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Klausurtermine

Klausurtermine der Übungen

Teilnahmevoraussetzungen für die Klausuren der Übung im Öffentlichen Recht: eine bestandene Zwischenprüfung oder eine bereits bestandene dreistündige Zwischenprüfungsklausur im Öffentlichen Recht nach Zw-PO 2023 sowie eine vorherige elektronische Anmeldung der Klausur (Pr.-Nr. 1500 für die 1. Klausur, Pr.-Nr. 1502 für die 2. Klausur, Pr.-Nr. 1503 für die 3. Klausur) über das elektronische Prüfungskonto unter https://basis.uni-bonn.de 

Teilnahmevoraussetzungen für die Klausuren der Übung im Strafrecht: eine bestandene Zwischenprüfung oder eine bereits bestandene dreistündige Zwischenprüfungsklausur im Strafrecht nach Zw-PO 2023 sowie eine vorherige elektronische Anmeldung der Klausur (Pr.-Nr. 1600 für die 1. Klausur, Pr.-Nr. 1602 für die 2. Klausur, Pr.-Nr. 1603 für die 3. Klausur) über das elektronische Prüfungskonto unter https://basis.uni-bonn.de 

Teilnahmevoraussetzungen für die Klausuren der Übung im Zivilrecht:  eine bestandene Zwischenprüfung oder eine bereits bestandene dreistündige Zwischenprüfungsklausur im Zivilrecht nach Zw-PO 2023 sowie eine vorherige elektronische Anmeldung der Klausur (Pr.-Nr. 1700 für die 1. Klausur, Pr.-Nr. 1702 für die 2. Klausur, Pr.-Nr. 1703 für die 3. Klausur) über das elektronische Prüfungskonto unter https://basis.uni-bonn.de

Innerhalb eines Semesters ist die Anmeldung für alle drei Übungsklausuren zulässig. Wenn allerdings die Übungsklausur in dem dogmatischen Fach bereits bestanden ist, ist eine Teilnahme bzw. An- und Abmeldung in Folgesemestern nicht mehr möglich!

Die Termine der Übungen und der Klausuren entnehmen Sie bitte dem Vorlesungsverzeichnis.