Schwerpunktbereichsprüfung - Allgemeines/Zulassung
Stand: SoSe 2025
Alle Studierendengruppen, die Prüfungen am rechtswissenschaftlichen Fachbereich ablegen möchten, müssen einmalig in Papierform die Zulassung/Registrierung zum jeweiligen Prüfungsverfahren beantragen. Hauptfachstudierende beantragen in dem Semester, in dem die ersten Teilprüfungen abgelegt werden sollen, die Zulassung zur Zwischenprüfung und später nach Bestehen der Zwischenprüfung die Zulassung zum Schwerpunktbereich (ebenfalls in dem Semester, in dem die ersten Teilprüfungen des Schwerpunktbereiches abgelegt werden sollen). Diese einmalige Registrierung ermöglicht auch in nachfolgenden Semestern eine spätere elektronische Prüfungsanmeldung.
Die Zulassung zum Schwerpunktbereichsstudium sowie die Wahl eines neuen Schwerpunktbereiches der von der SPB-PO 2015in die SPB-PO 2023 zum WS 24/25 von Amts wegen überführten Prüflinge ist im SoSe 2025
innerhalb der Frist von Dienstag, 01. April 2025 bis Dienstag, 15. April 2025, 24 Uhr
zu beantragen.
Die zugehörigen Formulare werden an dieser Stelle am Dienstag, den 01. April 2025 veröffentlicht.
- Bitte beachten Sie, dass Sie bereits im Zulassungsantrag die Wahl Ihres Schwerpunktbereiches treffen müssen; eine spätere Änderung ist noch bis zu Ihrer ersten Prüfungsanmeldung per E-Mail (pruefungsamt@~@jura.uni-bonn.de) möglich.
- Dieses Formular richtet sich an Studierende, die noch nicht zum Schwerpunktbereich zugelassen wurden, sowie an Studienortwechsler.
Die Formulare sind ausgefüllt und unterschrieben eingescannt PDF-Dokument per E-Mail zu senden an: zulassung@~@jura.uni-bonn.de oder - im Ausnahmefall - per Post an die Postadresse des Prüfungsamts Jura (Belderberg 6, 53111 Bonn) bzw. per Einwurf in das Postfach des Prüfungsamtes Jura (Belderberg 6, 53111 Bonn).
Zur Anerkennung bzw. zum Anrechnungsverzicht beachten Sie bitte die beiden nachstehenden Formulare:
Erklärung über die Anrechnung von bisher erbrachten Prüfungsleistungen
Erklärung über den Anrechnungsverzicht von bisher erbrachten Prüfungsleistungen
Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Studiengang Rechtswissenschaft
Information über die Erbringung von Teilprüfungen der Schwerpunktbereichsprüfung an einer ausländischen Fakultät
Antrag auf Anerkennung von Teilprüfungen der Schwerpunktbereichsprüfung, die an einer ausländischen Fakultät erbracht werden.
Stand: 17.12.2019
Bestätigungsformular für im Ausland zu erbringende Teilprüfungen.
Stand: 20.12.2023
Merkblatt zur Anerkennung ausländischer Prüfungsleistungen
Stand: 20.02.2019