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Aktueller Hinweis zum integrierten Bachelor

  • Erstellt von Prüfungsamt |

Ab dem 15. Mai 2025 wird eine Antragstellung möglich. Informationen und das entsprechende Formular finden Sie  hier.

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: Die nach dem Hochschulgesetz erforderliche Zustimmung des Justizministeriums zu der Ordnung ist derzeit befristet bis Ende November. Der Grund liegt darin, dass die Landesregierung sich eine andere (diversifizierte) Notenberechnung wünscht, die nun noch einmal zu diskutieren ist. Ob es dazu kommen wird, ist im Moment nicht sicher absehbar. Derzeit unklar ist auch, wie eine diversifizierte Notenberechnung aussehen würde, und wie eine künftige Ordnung Übergangs- und Altfälle regeln würde. Wir bitten daher um Verständnis, dass - sehr verständliche! - Rückfragen dazu derzeit nicht beantwortet werden können. Sobald verlässliche Informationen dazu vorliegen, werden sie hier veröffentlicht werden.