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Aktuelles

Bitte beachten Sie für die Anmeldung der 2. und 3. Klausur zur Übung im Bürgerlichen Recht über Basis folgenden Hinweis vom Prüfungsamt:

"Aus technischen Gründen ist für Studierende in der neuen PO, welche die Klausur am 08.05.2024 mitgeschrieben haben, eine Anmeldung für die weiteren Klausurtermine am 05.06.2024 und 03.07.2024 nicht wie gewohnt über Basis möglich. Bitte melden Sie sich daher innerhalb der Anmeldefrist über ein Formular auf der Webseite des Prüfungsamtes Jura an: https://www.jura.uni-bonn.de/klausuranmeldung."

WICHTIG: Dies gilt nur für die Studierenden in der neuen PO 2023. Studierende der alten PO melden sich bitte weiterhin per E-Mail am Lehrstuhl an (sekretariat.brinkmann@~@jura.uni-bonn.de).

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise bezüglich der Teilnahme an Klausuren zur Übung im Bürgerlichen Recht:

Für diejenigen, die bereits nach neuer Studien- und SPB-Prüfungsordnung 2023 zugelassen sind, gelten folgende Teilnahmevoraussetzungen:

  • eine bestandene Zwischenprüfung oder eine bereits bestandene dreistündige Zwischenprüfungsklausur im Zivilrecht nach Zw-PO 2023 sowie
  • eine vorherige Anmeldung der Klausur (Prüfungs-Nr. 1700) über das elektronische Prüfungskonto auf  Basis.

Die An- und Abmeldemöglichkeit für den jeweils nächsten Klausurtermin ist bis einen Tag vor der Klausur möglich. Die An- und Abmeldemöglichkeit für den nachfolgenden Klausurtermin wird einen Tag nach der vorherigen Klausur freigeschaltet. Nur diejenigen, deren Studiendaten bereits in die neue Studien- und Prüfungsordnung überführt wurden, sind technisch für die Anmeldung über BASIS frei geschaltet; erfolgt bei BASIS der Hinweis "Voraussetzungsfehler", ist dies noch nicht der Fall, sodass ggf. eine Klärung mit dem Prüfungsamt (pruefungsamt@~@jura.uni-bonn.de) ratsam ist. Die Bewertungen sind später auch in BASIS sichtbar, sodass kein weiterer Nachweis für die Seminarzulassung beim Prüfungsamt Jura notwendig ist.

Für diejenigen Studierenden, die noch nach Schwerpunktbereichsprüfungsordnung 2015 studieren, besteht keine elektronische Anmeldemöglichkeit; diese melden sich bitte per E-Mail beim Sekretariat von Herrn Prof. Brinkmann unter sekretariat.brinkmann@~@jura.uni-bonn.de an und erhalten am Ende des Semesters bei Bestehen einen Schein am Lehrstuhl; Voraussetzung des Scheinerhalts ist eine bestandene Zwischenprüfung.

Restrukturierungszirkel

Am 14. Mai 2024, von 12:30 - 14:00 Uhr veranstalteten die Universitäten Bonn und Köln gemeinsam mit der Sozietät Flick Gocke Schaumburg in Form eines Webinars den nächsten  Rheinischen Restrukturierungszirkel.

Dr. Thomas Hoffmann (Rechtsanwalt, Partner, Co-Leiter der Praxisgruppe Restrukturierung und Insolvenz bei Noerr) hat zu folgendem Thema vorgetragen:

„Das Restrukturierungsverfahren der Spark Network SE: Blaupause für Loan-to-own-Strategien?“

 

Herr Dr. Thomas Schmitz-Justen erhält den Wissenschaftspreis der ARGE Insolvenz & Sanierung

Am 14.03.2024 wurde Herrn Dr. Thomas Schmitz-Justen im Rahmen des jährlich stattfindenden Deutschen Insolvenzrechtstags von der Arbeitsgemeinschaft Insolvenz & Sanierung der Wissenschaftspreis für seine am Lehrstuhl angefertigte Dissertation "Die Haftung des Kommanditisten in der Insolvenz der Gesellschaft" verliehen.
Der seit 2017 jährlich verliehene Preis zeichnet junge Doktoranden und Doktorandinnen aus, die mit ihrer Dissertation einen besonders wertvollen Beitrag für die insolvenz- und/ oder sanierungsrechtliche Praxis leisten.
Weitere Informationen zur Auszeichnung finden Sie  hier.

Gratulation!

Frau Dr. Maxime von Dreusche erhält den Uhlenbruck-Preis

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Quelle: VID

Frau Dr. Maxime von Dreusche wurde am 13.11.2023 für ihre am Lehrstuhl angefertigte Dissertation zum Thema "Datenverträge in der Insolvenz. Zugriffsrechte des Nutzers in der Insolvenz des Datenverwalters" mit dem Uhlenbruck-Preis ausgezeichnet.
Der Preis wird alle zwei Jahre vom Berufsverband der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands, VID, verliehen und prämiert herausragende wissenschaftliche Arbeiten zum Insolvenz- und Sanierungsrecht.
Frau Dr. von Dreusche sei es gelungen, "bisherige terra incognita des IT- und Datenrechts gründlich und für die Praxis gewinnbringend zu erhellen", erklärte Michael Bremen, VID-Vorstandsmitglied und Vorsitzender der Jury des Uhlenbruck-Preises.

Herzliche Glückwünsche!

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