Begleitfachstudium - Allgemeines/Zulassung
Bitte beachten Sie die Bekanntmachung für die Prüfungen am Rechtswissenschaftlichen Fachbereich
Stand: WS 2022/23
Alle Studierendengruppen, die Prüfungen am rechtswissenschaftlichen Fachbereich ablegen möchten, müssen einmalig in Papierform die Zulassung/Registrierung zum jeweiligen Prüfungsverfahren beantragen. Studierende, die rechtswissenschaftliche Module im Rahmen des freien Wahlpflichtbereiches eines Bachelor-Studienganges, im Rahmen des Begleitfachs Rechtswissenschaft erbringen möchten, beantragen einmalig die Zulassung/Registrierung in Papierform. Diese einmalige Registrierung ermöglicht auch in nachfolgenden Semestern eine spätere elektronische Prüfungsanmeldung.
Begleitfachstudium - Allgemeines/Zulassung
Die Zulassungsfrist für das Prüfungsverfahren im Wintersemester 2022/23 läuft vom
10. Oktober 2022 bis 02. November 2022, 12 Uhr
Formulare bitte ohne Umschlag in den Briefkasten des Prüfungsamtes im Juridicum (Postfach Nr. 37 gegenüber dem Dekanat) werfen, per Post schicken an: Adenauerallee 24 - 42, 53113 Bonn oder elektronisch per Mail an: zulassung@~@jura.uni-bonn.de
Begleitfach - Anmeldung zu den Teilprüfungen
Die An- und Abmeldefrist für Prüfungen im Wintersemester 22/23 läuft vom
10. Januar 2023 bis 24. Januar 2023, 24 Uhr
Regulär vorgesehene Anmeldeform ist die online-Anmeldung über: basis.uni-bonn.de
Auch eine Abmeldung von Prüfungen ist innerhalb der o.g. Frist über basis.uni-bonn.de vorzunehmen.
Informationen zum entschuldigen Prüfungsrücktritt bei Krankheit am Prüfungstag finden Sie hier.
Hinweise und Erklärungen zum Online-An- und Abmeldeverfahren.
Die Anmeldefrist Begleitfach 2. Prüfungstermin Kolloquium „Einführung in das Bürgerliche Recht“ wird gesondert bekannt gegeben (Anmeldeformular ist dann an dieser Stelle abrufbar).
Anmeldeformulare
Nachfolgendes Formular für die Meldung zu Teilprüfungen sind nur bei technischen Problemen mit dem Online-Portal zu verwenden. (Bitte vermerken Sie ggf. auch Abmeldungen bei technischen Problemene handschriftlich auf dem Formular)
[Das Meldeformular für Teilprüfungen der Zwischenprüfung wird während der Anmeldefrist bereitgestellt]
Stand: 10.01.2023
Zur Anerkennung bzw. zum Anrechnungsverzicht beachten Sie bitte die beiden nachstehenden Formulare:
Erklärung über die Anrechnung von bisher erbrachten Prüfungsleistungen
Begleitfachstudierende müssen bei Stellung eines Anrechnungsantrages nur diejendigen Leistungen angeben/nachweisen, die thematisch zu der gewählten Fachsäule (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht oder Grundlagen des Rechts) passen.
Erklärung über den Anrechnungsverzicht von bisher erbrachten Prüfungsleistungen
Die Zulassung/Registrierung ist lediglich einmal zu beantragen und ist in den folgenden Semestern nicht erneut vorzunehmen. Es erfolgt vielmehr eine unbefristete Zulassung/Registrierung, die auch in nachfolgenden Semestern eine elektronische Prüfungsanmeldung ermöglicht.