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Wichtiger Hinweis zum Prüfungsrücktritt

  • Erstellt von Prüfungsamt |

Hinweise und Formulare zum Rücktritt finden Sie hier.

Wenn Sie am Klausurtag erkrankt sind und entschuldigt von der Klausur zurücktreten möchten, muss der Rücktritt unverzüglich beim Prüfungsamt erklärt sowie die Rücktrittsunterlagen unverzüglich übermittelt werden:

    per Mail an: pruefungsamt@~@jura.uni-bonn.de oder

    per Einwurf in den Briefkasten des Prüfungsamtes (Hauseingang Belderberg 6) oder

    per Post an die Postadresse des Prüfungsamts Jura (Belderberg 6, 53111 Bonn).

Wenn Sie erkrankt sind, werden Sie bitte nicht persönlich im Prüfungsamt vorstellig für den Rücktritt. Dies ist nicht erforderlich und auch nicht erwünscht.

Hinweis zu den Zulassungsklausuren der Zwischenprüfung (BGB AT, Schuldrecht AT, Schuldrecht BT I, Staatsrecht I und Staatsrecht II): Ein unentschuldigtes Nichterscheinen ohne Attesteinreichung hat bei den Zulassungsklausuren keine prüfungsrechtlichen Konsequenzen. Es erfolgt zwar ein "NE"-Eintrag mit Bewertung 0 Punkte in der elektronischen Datenbank, dieser kann jedoch nicht zu einem Ausschluss vom Prüfungsverfahren führen, da die Zulassungsklausuren nicht versuchsbeschränkt sind und bei Nichtbestehen unbegrenzt wiederholt werden können.