Jura Schwerpunktstudium
Das Schwerpunktstudium bietet den Studierenden die Möglichkeit, juristische Kompetenzen entsprechend der individuellen Interessen zu erwerben und sich in einem bestimmten Rechtsgebiet zu spezialisieren.
Das Schwerpunktbereichsstudium ist ein studienbegleitender, universitärer Teil der Ersten Juristischen Prüfung und fließt mit 30 % in die Gesamtnote der Ersten Prüfung ein.
Der Studierenden steht es frei zu entscheiden, in welchem der zwölf angebotenen Schwerpunktbereichen sie die Schwerpunktbereichsprüfung ablegen möchten.
Die einzelnen Schwerpunktbereiche sind nicht kapazitär beschränkt, sodass jeder Studierende entsprechend seiner Interessen einen Schwerpunktbereich besuchen kann.
Anforderungsprofil der Student:innen
Haben Sie Lust, die Rechtswissenschaft in ihren Prämissen und Erscheinungsformen zu überdenken? Wenn Sie Spaß an der Wissenschaft, Interesse an der Funktion des Rechts für die Gesellschaft oder der Interaktion mit anderen Wissenschaften o.Ä. haben, wird dieser Schwerpunktbereich zu Ihnen passen. Zudem sollten Sie ein Interesse für Geschichte, Methodenlehre und Rechtstheorie mitbringen. Weitere Kenntnisse sind nicht erforderlich.
Thematische und systematische Ausrichtung des Schwerpunkts:
Es gibt keine festen Lehrinhalte und es geht auch nicht um bestimmte Bereiche. Wichtig ist es vielmehr, sich auf einzelne Fragen zu konzentrieren und hier die gängigen Prämissen zu hinterfragen. Lernziele sind also weniger definierbar. Der Schwerpunktbereich vermittelt insgesamt eine gewisse Allgemeinbildung zur Rechtswissenschaft inklusive der historischen, gesellschaftlichen und philosophischen Hintergründe.
Besonderheiten im Aufbau des Schwerpunktstudiums:
Die Veranstaltungen bauen nicht aufeinander auf und werden in der Regel nur jährlich angeboten. Es empfiehlt sich daher, anhand der Vorlesungsverzeichnisse der letzten Jahre den Verlauf entsprechend rechtzeitig zu planen und mehrere Veranstaltungen aus möglichst unterschiedlichen Bereichen zu besuchen. Spezielle Seminararbeiten und Proseminare werden gezielt für den Schwerpunktbereich angeboten.
Berufsmöglichkeiten:
Der Schwerpunktbereich schärft gezielt das juristische Denken und verschafft einen Überblick über die dem Recht zugrundeliegenden Konzepte. Daher kann mit diesem Schwerpunktbereich jeglicher juristische Beruf ergriffen werden, aber auch darüber hinaus jene Berufe, die zwischen Rechtswissenschaft und Gesellschaft vermitteln, wie z.B. im Journalismus, in Stiftungen oder in der Politik, etc. Immer wenn es darum geht, die Bedingungen der Rechtswissenschaft zu reflektieren und zu hinterfragen, ist dieser Schwerpunktbereich richtig; längst also nicht nur für die wissenschaftliche Laufbahn.
Auch in diesem Schwerpunkt ist der Praxisbezug vorhanden, wenn man hierunter nicht die unmittelbare Umsetzung in das Banken- und Versicherungsgeschäft o.Ä. versteht.
Merkmale und Eckdaten zum Schwerpunkt:
Der Schwerpunktbereich „Grundlagen des Rechts“ wird seit vielen Jahren angeboten und hat sich durch die Reform kaum verändert. Sie profitieren daher von bereits etablierten Veranstaltungen und Erfahrung der Dozent:innen. Die Vorlesungen sind unterschiedlich stark besucht, sodass Sie oft von einer kleinen Gruppengröße profitieren und sich in den Veranstaltungen aktiv einbringen können.
Eine persönliche Betreuung ist grundsätzlich möglich. Externe Lehrende gibt es kaum.
Ansprechpartner:innen:
Sollten Sie detaillierte Informationen zum Inhalt des Schwerpunktes wünschen, wenden Sie sich bitte an den Schwerpunktbereichskoordinator Prof. Dr. Mathias Schmoeckel.
Für alle weiteren Fragen steht Ihnen die Fachstudienberatung zur Verfügung.
Anforderungsprofil der Student:innen
Der Schwerpunktbereich baut auf den Pflichtvorlesungen zum Bürgerlichen Recht, Zivilprozessrecht (Erkenntnisverfahren) und Zwangsvollstreckungsrecht einschließlich internationaler Bezüge auf; solide Kenntnisse auf diesen Rechtsgebieten sind daher für ein erfolgreiches Studium in diesem Schwerpunktbereich erforderlich.
Thematische und systematische Ausrichtung des Schwerpunkts:
Gegenstand der Ausbildung im Schwerpunktbereich II ist die gerichtliche wie außergerichtliche Streitbeilegung, auch vor dem Hintergrund internationaler Bezüge.
Innerhalb des Kernbereichs werden Vorlesungen zur Vertiefung der Kenntnisse im Zivilprozessrecht, ferner zum Europäischen und Internationalen Zivilprozessrecht, zum Insolvenzrecht sowie zur Internationalen Schiedsgerichtsbarkeit angeboten. Der Wahlbereich eröffnet die Möglichkeit, Einblicke in die Geschichte des Beweisrechts zu nehmen (Juristische Hermeneutik), außerdem gibt es Vorlesungen über Ansprüche aus dem Bereich des Geistigen Eigentums im Prozess und ihre Durchsetzung, Mediation, Kunst- und Kulturgutschutzrecht, Recht der Auslandsinvestitionen, Streitvermeidung durch Vertragsgestaltung im Immobiliarsachenrecht und Verhandlungsstrategien im Anwaltsleben.
Besonderheiten im Aufbau des Schwerpunktstudiums:
Die genannten Veranstaltungen werden nach Maßgabe der Kapazität überwiegend im jährlichen Rhythmus angeboten. Dadurch, dass die einzelnen Veranstaltungen des Schwerpunktbereichs nicht aufeinander aufbauen, kann das Studium sowohl im Winter- wie im Sommersemester aufgenommen werden. Regelmäßig werden Seminare zu verschiedenen Gegenständen des Schwerpunktbereichs von Prof. Dr. Matthias Weller, Mag. rer. publ., Prof. Dr. Moritz Brinkmann, LL.M. (McGill), sowie Prof. em. Dr. Eberhard Schilken angeboten. Vor der Teilnahme an einem Schwerpunktbereichsseminar ist der vorherige Besuch thematisch angelehnter Vorlesungen und Veranstaltungen aus dem Schwerpunktbereich sowie der Besuch eines Seminars als Gast angeraten.
