Begleitfachstudium - Allgemeines/Zulassung
Bitte beachten Sie die Bekanntmachung für die Prüfungen am Rechtswissenschaftlichen Fachbereich
Stand: WS 2023/24
Alle Studierendengruppen, die Prüfungen am rechtswissenschaftlichen Fachbereich ablegen möchten, müssen einmalig in Papierform die Zulassung/Registrierung zum jeweiligen Prüfungsverfahren beantragen. Studierende, die rechtswissenschaftliche Module im Rahmen des freien Wahlpflichtbereiches eines Bachelor-Studienganges, im Rahmen des Begleitfachs Rechtswissenschaft erbringen möchten, beantragen einmalig die Zulassung/Registrierung in Papierform. Diese einmalige Registrierung ermöglicht auch in nachfolgenden Semestern eine spätere elektronische Prüfungsanmeldung.
Begleitfachstudium - Allgemeines/Zulassung
Die Zulassungsfrist für das Prüfungsverfahren im Wintersemester 2023/24 läuft vom
Dienstag, 10. Oktober 2023 bis Dienstag, 31. Oktober 2023, 24 Uhr
Formulare sind ab Fristbeginn im Formularcenter des Prüfungsamtes abrufbar. Die Formulare sind ausgefüllt und unterschrieben eingescannt PDF-Dokument per E-Mail zu senden an: zulassung@~@jura.uni-bonn.de oder per Einwurf in das Postfach des Prüfungsamtes Jura im Juridicum (Postfach 37 gegenüber dem Dekanat) oder per Post an die Postadresse des Prüfungsamts Jura (Adenauerallee 24 - 42, 53113 Bonn).
Begleitfach - Anmeldung zu den Teilprüfungen
Die An- und Abmeldefrist für Prüfungen im Wintersemester 2023/24 läuft vom
Dienstag, 09. Januar 2024 bis Dienstag, 23. Januar 2024, 24 Uhr
Regulär vorgesehene Anmeldeform ist die online-Anmeldung über: basis.uni-bonn.de
Auch eine Abmeldung von Prüfungen ist innerhalb der o.g. Frist über basis.uni-bonn.de vorzunehmen.
Informationen zum entschuldigen Prüfungsrücktritt bei Krankheit am Prüfungstag finden Sie hier.
Hinweise und Erklärungen zum Online-An- und Abmeldeverfahren.
Zur Anerkennung bzw. zum Anrechnungsverzicht beachten Sie bitte die beiden nachstehenden Formulare:
Erklärung über die Anrechnung von bisher erbrachten Prüfungsleistungen
Begleitfachstudierende müssen bei Stellung eines Anrechnungsantrages nur diejendigen Leistungen angeben/nachweisen, die thematisch zu der gewählten Fachsäule (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht oder Grundlagen des Rechts) passen.
Erklärung über den Anrechnungsverzicht von bisher erbrachten Prüfungsleistungen
Die Zulassung/Registrierung ist lediglich einmal zu beantragen und ist in den folgenden Semestern nicht erneut vorzunehmen. Es erfolgt vielmehr eine unbefristete Zulassung/Registrierung, die auch in nachfolgenden Semestern eine elektronische Prüfungsanmeldung ermöglicht.