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Herzlich Willkommen auf der Seite von Prof. Dr. Heiko Sauer

Lehrstuhl für deutsches und europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht

Wichtige Ankündigung Seminarvorbesprechung!

Die Seminarvorbesprechung findet heute sowohl in Präsenz im Fakultätszimmer als auch per Zoom statt. Nachfolgend die Zoom-Einwahldaten:

Thema: Seminarvorbesprechung
Zeit: 18.Jan. 2024 04:00 PM Amsterdam, Berlin, Rom, Stockholm, Wien

uni-bonn.zoom-x.de/j/65862461127

Meeting-ID: 658 6246 1127
Kenncode: 732222


Schwerpunktbereichsseminar im Sommersemester 2024 - Grundbegriffe des deutschen und europäischen Verfassungsrechts im Vergleich

Im kommenden Sommersemester biete ich für den Schwerpunktbereich IX (bzw. für die in der alten Schwerpunktbereichsordnung verbleibenden Studierenden den vormaligen Schwerpunktbereich 6) ein Seminar zum deutschen und europäischen Verfassungsrecht an, das nicht als Proseminar belegt werden kann. Das Seminar wird der Frage nachgehen, ob, inwiefern und gegebenenfalls aus welchen Gründen Grundbegriffe des Verfassungsrechts in der Verfassungsordnung der Europäischen Union andere Funktionen und Bedeutungen haben als im deutschen Verfassungsrecht. Ausgerichtet ist das Seminar auf einen Vergleich zwischen den beiden Verfassungsordnungen, der ein vertieftes Verständnis ermöglichen soll. Das Seminar wird voraussichtlich Ende April/Anfang Mai 2024 geblockt als Präsenzveranstaltung stattfinden; die Seminararbeiten werden also in der vorlesungsfreien Zeit vor dem Beginn des kommenden Sommersemesters anzufertigen sein. Alle weiteren organisatorischen und inhaltlichen Details werden Gegenstand der Seminarvorbesprechung am 18. Januar 2024 um 16 Uhr c.t. im Fakultätszimmer sein.

Das Seminar versteht sich als rechtswissenschaftliche Vertiefungsveranstaltung und wird deshalb für Nebenfächler*innen nicht empfohlen. Für etwaige Fragen zum Seminar wenden Sie sich (bitte erst nach der Vorbesprechung) an meine Sekretärin Frau Pallasigui-Vinas (sekretariat.sauer@jura.uni-bonn.de). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte hier.


Vortragsreihe "verfassungstheoretische Gespräche BO/BN"

Zusammen mit Herrn Prof. Julian Krüper von der Ruhr-Universität Bochum veranstaltet Herr Prof. Heiko Sauer zweimal im Jahr die "verfassungstheoretischen Gespräche Bochum-Bonn". Im Rahmen dieser Reihe findet am 23. November 2023 um 18 Uhr s.t. in Hörsaal G der nächste Vortrag statt:

Prof. Dr. Christian Waldhoff aus Berlin - "Der Text als Norm - Dogmatik in Rechtswissenschaft und Theologie".

Weitere Informationen finden Sie hier.


Schwerpunktbereichsseminar im Wintersemester 2023/24 - Aktuelle Verfassungsfragen des Parlaments- und Wahlrechts

Im kommenden Wintersemester biete ich für den Schwerpunktbereich IX (bzw. für die in der alten Schwerpunktbereichsordnung verbleibenden Studierenden den vormaligen Schwerpunktbereich 6) ein Seminar zum Parlaments- und Wahlrecht an, das nicht als Proseminar belegt werden kann. Das Seminar wird aktuellen und gegenwärtig auch in den Medien breit und kontrovers diskutierten Fragestellungen der parlamentarischen Legitimation und Formierung praktischer Politik nachgehen. Anhand bestimmter Entscheidungen oder Entwicklungen wollen wir dabei Fragen des deutschen und teils auch europäischen Verfassungsrechts in den Blick nehmen und zueinander ins Verhältnis setzen. Das Seminar wird voraussichtlich Ende Oktober/Anfang November 2023 geblockt als Präsenzveranstaltung stattfinden; die Seminararbeiten werden also in der vorlesungsfreien Zeit vor dem Beginn des kommenden Wintersemesters anzufertigen sein. 