Berufsmöglichkeiten:
Der Schwerpunktbereich richtet sich vor allem an Studierende, die eine spätere Tätigkeit als Richter:in, Rechtsanwalt/Rechtsanwältin im Bereich Dispute Resolution oder Notar/-in anstreben und die daher ein besonderes Interesse am Bereich der Zivilrechtspflege in allen ihren Facetten haben, wie auch an Studierende, welche an einer Tätigkeit im Bereich der alternativen Streitbeilegung, insbesondere der Schiedsgerichtsbarkeit, interessiert sind. Die Ausbildung im Schwerpunktbereich II bereitet zugleich auf die zivilrechtlichen Stationen im Referendariat vor.
Merkmale und Eckdaten zum Schwerpunkt:
Zahlen zu Belegungen und Notendurchschnitten folgen, sobald erste Prüfungsstatistiken nach der neuen Prüfungsordnung (2023) verfügbar sind.
Ansprechpartner:innen
Für weitere Informationen konkret zum Schwerpunktbereich II wenden Sie sich bitte an die Schwerpunktkoordinatoren Herrn Prof. Dr. Matthias Weller oder an Herrn Prof. Dr. Moritz Brinkmann.
Für alle weiteren Fragen steht Ihnen die Fachstudienberatung zur Verfügung.
Anforderungsprofil der Student:innen:
Familien- und Erbrecht haben spannende Rechtsfragen zum Gegenstand, mit denen nicht nur Jurist:innen, sondern alle Menschen einmal konfrontiert sein können. Ob es um den Abschluss eines Ehevertrages, die Regelung der Erbfolge oder die Familiengründung mittels assistierter Reproduktion geht, Expertise ist vielfach gefragt. Schwerpunktbereich III eröffnet Möglichkeiten zur Vertiefung in den Gebieten des Familien- und Erbrechts und vermittelt Ihnen sowohl vielfältige praktische Kenntnisse als auch relevante internationale Bezüge. Grundkenntnisse, die bereits im Hauptstudium und ggf. der Examensvorbereitung erworben wurden, sind hilfreich. Je nach Fächerwahl im Rahmen dieses Schwerpunktes kann auch ein Vorwissen über die Grundzüge des Internationalen Privatrechts oder des Gesellschaftsrechts von Vorteil sein.
Thematische und systematische Ausrichtung des Schwerpunkts:
Der Schwerpunkt ist thematisch darauf ausgerichtet, Kenntnisse in den besonders praxisrelevanten Rechtsgebieten des Familien- und Erbrechts zu vermitteln. Gegenstand beider Rechtsgebiete ist der zivilrechtliche Rahmen zwischenmenschlicher Beziehungen im (engen) persönlichen Umfeld. Zugleich handelt es sich um Rechtsgebiete, die Grundfragen des gesellschaftlichen Zusammenlebens betreffen und damit von großer rechtspolitischer Bedeutung sind.
Schwerpunktbereich III verknüpft dabei zum einen praxisnah einschlägige Lerninhalte mit wirtschaftlichen Zusammenhängen und Aspekten der Streitbeilegung sowie der vorsorgenden Gestaltung. Zum anderen ist die Vermittlung von internationalen rechtlichen Bezügen besonders wichtig, da Fragestellungen des Familien- und Erbrechts vielfach nicht auf das Gebiet einer Rechtsordnung beschränkt bleiben. Zu denken ist etwa an internationale Paarbeziehungen oder das in die Erbschaft fallende Grundstück im Ausland. Der Blick über Ländergrenzen hinaus schärft zudem das Verständnis für die eigene Rechtsordnung und für Möglichkeiten und Grenzen der Rechtsgestaltung. Der Schwerpunkt erlaubt es, im Rahmen der Beschäftigung mit dem Familien- und Erbrecht eigenen Präferenzen nachzugehen.
Besonderheiten im Aufbau des Schwerpunktstudiums:
Im Kernbereich des Schwerpunktes können die allgemeinen Veranstaltungen Vertiefung im Erbrecht und Vertiefung im Familienrecht sowie eine Einführung in das dazugehörige Familienverfahrensrecht gewählt werden.
Für eine internationale Ausrichtung stehen die Veranstaltungen zum Internationalen Familien- und Erbrecht (Kernbereich) und zur Einführung in die Rechtsvergleichung / Introduction to Comparative Law (Wahlbereich) sowie European and Comparative Family Law (Wahlbereich) zur Auswahl.
Besonders praxisbezogene Kenntnisse werden in den Veranstaltungen Nachfolge in Familienunternehmen (Kernbereich), Vertragsgestaltung im Familien- und Erbrecht (Kernbereich), Mediation (Wahlbereich) oder Verhandlungsstrategien im Anwaltsleben (Wahlbereich) vermittelt.
Abgerundet wird dieser Fächerkatalog durch die Geschichtlichen Grundlagen des Europäischen Privatrechts (Wahlbereich) und die Vorlesung Menschenrechte (Wahlbereich).
Den eigenen Vorlieben folgend kann das Studium im Schwerpunktbereich III somit eine eher internationale oder auch eine vornehmlich praxisbezogene Ausrichtung haben – oder es werden Kenntnisse zu beiden Aspekten vertieft.
Berufsmöglichkeiten:
Der Schwerpunktbereich eröffnet ganz unterschiedliche berufliche Perspektiven. Ob Sie anwaltlich arbeiten wollen, eine Tätigkeit in der Justiz, in einer Behörde oder im Notariat anstreben oder sich für die Wissenschaft interessieren, vertiefte Kenntnisse im Familien- und Erbrecht können hier überall von Vorteil sein. Spezialisierungen im Familien- und Erbrecht gibt es sowohl in der Gerichtsbarkeit als auch in der Anwaltschaft. Dabei sind zunehmend auch Kenntnisse im Internationalen Familien- und Erbrecht gefragt.
Merkmale und Eckdaten zum Schwerpunkt:
Der neue Schwerpunktbereich III „Familien- und Erbrecht“ vereint bereits etablierte Veranstaltungen und verbindet diese mit weiteren Lerninhalten. Als Lehrende begleiten die Studierenden neben Bonner Professor:innen auch Lehrbeauftragte aus der Praxis.
Verantwortliche Schwerpunktkoordinator:innen
sind Prof. Dr. Nina Dethloff, LL.M., Prof. Dr. Susanne Gössl, LL.M. und Prof. Dr. Mathias Schmoeckel.
Ansprechpartner:innen:
Sollten Sie detaillierte Informationen zum Inhalt des Schwerpunktes wünschen, wenden Sie sich bitte an die Schwerpunktbereichskoordinatorin Prof. Dr. Nina Dethloff.
