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Hinweis zu der Einlasskontrolle bei den Klausuren und zur Mitführung von Mobiltelefonen

  • Erstellt von Prüfungsamt |

Die Einlasskontrolle bei Klausuren erfolgt (nur noch) mit amtlichem Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass). Wenn diese mit einem aktuellen Foto versehen sind, sind auch Führerschein oder Krankenkassenkarte für die Einlasskontrolle zulässig. Die Notwendigkeit, einen Studierendenausweis vorzuzeigen, entfällt ab SoSe 2024, da gedruckte Studierendenausweise durch das Studierendensekretariat nicht mehr zur Verfügung gestellt werden, sondern diese nunmehr in der Uni-Bonn-App digital abrufbar sind (z.B. über das Mobiltelefon). Mobiltelefone, Smartwatches, Kopfhörer u.ä.sind unzulässige Hilfsmittel! Es wird empfohlen, diese Geräte von vornherein nicht mit in den Prüfungsraum zu nehmen und in den Schließfächern einzuschließen oder sie vor Bearbeitungsbeginn der Klausur ausgeschaltet in der Tasche vorne im Hörsaal abzulegen. Sollten diese mitgeführt werden, so müssen diese ausgeschaltet sein und dürfen nicht unmittelbar am Körper getragen werden oder am Arbeitsplatz liegen. Ein Mitführen dieser Geräte bei Toilettengängen (auch ausgeschaltet) ist nicht gestattet. Das Beisichführen o.g. betriebsbereiter Geräte während der Prüfung und bei Toilettengängen kann ggf. als Täuschungsversuch gewertet werden.