Alle Studierendengruppen, die Prüfungen am rechtswissenschaftlichen Fachbereich ablegen möchten, müssen einmalig in Papierform die Zulassung/Registrierung zum jeweiligen Prüfungsverfahren beantragen. Hauptfachstudierende beantragen in dem Semester, in dem die ersten Teilprüfungen abgelegt werden sollen, die Zulassung zur Zwischenprüfung und später nach Bestehen der Zwischenprüfung die Zulassung zum Schwerpunktbereich (ebenfalls in dem Semester, in dem die ersten Teilprüfungen des Schwerpunktbereiches abgelegt werden sollen).
Studierende, die rechtswissenschaftliche Module im Rahmen des freien Wahlpflichtbereiches eines Bachelor-Studienganges, im Rahmen des Begleitfachs Rechtswissenschaft erbringen möchten, beantragen ebenfalls einmalig die Zulassung/Registrierung in Papierform. Diese einmalige Registrierung ermöglicht auch in nachfolgenden Semestern eine spätere elektronische Prüfungsanmeldung.
Nach Abschluss des Zulassungsverfahrens erfolgt die Klausuranmeldung (und ggf. Abmeldung) während der hierfür vorgesehenen Frist online über das Portal basis.uni-bonn.de. Gleiches gilt für die Hausarbeiten der Zwischenprüfung. Die elektronische Prüfungsanmeldung ist die regulär vorgesehene Anmeldeform. Zum Nachweis der elektronischen Anmeldung muss zwingend entweder die Bestätigungs-E-Mail und/oder die nach der Anmeldesitzung erzeugte pdf-Datei unter "Info über angemeldete Prüfungen" oder "Notenspiegel" ausgedruckt werden! Zum Nachweis einer Abmeldung ("Prüfungsanmeldung stornieren") ist nach jeder Abmeldesitzung entweder die Bestätigungs-E-Mail und/oder die pdf-Datei unter "Notenspiegel" auszudrucken.
Studierende, die technische Probleme bei der online-Anmeldung haben, finden die für die Papieranmeldung notwendigen Formulare im Formular Center.