Für alle weiteren Fragen steht Ihnen die Fachstudienberatung zur Verfügung.
Anforderungsprofil der Student:innen:
Der Schwerpunktbereich IV „Unternehmen und Kapitalmarkt“ beschäftigt sich im Kern mit dem Gesellschaftsrecht als Recht der privaten unternehmenstragenden Verbände.
Insgesamt werden vor allem Student:innen angesprochen, die ein grundsätzliches Interesse an größeren wirtschaftlichen, insbesondere unternehmerischen Zusammenhängen haben. Wirtschaftsrechtliche Vorkenntnisse sind aber nicht erforderlich. Der vorangegangene Besuch der Vorlesung „Grundzüge des Gesellschaftsrechts“ ist von Vorteil.
Thematische und systematische Ausrichtung des Schwerpunkts:
Gegenstand der Ausbildung im Schwerpunkt sind vor allem rechtliche Fragen der Unternehmensorganisation. Zentral sind die Vorlesungen „Gesellschaftsrecht Vertiefung I und II“. Diese behandeln das Kapitalgesellschaftsrecht (AG und GmbH). In der Vorlesung „Europäisches Gesellschaftsrecht“ werden die europäischen Bezüge, Einwirkungen der Grundfreiheiten auf das nationale Recht und die europäische Harmonisierung des Gesellschaftsrechts behandelt. Die Vorlesung „Einführung in das Kapitalmarktrecht“ hat die rechtliche Regulierung der Kapitalmärkte zum Gegenstand. In der Vorlesung „Bilanzrecht“ werden die Student:innen mit den Grundlagen der Handels- und Steuerbilanz vertraut gemacht, die für eine intensivere Befassung mit dem Kapitalgesellschaftsrecht unerlässlich sind.
Besonderheiten im Aufbau des Schwerpunktstudiums:
Die genannten Veranstaltungen bilden den Kernbereich des Schwerpunkts und werden grundsätzlich im jährlichen Rhythmus angeboten. Dadurch, dass die einzelnen Veranstaltungen des Schwerpunktbereichs nicht modular aufeinander aufbauen, kann das Studium sowohl im Winter- wie im Sommersemester aufgenommen werden. Auch wenn die einzelnen Vorlesungen jeweils eigenständige Schwerpunkte behandeln, stehen diese nicht isoliert zu den übrigen Veranstaltungen, sondern behandeln zum Teil verwandte und verknüpfte Themenfelder.
Durch die im Wahlbereich bestehende Schnittmenge mit Veranstaltungen der Schwerpunktbereiche II, III, V, VI haben Student:innen innerhalb des Schwerpunktbereichs vielfältige Möglichkeiten, eigene Schwerpunkte zu setzen.
Die regelmäßig stattfindenden Seminare zum Gesellschaftsrecht beschäftigen sich mit aktuellen Fragen rund um das Unternehmensrecht. Angebotene Themen betreffen häufig aktuelle Fragen aus Wissenschaft und Praxis gepaart mit „klassischen“ Problemen.
Berufsmöglichkeiten
Die Spezialisierung auf den Gebieten Unternehmen und Kapitalmarkt bietet interessante und vielfältige Berufschancen. Man kann sich für die Anwaltstätigkeit in einer Wirtschaftskanzlei ebenso qualifizieren wie als Unternehmensjurist:in. Selbstverständlich kommt auch eine Tätigkeit in der Justiz oder in (z.B. Aufsichts-)Behörden in Betracht. Das Gesellschaftsrecht ist zugleich ein Kerngebiet notarieller Tätigkeit.
Merkmale und Eckdaten zum Schwerpunkt:
Neben den Bonner Professor:innen sind auch Lehrbeauftrage aus der Praxis im Schwerpunktbereich tätig und bringen in Vorlesungen und Seminaren spannende Perspektiven ein.
Ein Überblick über das Abschneiden der Student:innen der vergangenen Semester ergibt sich aus der Gesamtstatistik des Prüfungsamts.
Ansprechpartner:innen:
Sollten Sie detaillierte Informationen zum Inhalt des Schwerpunktes wünschen, wenden Sie sich bitte an den Schwerpunktbereichskoordinator Prof. Dr. Alexander Scheuch.
Für alle weiteren Fragen steht Ihnen die Fachstudienberatung zur Verfügung.
Anforderungsprofil der Student:innen:
Der Schwerpunktbereich V „Unternehmen, Steuern und Bilanzen“ bietet den Studierenden die Möglichkeit, schon während des Studiums vertiefte Kenntnisse in den Gebieten des Unternehmens-, Steuer- und Bilanzrechts zu erwerben. Die Studierenden sollen so befähigt werden, spezifische Rechtsprobleme dieser Gebiete zu verstehen, in den dogmatischen Gesamtzusammenhang einzuordnen und eigenständig zu bearbeiten.
Die Veranstaltungen setzen gute Kenntnisse des allgemeinen Zivilrechts und des Öffentlichen Rechts (v.a. des Allgemeinen Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts) voraus. Die Vorlesungen zum Gesellschaftsrecht, Unternehmenssteuerrecht und Bilanzrecht bauen zudem auf den Pflichtveranstaltungen im Handels- und Gesellschaftsrecht auf. Ein Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen ist in jedem Fall hilfreich.
Thematische und systematische Ausrichtung des Schwerpunkts
Im Zentrum des Schwerpunktes V „Unternehmen, Steuern und Bilanzen“ steht das Steuerrecht. In der Vorlesung Steuerrecht I werden die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Steuerrechts, das Steuerschuldrecht und das Steuerverfahrensrecht behandelt (AO, FGO). Gegenstand der Vorlesung Steuerrecht II ist das Besondere Steuerrecht (Einkommen-, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Umsatzsteuer).
In der Vorlesung Bilanzrecht werden die Studierenden mit den Grundlagen der Handels- und Steuerbilanz vertraut gemacht. Die Vorlesung Unternehmenssteuerrecht I behandelt die Besteuerung von Einzelunternehmen sowie Personen- und Kapitalgesellschaften (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer). Diese Grundlagen werden in der Veranstaltung Unternehmenssteuerrecht II vertieft (Umwandlungssteuer, Besteuerung von Konzernen).
Die Lehrveranstaltung Internationales und Europäisches Finanz- und Steuerrecht behandelt die Einflüsse des europäischen Rechts auf das nationale Steuerrecht sowie die Frage, wie bei grenzüberschreitenden Besteuerungssachverhalten eine etwaige Doppelbesteuerung verhindert werden kann.
