Klausurtermine für die Zwischenprüfung
Die Klausurphase des WS 2024/2025 läuft für die Grundstudiumsklausuren voraussichtlich bis zum 21. Februar 2025 (inklusive Samstage).
Urlaube, Praktika etc., deren Termine bereits jetzt festgemacht werden müssen, sollten daher für Studierende im Zwischenprüfungsverfahren erst ab 24. Februar 2025 eingeplant werden.
Die Hausarbeiten des Grundstudiums im Zivilrecht und Strafrecht sind in der Regel auf eine Lösung in 2-3 Wochen Bearbeitungszeit angelegt. Die Laufzeit erstreckt sich jedoch über mehrere Wochen in der vorlesungsfreien Zeit (am Ende des Sommersemesters bis ca. Ende September und am Ende des Wintersemesters bis ca. Ende März), wobei die genauen Fristen vom Dozenten/Aufgabensteller festgelegt werden.
Die Zulassungsklausuren zur Zwischenprüfung der Zw-PO 2023 haben nach den Vorgaben der Prüfungsordnung eine Bearbeitungszeit von 120 Minuten. Die neuen Zwischenprüfungsklausuren gemäß Zw-PO 2023 dauern 3 Stunden (180 Minuten).
Bitte finden Sie sich jeweils mindestens 15 Minuten vor Klausurbeginn beim Hörsaal ein und bringen einen Lichtbildausweis sowie Ihren Studierendenausweis für die Identitätskontrolle mit.
Anmeldungen für alle Abschlussklausuren und die (Grundstudiums-) Hausarbeiten sind vom
Dienstag, 07. Januar 2025 bis Dienstag, 21. Januar 2025, 24 Uhr
über das elektronische Anmeldeverfahren (http://basis.uni-bonn.de) durchzuführen.