 

Das Seminar versteht sich als juristische Vertiefungsveranstaltung und wird deshalb für Nebenfächler*innen nicht empfohlen. Für etwaige Fragen zum Seminar wenden Sie sich (bitte erst nach der Vorbesprechung) an meine Sekretärin Frau Pallasigui-Vinas (sekretariat.sauer@jura.uni-bonn.de). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte hier


Aktuelle Neuerscheinung: Dreier/Brosius-Gersdorf (Hrsg.): Grundgesetz Kommentar Band I, 4. Auflage 2023

Professor Sauer hat für die 4. Auflage des Grundgesetz-Kommentars die Kommentierungen zu Art. 1 II und III GG sowie die Vorbemerkungen vor Art. 1 GG beigetragen.

Die 4. Auflage bringt die Kommentierung der Präambel und der Art. 1 bis 19 auf den aktuellen Stand von Judikatur und Literatur Die grundlegende Struktur des Kommentares wurde beibehalten und um neuere Entwicklungen wie die Implikationen der Europäisierung und Digitalisierung sowie der Corona-Pandemie ergänzt. Die Herausgeberschaft des Kommentares hat ab der 4. Auflage Frauke Brosius-Gersdorf übernommen. Auch im Autorenkreis sind personelle Veränderungen zu verzeichnen: Mit Ausnahme von Frauke Brosius-Gersdorf und Ferdinand Wollenschläger, die bereits an der 3. Auflage mitgewirkt haben, liegen die Kommentierungen der Präambel sowie der Artikel 1 bis 19 GG in den Händen neuer Autorinnen und Autoren. 


Aktuelle Neuerscheinung: Stillhalten im Verfassungsprozess – Zum Umgang mit dem Problem der Zwischenzeit in Eilverfahren über Zustimmungsgesetze vor dem Bundesverfassungsgericht

Den Beitrag von Professor Sauer in Donath/Heger/Malkmus/Bayrak (Hrsg.): Der Schutz des Individuums durch Recht. Festschrift für Rainer Hofmann zum 70. Geburtstag können Sie über Springer Link hier abrufen.


Fachbereichslehrpreis 2023

Professor Sauer wurde auch 2023 aufgrund der Evaluation der Studierenden mit dem Fachbereichslehrpreis ausgezeichnet.


Professor Sauer als Sachverständiger bei der Anhörung des Bundestagsausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung

Die Stellungnahme von Professor Sauer zum Antrag auf Einsetzung eines Cum-Ex-Untersuchungsausschusses ist hier abrufbar.


Professor Sauer als Sachverständiger bei der Anhörung des Bundestagsausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union

Die Stellungnahme von Professor Sauer zu den Gesetzesentwürfen betreffend die Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments ist hier abrufbar.


Öffentliches Reaktionsrecht, Theorie und Dogmatik der Folgen hoheitlicher Rechtsverletzungen

Hoheitliche Rechtsverletzungen müssen rechtliche Folgen haben, wenn Rechtsstaatlichkeit kein bloßes Versprechen bleiben soll. Das positive Recht gestaltet diese Folgen nur teilweise aus und überlässt dem Richterrecht das Feld. Das hat zu einer unübersichtlichen Vielgestaltigkeit möglicher Folgen rechtswidrigen Staatshandelns und zu vielen Ungereimtheiten geführt. Heiko Sauer begreift die Folgen hoheitlicher Rechtsverletzungen als Verletzungsreaktionen, die er durch die Konturierung eines Rechtsgebiets des öffentlichen Reaktionsrechts ordnet und auf einheitliche Grundsätze zurückführt. Seine Grundlagen erschließt er durch eine strukturtheoretische Analyse möglicher Reaktionsinhalte und Reaktionsmodi. Mit diesem Analyserahmen kann geklärt werden, wozu hoheitliche Rechtsverletzungen nach geltendem Recht verpflichten, wie diese Verpflichtungen erfüllt und durchgesetzt werden können und wann sie verfassungsrechtlich und unionsrechtlich begrenzt werden dürfen.