Gleichzeitig vermitteln die Vorlesungen Gesellschaftsrecht Vertiefung I (Aktienrecht) und Gesellschaftsrecht Vertiefung II (GmbH-Recht) notwendige Kenntnisse der rechtlichen Unternehmensorganisation, an die in Fragen der Unternehmensbesteuerung vielfach angeknüpft wird („rechtsformabhängige Besteuerung“).
Besonderheiten im Aufbau des Schwerpunktstudiums:
Den Kernbereich des Schwerpunktes bilden die Vorlesungen Steuerrecht I und Steuerrecht II, Unternehmenssteuerrecht I, Bilanzrecht und Gesellschaftsrecht Vertiefung I (Aktienrecht). Dem Wahlbereich werden die vertiefenden steuerrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Vorlesungen zugeordnet (Gesellschaftsrecht Vertiefung II (GmbH-Recht), Internationales und Europäisches Finanz- und Steuerrecht, Unternehmenssteuerrecht II).
Steuerrecht I und Steuerrecht II bilden die inhaltliche Grundlage für alle steuerrechtlichen Vorlesungen. Regelmäßig finden diese Veranstaltungen im Wintersemester statt. Allerdings ist kein modularer Aufbau der Veranstaltungen vorgesehen, sodass eine Aufnahme des Schwerpunktstudiums auch im Sommersemester möglich ist.
Thematische Überschneidungen im Vorlesungsprogramm bestehen zum Schwerpunktbereich IV „Unternehmens- und Kapitalmarktrecht“ sowie zum Schwerpunktbereich VI „Wirtschaftsrecht, Wettbewerbs- und Datenrecht“ (vgl. Anhang III zur Studienordnung Rechtswissenschaft 2023).
Das steuerrechtliche Seminar befasst sich mit aktuellen Fragen des Steuerrechts, insbesondere mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Auch finanzverfassungs- und finanzverwaltungsrechtliche Fragen können Gegenstand des Seminars sein.
Berufsmöglichkeiten
Eine gezielte Spezialisierung in diesen Bereichen eröffnet den Absolventen interessante Berufschancen in den Bereichen der wirtschafts- und steuerrechtlich orientierten Anwaltschaft, der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung, der Finanzverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit sowie in den Rechts- und Steuerabteilungen von Unternehmen.
Merkmale und Eckdaten zum Schwerpunkt:
Neben den Bonner Professorinnen und Professoren sind auch Honorarprofessoren und Lehrbeauftragte aus der Praxis im Schwerpunktbereich V tätig.
Die steuerrechtlichen Vorlesungen und Seminare werden von Herrn Prof. Dr. Hüttemann, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Steuerrecht, sowie Herrn Prof. Dr. Herlinghaus (Richter am Bundesfinanzhof) und Herrn Prof. Dr. Schauhoff (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht) veranstaltet.
Ansprechpartner:innen:
Sollten Sie detaillierte Informationen zum Inhalt des Schwerpunktes wünschen, wenden Sie sich bitte an den Schwerpunktbereichskoordinator Prof. Dr. Rainer Hüttemann.
Für alle weiteren Fragen steht Ihnen die Fachstudienberatung zur Verfügung.
Anforderungsprofil der Student:innen:
Der Schwerpunktbereich behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen der marktwirtschaftlichen Ordnung sowie der Datenwirtschaft. Es werden vor allem Studierende angesprochen, die ein grundsätzliches Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen und dem Funktionieren eines marktwirtschaftlichen Systems haben. Daten als wesentlicher Wertschöpfungsfaktor werden dabei sowohl im Hinblick auf ihren Schutz als auch im Hinblick auf Ihre Verwertbarkeit betrachtet. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, können aber hilfreich sein.
Thematische und systematische Ausrichtung des Schwerpunkts:
Der Schwerpunktbereich VI fasst eine Vielzahl verschiedener Rechtsgebiete zusammen, welche sich sowohl auf Aspekte unternehmerischen Handelns im marktwirtschaftlichen System als auch auf die rechtlichen Rahmenbedingungen komplexer Datenverarbeitungen in der digitalen Welt beziehen:
Das Kartellrecht schützt den Wettbewerb vor Beschränkungen durch Kartelle, Missbrauch von Marktmacht und solche Unternehmenszusammenschlüsse, die wettbewerbswidrige Folgen auslösen könnten.
Das Wettbewerbsrecht wirkt unlauteren Verhaltensweisen entgegen, durch die der Wettbewerb verfälscht werden kann.
Das Patent-, Marken- und Urheberrecht schaffen Innovationsanreize und stellen einen Schutz von berechtigten Herkunftserwartungen und von Produktions- und Vermarktungsinvestitionen sicher.
Das Datenschutzrecht gewährleistet die informationelle Selbstbestimmung des/der Einzelnen und soll einen Ausgleich zwischen dem Schutz personenbezogener Daten und berechtigten Interessen der Allgemeinheit an einer Datenverarbeitung herstellen.
Das Datenwirtschaftsrecht ergänzt das Datenschutzrecht und regelt die Bedingungen für Infrastrukturleistungen, Zugang und Nutzung von Daten im marktwirtschaftlichen Wettbewerb.
Das Gesellschaftsrecht reguliert die Bildung von Personengesellschaften und Körperschaften zum Zwecke der wirtschaftlichen Tätigkeit.
Besonderheiten im Aufbau des Schwerpunktstudiums
Auch wenn die einzelnen Vorlesungen jeweils eigenständige gegenständliche Schwerpunkte behandeln, stehen diese nicht gänzlich isoliert gegenüber den übrigen Veranstaltungen, sondern behandeln z.T. aneinander anknüpfende Themenfelder. Das europäische Recht spielt dabei sowohl im klassischen Wirtschaftsrecht als auch im Datenrecht eine große Rolle.
Die beiden Vorlesungen zum Kartellrecht (Kartellrecht I und II) können in beliebiger Reihenfolge gehört werden; auch kann jede von ihnen einzeln für sich besucht werden, d.h. es ist nicht erforderlich, beide zu hören.
Mit dem Schwerpunktbereich IV bestehen in einigen Bereichen Überschneidungen; beispielsweise sind die Veranstaltungen zum Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht und Kartellrecht beiden Schwerpunktbereichen zugeordnet. Ebenso gibt es Schnittmengen mit Schwerpunktbereich II und Schwerpunktbereich VIII.
