Zwischenprüfung - Allgemeines/Zulassung
Bitte beachten Sie die Bekanntmachung für die Prüfungen am Rechtswissenschaftlichen Fachbereich
Stand: WS 2022/23
Alle Studierendengruppen, die Prüfungen am rechtswissenschaftlichen Fachbereich ablegen möchten, müssen einmalig in Papierform die Zulassung/Registrierung zum jeweiligen Prüfungsverfahren beantragen. Hauptfachstudierende beantragen in dem Semester, in dem die ersten Teilprüfungen abgelegt werden sollen, die Zulassung zur Zwischenprüfung und später nach Bestehen der Zwischenprüfung die Zulassung zum Schwerpunktbereich (ebenfalls in dem Semester, in dem die ersten Teilprüfungen des Schwerpunktbereiches abgelegt werden sollen). Diese einmalige Registrierung ermöglicht auch in nachfolgenden Semestern eine spätere elektronische Prüfungsanmeldung.
Die Zulassungsfrist für das Prüfungsverfahren im Wintersemester 2022/23 läuft vom
10. Oktober 2022 bis 02. November 2022, 12 Uhr
Formulare bitte ohne Umschlag in den Briefkasten des Prüfungsamtes im Juridicum (Postfach Nr. 37 gegenüber dem Dekanat) werfen, per Post schicken an: Adenauerallee 24 - 42, 53113 Bonn oder elektronisch per Mail an: zulassung@~@jura.uni-bonn.de
Zwischenprüfung - Anmeldung zu den Teilprüfungen
Die An- und Abmeldefrist für Prüfungen (Klausuren und auch alle Hausarbeiten der Zwischenprüfung!) im Wintersemester 2022/23 läuft vom
10. Januar 2023 bis 24. Januar 2023, 24 Uhr
Regulär vorgesehene Anmeldeform ist die online-Anmeldung über: basis.uni-bonn.de
Auch eine Abmeldung von Prüfungen ist innerhalb der o.g. Frist über basis.uni-bonn.de vorzunehmen.
Informationen zum entschuldigen Prüfungsrücktritt bei Krankheit am Prüfungstag finden Sie hier.
Hinweise und Erklärungen zum Online-An- und Abmeldeverfahren.
Anmeldeformulare
Nachfolgendes Formulare für die Meldung zu Teilprüfungen in der Zwischenprüfung sind nur bei technischen Problemen mit dem Online-Portal zu verwenden. (Bitte vermerken Sie ggf. auch Abmeldungen bei technischen Problemene handschriftlich auf dem Formular)
Stand: 10.01.2023
Zur Anerkennung bzw. zum Anrechnungsverzicht beachten Sie bitte die beiden nachstehenden Formulare:
Erklärung über die Anrechnung von bisher erbrachten Prüfungsleistungen
Erklärung über den Anrechnungsverzicht von bisher erbrachten Prüfungsleistungen
Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Studiengang Rechtswissenschaft