - 12 Uhr in Hörsaal D
Die Klausur findet am 31.07.2020 um 10:00h-12:00h statt
Es gelten die üblichen Formalia:
- Der Klausur ist ein Deckblatt voranzustellen
- Die Klausurbearbeitung ist handschriftlich zu erstellen
- Es ist links ein Korrekturrand von mind. 6 cm und rechts ein Sicherheitsabstand von ca. 1 cm zu lassen
- Die Seiten sind zu nummerieren
- Die Klausur ist am Schluss mit „Ende der Bearbeitung“ zu markieren und mit Namen oder Matrikelnummer zu unterschreiben.
Bei der Bearbeitung der Klausur ist die Nutzung von Materialien wie Vorlesungsmitschriften, Lehrbüchern/Kommentaren, Skripten, Online-Datenbanken und Lernmaterialien zulässig. Die Klausur ist selbstständig und ohne fremde Hilfe zu erstellen. Die Kommunikation mit anderen Prüfungsteilnehmer/innen und/oder Dritten ist nicht zulässig. Die Bearbeitungszeit beträgt 120 Minuten und beginnt am 31. Juli 2020 um 10:00h mit Einstellung des Sachverhalts in E-Campus. Nach dem Ende der Bearbeitungsdauer haben Sie weitere 60 Minuten bis 13:00h Zeit, die Ausfertigung durch Scannen zu digitalisieren und Ihren Prüfern elektronisch zu übermitteln. Das Digitalisieren sollte durch Einscannen mit dem Smartphone unter Benutzung einer Scanner-App erfolgen (bspw. Adobe-Scan, CamScanner, Fast Scanner: Free PDF Scan). Benennen Sie Ihre erzeugte PDF-Datei dann wie folgt: Matrikelnummer_Klausurname. Laden Sie die fertige Bearbeitung bitte hier hoch:
https://uni-bonn.sciebo.de/s/xbn6EUFQbm1SSND
Sollte Sciebo aus irgendwelchen Gründen nicht funktionieren, senden Sie Ihre Datei mit einer kurzen Erläuterung des Problems und noch während der Abgabezeit an folgende E-Mail:
Eine Abgabe der Bearbeitung nach Ablauf der Bearbeitungszeit und der Abgabezeit ist nicht möglich.
Kolloquium Europäische Grundrechte
Do. 18 (c.t.) - 20 Uhr in Hörsaal M
Die Klausur findet am 20.07.2020 um 10:00h-12:00h statt.
Es gelten die üblichen Formalia:
- Der Klausur ist ein Deckblatt voranzustellen
- Die Klausurbearbeitung ist handschriftlich zu erstellen
- Es ist links ein Korrekturrand von mind. 6 cm und rechts ein Sicherheitsabstand von ca. 1 cm zu lassen
- Die Seiten sind zu nummerieren
- Die Klausur ist am Schluss mit „Ende der Bearbeitung“ zu markieren und mit Namen oder Matrikelnummer zu unterschreiben
Bei der Bearbeitung der Klausur ist die Nutzung von Materialien wie Vorlesungsmitschriften, Lehrbüchern/Kommentaren, Skripten, Online-Datenbanken und Lernmaterialien zulässig. Die Klausur ist selbstständig und ohne fremde Hilfe zu erstellen. Die Kommunikation mit anderen Prüfungsteilnehmer/innen und/oder Dritten ist nicht zulässig. Die Bearbeitungszeit beträgt 120 Minuten und beginnt am 20. Juli 2020 um 10:00h mit Einstellung des Sachverhalts in E-Campus. Nach dem Ende der Bearbeitungsdauer haben Sie weitere 60 Minuten bis 13:00h Zeit, die Ausfertigung durch Scannen zu digitalisieren und Ihren Prüfern elektronisch zu übermitteln. Das Digitalisieren sollte durch Einscannen mit dem Smartphone unter Benutzung einer Scanner-App erfolgen (bspw. Adobe-Scan, CamScanner, Fast Scanner: Free PDF Scan). Benennen Sie Ihre erzeugte PDF-Datei dann wie folgt: Matrikelnummer_Klausurname. Laden Sie die fertige Bearbeitung bitte hier hoch:
https://uni-bonn.sciebo.de/s/IChi2dt57fpR0gT
Sollte Sciebo aus irgendwelchen Gründen nicht funktionieren, senden Sie Ihre Datei mit einer kurzen Erläuterung des Problems und noch während der Abgabezeit an folgende E-Mail:
Eine Abgabe der Bearbeitung nach Ablauf der Bearbeitungszeit und der Abgabezeit ist nicht möglich.