Berufsmöglichkeiten:
Angesichts unserer digitalisierten Welt ist die Nachfrage nach juristischem Fachpersonal auf dem Gebiet Wirtschaft, Wettbewerb und Datenrecht ausgesprochen hoch. Es bieten sich interessante und vielseitige Berufschancen in diesen Fachgebieten. Absolvent:innen können sich etwa für die Tätigkeit als Anwät:in in einer Wirtschaftskanzlei oder als Unternehmensjurist:in qualifizieren; darüber hinaus kommt eine Beschäftigung im Bereich der Verwaltung (etwa beim Bundeskartellamt, Bundesnetzagentur, Datenschutzaufsichtsbehörden o.ä.) ebenso in Betracht wie der Beruf des:der Richter:in. Schon während der Studienzeit besteht zudem die Möglichkeit, bei den genannten Bundesbehörden mit Sitz in Bonn praktische Erfahrungen zu sammeln. Gleichermaßen begehrenswerte Berufschancen ergeben sich im Feld des:der Datenschutzbeauftragten sowohl für eine Vielzahl von Unternehmen als auch für Behörden.
Dabei gilt: Immer häufiger bieten sich verknüpfende Tätigkeiten an, die die Themenbereiche kombinieren und das Spektrum der Berufsaussichten maximieren.
Merkmale und Eckdaten zum Schwerpunkt:
Neben den Bonner Professor:innen sind auch Honorarprofessor:innen und Lehrbeauftragte der Bundes- und Oberlandesgerichte, von Bundes- und Landesbehörden sowie aus der Anwaltschaft im Schwerpunkt tätig und bieten Seminare, Kolloquien und Vorlesungen an.
Ansprechpartner:innen:
Sollten Sie weitergehende Informationen zum Schwerpunktbereich wünschen, wenden Sie sich bitte an die Schwerpunktkoordinator:innen Prof. Dr. Daniel Zimmer) oder Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider.
Fragen zu den Vorlesungsinhalten beantworten die jeweiligen Dozent:innen, deren Namen dem Vorlesungsverzeichnis entnommen werden können. Für alle weiteren Fragen steht Ihnen die Fachstudienberatung zur Verfügung.
Anforderungsprofil der Student:innen:
Der Schwerpunktbereich Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherung richtet sich an Studierende mit einem besonderen Interesse für das Arbeits- und Sozialrecht einschließlich seiner gesellschaftlichen, geschichtlichen, politischen und ökonomischen Dimension sowie seiner
vielfältigen Bezüge zu anderen Rechtsgebieten. Beide Rechtsgebiete liegen mitten in der Gesellschaft.
Vorkenntnisse des Bürgerlichen Rechts (AT BGB, Schuldrecht) sowie der Besuch der Grundvorlesung „Recht der Arbeitsverhältnisse“ aus dem Hauptstudium sowie Kenntnisse des Verwaltungs- und Verfassungsrechts aus dem Grund- und Hauptstudium sind hilfreich
Thematische und systematische Ausrichtung des Schwerpunkts
Im Arbeitsrecht befassen sich die Studierenden vertieft mit Themen aus dem Individualarbeitsrecht und dem Kollektiven Arbeitsrecht. Im Kernbereich werden die Vorlesungen „Individualarbeitsrecht“, „Kollektives Arbeitsrecht I (Koalitions-, Tarif- und Arbeitskampfrecht)“, „Kollektives Arbeitsrecht II (Mitbestimmung im Betrieb und Unternehmen)“ und „Europäisches Arbeitsrecht“ angeboten. Im Wahlbereich können die arbeitsrechtlichen Kenntnisse durch die Veranstaltungen „Höchstrichterliche Rechtsprechung im Arbeitsrecht“, „Arbeitsrecht in der anwaltlichen Praxis“, „Arbeitsrecht im Unternehmen“, „Arbeitsgerichtsverfahren“ und „Rechtsgeschichte der Wirtschaft“ vertieft werden.
Im Sozialrecht werden neben den Grundlagen vor allem das Unfallversicherungsrecht und das Krankenversicherungsrecht behandelt. Im Kernbereich liegt die Vorlesung „Sozialrecht (Grundlagen)“, auf die im Wahlbereich mit „Sozialversicherungsrecht und Sozialgerichtsverfahren
(Vertiefung)“ aufgebaut werden kann.
In beiden Fachbereichen wird stets auch der Bezug zu anderen Rechtsgebieten und dem internationalen Recht (insb. Europarecht) in den Blick genommen.
Besonderheiten im Aufbau des Schwerpunktstudiums:
Die Veranstaltungen werden in der Regel jährlich angeboten. Es empfiehlt sich daher, anhand der Vorlesungsverzeichnisse der letzten Jahre den Verlauf entsprechend rechtzeitig zu planen. Die Veranstaltungen bauen aber nur im Sozialrecht aufeinander auf. Spezielle Seminararbeiten und Proseminare werden gezielt für den Schwerpunktbereich sowohl im Arbeitsrecht als auch im Sozialrecht angeboten.
Berufsmöglichkeiten:
Die Berufsmöglichkeiten im Arbeits- und Sozialrecht sind vielfältig und von hoher gesellschaftlicher
Relevanz. Beispielhaft sind zu nennen:
- Richter / Richterin am Arbeitsgericht / Sozialgericht
- Anwaltschaft (Fachanwalt für Arbeits- und / oder Sozialrecht)
- Tätigkeiten in der Wirtschaft (Rechts- bzw. Personalabteilung, Unternehmensberatung)
- Verbände / Interessenvertretungen (Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften)
- Behörden und Selbstverwaltungskörperschaften (Ministerien, Krankenkassen,Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungsträger)
Ansprechpartner:innen:
Sollten Sie detaillierte Informationen zum Inhalt des Schwerpunktes wünschen, wenden Sie sich bitte an den Schwerpunktbereichskoordinator Prof. Dr. Stefan Greiner.
Für alle weiteren Fragen steht Ihnen die Fachstudienberatung zur Verfügung.
Anforderungsprofil der Student:innen:
Der Schwerpunktbereich richtet sich vor allem an Studierende, die sich auf eine spätere Tätigkeit mit auslandsbezogenen Sachverhalten vorbereiten möchten, etwa in einer internationalen Kanzlei, und die Freude daran haben, sich Fragen des Zivilrechts aus einer dogmatischen, aber zugleich internationalen Perspektive zu widmen. Vorausgesetzt werden der Stoff der Vorlesung „Internationales Privatrecht“ (Grundkurs) sowie gute Kenntnisse der englischen Sprache. Weitere Fremdsprachenkenntnisse sind ggf. von Vorteil, soweit im Wahlbereichen weitere Einführungen in ausländische Rechtssysteme angeboten werden (wie z.B. in das spanische Recht).
Thematische und systematische Ausrichtung des Schwerpunkts:
Der neue Schwerpunktbereich VIII „Rechtsvergleichung und Internationales Privatrecht“ soll die zunehmende Globalisierung rechtlicher Fragestellungen reflektieren und der damit verbundenen wachsenden Bedeutung von international agilen Juristinnen und Juristen Rechnung tragen.
