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Klausurtraining Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht 3. Auflage

Das Klausurtraining richtet sich an Studierende, die sich mit dem Anforderungsprofil verwaltungsrechtlicher Klausuren vertraut machen wollen. Eine Einführung in die verwaltungsrechtliche Fallbearbeitung veranschaulicht, warum man im Verwaltungsrecht auf Strukturwissen an Stelle von Details setzen sollte und wie dies gelingt. 
Die Klausuren decken den examensrelevanten Stoff des allgemeinen Verwaltungsrechts einschließlich des Staatshaftungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts ab. Sie gehen aber auch auf Fallgestaltungen des besonderen Verwaltungsrechts (Straßen-, Gaststätten-, Beamten-, Immissionsschutz-, Gewerbe- und Ordnungsrecht) ein, die typischerweise in Kombination mit Problemen des allgemeinen Verwaltungsrechts geprüft werden.


Examinatorium Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht

Das Examinatorium bereitet den examensrelevanten Stoff des Allgemeinen Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts auf. Es ist zugeschnitten auf die spezifischen Anforderungen des Staatsexamens und ermöglicht eine auf das Verständnis der Grundlagen und der Zusammenhänge des Allgemeinen Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts setzende Wiederholung des examensrelevanten Stoffs. Inhaltlich ist die Stoffauswahl auf das Unerlässliche beschränkt; auf die gängige Ausbreitung aller möglichen Fallkonstellationen und auf die Darstellung aktueller Entscheidungen wurde bewusst verzichtet, nicht jedoch auf die Veranschaulichung von Problemen durch einzelne Beispiele. Dabei wird der Stoff des Allgemeinen Verwaltungsrechts durchgängig mit dem des Verwaltungsprozessrechts verzahnt und durch zahlreiche Verweise auf die typischen Problemkonstellationen intensiv mit dem Besonderen Verwaltungsrecht sowie dem Verfassungsrecht und dem Europäischen Unionsrecht in Beziehung gesetzt. Die Darstellung orientiert sich dabei an der Umsetzung vorhandenen Wissens in eine Falllösung: Das Examinatorium arbeitet intensiv mit Aufbauhinweisen, Prüfungsschemata und Formulierungstipps. Einzelne examensrelevante Spezialbereiche des Allgemeinen Verwaltungsrechts, etwa das Staatshaftungsrecht und das Verwaltungsvollstreckungsrecht, werden schlank, auf die Bedürfnisse der Examenskandidaten ausgerichtet, dargestellt.


Klausurtraining Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht

Das Klausurtraining richtet sich an Studierende in der Examensvorbereitung, die sich mit dem Anforderungsprofil verwaltungsrechtlicher Klausuren vertraut machen wollen. Ein breiter Teil des Buches ist einer Einführung in die verwaltungsrechtliche Fallbearbeitung gewidmet. Sie veranschaulicht, warum man im Verwaltungsrecht auf Strukturwissen an Stelle von Details setzen sollte und wie dies gelingt. Die Einführung schlägt außerdem ein einheitliches Prüfungsschema für die Zulässigkeit aller Rechtsbehelfe vor, an dem sich die Lösungen der Fälle orientieren. Zudem wird veranschaulicht, um welche Fragen es eigentlich in der Begründetheitsprüfung geht. Die folgenden 13 Fälle decken den gesamten examensrelevanten Stoff des allgemeinen Verwaltungsrechts einschließlich des Staatshaftungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts ab. Sie gehen aber auch auf Fallgestaltungen des besonderen Verwaltungsrechts (Straßen-, Gaststätten-, Beamten-, Immissionsschutz-, Gewerbe- und Ordnungsrecht) ein, die typischerweise in Kombination mit Problemen des allgemeinen Verwaltungsrechts geprüft werden.


Staatsrecht III, 5. Auflage

Das Lernbuch behandelt die Art und Weise des Zusammenwirkens der deutschen Rechtsordnung, insbesondere des Grundgesetzes mit dem Völker- und Europarecht. Es hat wesentlich an Dynamik gewonnen durch die verfassungsrechtlich gewollte Öffnung der deutschen Rechtsordnung für die Einflüsse vor allem des supranationalen Unionsrechts, aber auch des Völkerrechts. Diese Einflüsse führen zu erheblichen Überlagerungen und Umgestaltungen des innerstaatlichen Rechts. Daher gilt es vermehrt zu entscheiden, wie sich eine unionsrechtlich oder völkerrechtlich festgestellte Rechtslage im nationalen Recht umzusetzen ist. Die Umsetzung von Völker- und Europarecht in innerstaatliches Recht bildet das übergreifende Thema des Lehrfachs Staatsrecht III. Es ist von zunehmender praktischer Bedeutung und gehört daher zum Pflichtfachstoff, von dem Grundkenntnisse in den juristischen Staatsexamina beherrscht werden müssen.