Zum einen werden im modernen Berufsleben häufig nicht nur Kenntnisse des deutschen Rechts erwartet, sondern zumindest auch ein Grundverständnis ausländischer Rechtsordnungen. Im Fokus steht hier vor allem die Praxis der sog. Common-Law-Systeme, die auf dem englischen Recht basieren, sich aber (wie etwa was US-amerikanische Recht) inzwischen teilweise stark davon unterscheiden.
Zum anderen soll der zunehmenden Zahl von grenzüberschreitenden Zivilrechtsfällen mit Auslandsbezug und deren besonderer Dimension Rechnung getragen werden. Zu den typischen Fragen, die bei Sachverhalten mit Auslandsbezug zu prüfen sind, zählen insbesondere die internationale Zuständigkeit von Gerichten (In welchem Staat kann ich klagen? Sind deutsche Gerichte international zuständig?), das anwendbare Recht (Welche nationale Rechtsordnung wendet das Gericht zur Entscheidung an?) und die grenzüberschreitende Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen (Kann eine Entscheidung aus dem Staat A im Staat B vollstreckt werden?).
Verständnis für internationale Fälle kann aber nur entwickeln, wer sich die Unterschiede zwischen einzelnen Rechtsordnungen bewusst macht. Die Rechtsvergleichung befasst sich in zahlreichen spannenden Facetten mit der Gegenüberstellung unterschiedlicher Systeme und dem, was man daraus – auch und gerade für den Umgang mit dem eigenen Recht – lernen kann. Aus diesem Grund geht es im Schwerpunkt auch darum, sich ausländischen Rechtsordnungen allgemein methodisch (Wie vergleiche ich eine ausländische Rechtsordnung mit der deutschen?) und inhaltlich (Welche Lösungen für bestimmte vertragliche Problemstellungen bieten andere Rechtsordnungen an?) zu nähern.
Merkmale und Eckdaten zum Schwerpunkt:
Der Stoff des Schwerpunkts wird in folgenden Kernvorlesungen vermittelt:
- Einführung in die Rechtsvergleichung / Introduction to Comparative Law;
- Vertiefung Internationales Privatrecht;
- Internationales und Europäisches Verfahrensrecht;
- Introduction to the Common Law.
Abgerundet wird der Schwerpunkt durch verschiedene und sehr vielfältige Wahlveranstaltungen und Seminare.
Verantwortliche Schwerpunktkoordinatorinnen
Prof. Dr. Susanne Lilian Gösslund Prof. Dr. Birke Häcker
Ansprechpartner:innen:
Sollten Sie detaillierte Informationen zum Inhalt des Schwerpunktes wünschen, wenden Sie sich bitte an den Schwerpunktbereichskoordinatorinnen Prof. Dr. Susanne Lilian Gösslund Prof. Dr. Birke Häcker.
Für alle weiteren Fragen steht Ihnen die Fachstudienberatung zur Verfügung.
Anforderungsprofil der Student:innen:
Ein vertieftes Interesse an verfassungsrechtlichen Fragestellungen, politischen Zusammenhängen und nicht zuletzt an der europäischen Integration bilden eine gute Grundlage für das Studium im Schwerpunktbereich IX. Es wird davon ausgegangen, dass der Stoff der Vorlesungen Staatsrecht I, Staatsrecht II und Europarecht I in seinen Grundzügen bekannt ist, damit die Voraussetzung für eine Vertiefung der dort behandelten Fragen gegeben ist. Darüber hinaus sollte die Bereitschaft zur Auseinandersetzung auch mit theoretischen Fragen, zur vorbereitenden Lektüre und zur aktiven Teilnahme in diskursiven Veranstaltungsformaten gegeben sein. Aber auch die Fähigkeit, sich für aktuelle verfassungspolitische Debatten zu begeistern, ist eine gute Voraussetzung für die Wahl dieses Schwerpunktbereichs.
Thematische und systematische Ausrichtung des Schwerpunkts:
Die europäische Integration wird in dem Schwerpunkt nicht als bloße Verbreiterung des deutschen Verfassungsrechts gelehrt, sondern es geht gerade darum, die Verfassungsordnungen in ihrer Verflochtenheit und ihren Wechselwirkungen und Änderungsanstößen begreifen zu können – unter Einbeziehung der EMRK als völkerrechtlicher Verfassungsordnung im Bereich des Menschenrechtsschutzes. Hierzu gehört auch die Auseinandersetzung mit theoretischen Fragen von Verfassungsverständnissen, Verfassungsfunktionen und einer angemessenen (rechts-)wissenschaftlichen Begriffsbildung. Unter Einbeziehung des historischen und politischen Kontexts von Verfassungen werden dabei Rechtsprobleme in ihrem Zusammenhang mit Grundlagenfragen behandelt. Neben verfassungstheoretischen Überlegungen geht es in dem Schwerpunktbereich immer auch um die konkrete rechtliche Ausgestaltung der Staatsorganisation und des demokratischen Prozesses – also ebenso um die Verrechtlichung von Politik wie die Politisierung von Recht.
Besonderheiten im Aufbau des Schwerpunktstudiums:
Der Schwerpunktbereich IX ist auf einen Jahresturnus angelegt, sodass in zwei aufeinanderfolgenden Semestern das gesamte Grundmodul angeboten wird – unabhängig davon, ob das Schwerpunktbereichsstudium zum Winter- oder zum Sommersemester begonnen wird. Dabei wird auf ein stets hinreichendes, auch hinreichend variables Angebot von Wahlveranstaltungen geachtet. Die Möglichkeit an einem Seminar teilzunehmen, ist grundsätzlich in jedem Semester gegeben.
Berufsmöglichkeiten:
Durch das Studium im Schwerpunktbereich erlangen die Studierenden fundierte Kenntnisse im deutschen und europäischen Verfassungsrecht. Die Beschäftigung mit dem Verfassungsrecht bildet schon wegen des Vorrangs der Verfassung eine notwendige Grundlage zum Verständnis der gesamten Rechtsordnung; alle Rechtsgebiete kommen mit Verfassungsrecht in Berührung und werden durch dieses geprägt. Insbesondere bietet der Schwerpunkt eine fundierte Ausbildung im öffentlichen Recht, die – nicht nur in der Wissenschaft – von großem Nutzen ist, sondern auch auf jede praktische Tätigkeit im öffentlichen Recht vorbereitet (z.B. in der öffentlichen Verwaltung einschließlich der Ministerien oder der Parlamentsverwaltungen sowie der Europäischen Union oder der anwaltlichen oder richterlichen Tätigkeit). Ferner eröffnet gerade eine theoretisch anspruchsvolle und politiknahe Auseinandersetzung mit dem Verfassungsrecht Beschäftigungsmöglichkeiten im Schnittstellenbereich von Recht und Politik (Parteien, Verbände, Stiftungen, Thinktanks, NGOs usw.).
Merkmale und Eckdaten zum Schwerpunkt:
Der Schwerpunktbereich ist aus dem vormaligen Schwerpunktbereich 6 („Staat und Verfassung im Prozess der Internationalisierung“) hervorgegangen und zeichnet sich in seinem neuen Zuschnitt vor allem durch den Fokus auf das Verfassungsrecht aus und eine stärkere inhaltliche Verselbständigung gegenüber den anderen beiden öffentlich-rechtlichen Schwerpunktbereichen aus.
Ansprechpartner:innen:
Sollten Sie detaillierte Informationen zum Inhalt des Schwerpunktes wünschen, wenden Sie sich bitte an den Schwerpunktbereichskoordinator Prof. Dr. Heiko Sauer.
Für alle weiteren Fragen steht Ihnen die Fachstudienberatung zur Verfügung.
Anforderungsprofil der Student:innen:
Der neue umweltrechtliche Schwerpunktbereich X „Öffentliches Recht der Nachhaltigkeit“wendet sich an Studierende, die bereits über gefestigte Kenntnisse im Öffentlichen Recht verfügen und sich im Bereich des europäisierten Verwaltungsrechts spezialisieren wollen. Er steht in der Tradition des früheren Schwerpunkts 7 „Deutsches und europäisches Umwelt- und Planungsrecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und Infrastrukturrecht“, geht über diesen jedoch weit hinaus und bietet ein für den deutschsprachigen Raum wohl einzigartiges Portfolio von Lehrveranstaltungen zum Umweltrecht und seinen Nachbargebieten. Dieses ist in seiner Ausgestaltung durchaus mit Masterprogrammen ausländischer Hochschulen vergleichbar. Traditionell bekannte Vorlesungen zum deutschen und europäischen Umweltrecht werden in Lehrangeboten zu speziellen Teilgebieten des Umweltrechts modular ausdifferenziert und durch Vorlesungen zum Recht der Nachhaltigkeit und der Umweltökonomie sowie zu umweltbezogenen Nachbargebieten wie dem Energierecht, dem Lebensmittelrecht sowie dem Planungs- und Infrastrukturrecht ergänzt. Studierende, die den neuen Schwerpunktbereich wählen, sollten daher ein Interesse am öffentlichen Recht mitbringen und sich für das Umweltrecht, Wirtschaftsrecht sowie ökonomische Zusammenhänge begeistert können.
Thematische und systematische Ausrichtung des Schwerpunkts:
Der neue Bonner Schwerpunktbereich X „Öffentliches Recht der Nachhaltigkeit“ bietet eine in diesem Umfang einzigartige Ausbildung im Umweltrecht, die die immer drängender werdenden Umweltprobleme aus einer Nachhaltigkeitsperspektive mit verwandten Fragen des Wirtschaftsrechts verknüpft und zugleich vertiefte Einblicke in Detailfragen ermöglicht, die bislang im Rahmen des Studiums kaum behandelt worden sind.
Das Prinzip der Nachhaltigkeit zielt nach dem dreidimensionalen weiten Nachhaltigkeitsbegriff bekanntlich auf einen Ausgleich ökologischer, ökonomischer und sozialer Belange unter besonderer Berücksichtigung der Interessen zukünftiger Generationen. Die Konkretisierung dieses Ansatzes ist Gegenstand zahlreicher internationaler und nationaler Diskurse. Der neue Schwerpunktbereich X nutzt diesen Ansatz hingegen vor allem als ein thematisches Band, das die Wechselbezüglichkeit einzelner Rechtsgebiete verdeutlicht, aber auch den Anspruch einer gemeinsamen Ausrichtung auf das Nachhaltigkeitsziel formuliert. Aus dieser Perspektive möchte der Schwerpunkt aber nicht nur Kenntnisse des Umweltrechts im engeren Sinne vermitteln, sondern diese mit Fragen der nachhaltigen Entwicklung verknüpfen und beispielsweise auch umweltökonomische Zusammenhänge sichtbar machen. Zudem verdeutlicht der Schwerpunkt auch Querverbindungen zu verwandten Rechtsgebieten, etwa zum Energierecht oder dem Planungsrecht, und ermöglicht letztlich eine Durchdringung des gesamten Wirtschaftsrechts aus der Perspektive der Nachhaltigkeit. Methodisch liegt der Fokus dabei auf dem europäischen und europäisierten Verwaltungsrecht.
Ein zentraler Bestandteil des Kernbereiches ist die Vorlesung „Deutsches und europäisches Umweltrecht I“. Sie behandelt mit dem allgemeinen Teil des Umweltrechts den Begriff, die Entwicklung, die Rechtsquellen, die allgemeinen Prinzipien, die Instrumente und den Rechtsschutz im Umweltrecht. Schon in dieser Vorlesung wird zudem ein vertiefter Blick auf das Naturschutzrecht geworfen. Die weiteren Teilgebiete des Umweltrechts sind dann Gegenstand der im Wahlbereich vorgesehenen Vorlesung „Deutsches und Europäisches Umweltrecht II“, die u.a. das Immissionsschutzrecht, das Wasserrecht sowie das Bodenschutz- und Agrarumweltrecht behandelt. Das Kreislaufwirtschaftsrecht im weiteren Sinne wird als eigene Vorlesung im Wahlbereich angeboten. Gesondert in einer Vorlesung des Wahlbereichs behandelt das „Recht der stofflichen Risiken“ das Stoffrecht, das Agrarrecht und das Lebensmittelrecht. Die völkerrechtliche Dimension des Umweltrechts ergänzt die im Wahlbereich angesiedelte Vorlesung „Internationales Umweltrecht“.
Ebenfalls im Kernbereich angesiedelt ist die Vorlesung „Recht der Nachhaltigkeit“, die neben dem Konzept der Nachhaltigkeit das öffentliche Wirtschaftsrecht aus einer Nachhaltigkeitsbetrachtung entwickelt und das moderne Klimaschutzrecht in diese Betrachtung integriert. Dieser Komplex wird dann im Wahlbereich durch Vorlesungen zum „Europäischen Wirtschaftsrecht“ und zum „Vergaberecht“ ergänzt.
Gleichermaßen eng mit dem Umweltrecht und dem Wirtschaftsrecht verknüpft sind aus einer Nachhaltigkeitsperspektive die Vorlesungen zum „Energierecht“, zum „Planungs- und Infrastrukturrecht“ und zum „Recht der Biotechnologie“, die allesamt ebenfalls als Vorlesungen im Wahlbereich gelesen werden. So behandelt die Vorlesung „Planungs- und Infrastrukturrecht“ auch den Ausbau der für die Energiewende erforderlichen Netze und Infrastrukturen, während die Vorlesung „Deutsches und Internationales Recht der Biotechnologie“ verschiedene Fragen des Gentechnikrechts mit grundrechtlichen Wertungen verknüpft.
Den Kernbereich komplettieren zudem zwei stärker methodisch ausgerichtete Vorlesungen zum „Europäischen Verwaltungsrecht“ und zum „Verwaltungsrecht II“, das u.a. Einzelprobleme des Staatshaftungsrechts vertieft und das Recht der öffentlichen Sachen behandelt. Eine nochmals weitergehende methodische Perspektivenerweiterung ermöglicht im Wahlbereich schließlich die Vorlesung „Umweltökonomie“, die Ursachen und Lösungen von Umweltproblemen aus einer volkswirtschaftlichen Perspektive untersucht.
Besonderheiten im Aufbau des Schwerpunktstudiums:
Der Schwerpunktbereich X „Öffentliches Recht der Nachhaltigkeit“ bietet vier Kernbereichsvorlesungen und zehn Vorlesungen im Wahlbereich an. Diese werden zum größeren Teil turnusmäßig angeboten, sodass eine Absolvierung des Schwerpunktes in zwei Semestern möglich ist. Eine vollständige Aufzählung der angebotenen Vorlesungen enthält Anhang III zur Studienordnung Rechtswissenschaft 2023. Eine Auflistung der im jeweiligen Semester angebotenen Veranstaltungen enthält das Vorlesungsverzeichnis.
Das Vorlesungsangebot wird schließlich durch einschlägige Seminare abgerundet. Im Sommersemester 2023 waren dies u.a. ein Seminar zum Verhältnis der ökologischen Transformation und der Wirtschaftsverfassung und ein weiteres Seminar zu den rechtlichen Herausforderungen von Großprojekten. Auch diese sind vollständig im Vorlesungsverzeichnis aufgelistet.
Berufsmöglichkeiten:
Der Schwerpunktbereich X ist auf kein bestimmtes Berufsbild ausgerichtet. Umweltrechtliche Kenntnisse sind mittlerweile in der Verwaltungsgerichtsbarkeit ebenso gefragt wie in den Verwaltungen auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene, in Unternehmen oder in der Rechtsanwaltschaft. Nicht zuletzt in den Unternehmen hat die Ausrichtung auf das Recht der Nachhaltigkeit in den letzten Jahren oft zu weitreichenden Weiterentwicklungen der juristischen Berufsfelder geführt. Da in den Vorlesungen des Schwerpunktbereichs die einschlägigen europäischen Vorgaben durchweg mit behandelt werden, bietet sich die Wahl des Schwerpunkts auch für diejenigen Studierenden an, die eine umweltbezogene Tätigkeit in einer europäischen oder internationalen Organisation anstreben.
Merkmale und Eckdaten zum Schwerpunkt:
In der Vergangenheit haben sich pro Studienjahr rund 30 Studierende für das alte Schwerpunktbereichsstudium „Deutsches und europäisches Umwelt- und Planungsrecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und Infrastrukturrecht“ entschieden. Die Zahl der Studierenden in den einzelnen Vorlesungen entsprach ebenfalls zumeist dieser Zahl. Der Fachbereich hofft, mit diesem unter deutschsprachigen Schwerpunktausbildungen einzigartig breiten Angebot noch mehr Studierende für das Schwerpunktstudium X „Öffentliches Recht der Nachhaltigkeit“ gewinnen zu können und freut sich auf interessierte Studierende und spannende Lehrveranstaltungen.
Neben den Bonner Professoren sind auch Lehrbeauftragte aus der Anwaltschaft und der Ministerialverwaltung im Schwerpunkbereich X tätig. Im Schwerpunktbereich 7 der alten Prüfungsordnung vom 04. September 2015 konnten 72,25 % der Studierenden die Notenstufe Vollbefriedigend oder besser, 23,23 % der Studierenden die Notenstufe Gut oder besser erreichen.
Ansprechpartner:innen:
Sollten Sie detaillierte Informationen zum Inhalt des Schwerpunktes wünschen, wenden Sie sich bitte an den Schwerpunktbereichskoordinator Prof. Dr. Dr. Durner, LL.M.
Für alle weiteren Fragen steht Ihnen die Fachstudienberatung zur Verfügung.
Anforderungsprofil der Student:innen:
Das Recht der internationalen Beziehungen beschäftigt sich mit den rechtlichen Grundlagen der internationalen Beziehungen, aber auch mit deren historischen, wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Aspekten. Die internationalen Beziehungen lassen sich nur im Zusammenspiel all dieser Aspekte verstehen. Studierende sollten sich deshalb neben dem Völkerrecht auch für Zeitgeschichte, Wirtschaft, Politik und fremde Kulturen interessieren. Die tägliche Information über Politik und Zeitgeschehen sollte selbstverständlich sein. Die Lingua franca der internationalen Beziehungen ist Englisch. Studierende sollten deshalb über gute Englischkenntnisse verfügen, um Texte, Lehrbücher und Gerichtsentscheidungen in dieser Sprache zu lesen und Vorlesungen auf Englisch zu folgen. Völkerrechtliche Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Thematische und systematische Ausrichtung des Schwerpunkts:
Nur an wenigen Universitäten in Deutschland gibt es die Möglichkeit sich so umfassend im Völkerrecht zu spezialisieren wie in Bonn. Der Schwerpunkt deckt die gesamte Bandbreite des Völkerrechts ab von den geschichtlichen und normativen Grundlagen des Faches über das allgemeine Völkerrecht, das Recht der internationalen Organisationen bis zum Friedenssicherungsrecht und dem Recht der bewaffneten Konflikte. Daneben werden Vorlesungen und Seminare in Spezialbereichen der internationalen Beziehungen wie dem Menschenrechtsschutz, dem Seerecht, dem Recht der Auslandsinvestitionen, dem internationalen Umweltrecht, dem internationalen Strafrecht, dem europäischen und internationalen Wirtschaftsrecht und der Europäischen Union als Akteur des Völkerrechts angeboten. Die Herangehensweise an das Fach ist geprägt durch einen positivistischen Ansatz. Besondere Bedeutung wird auf die praktische Anwendung des Völkerrechts gelegt. Dabei profitieren die Studierenden davon, dass die Lehrenden im Völkerrecht auch als Prozessvertreter vor internationalen Gerichten und Berater von Regierungen fungieren.
Besonderheiten im Aufbau des Schwerpunktstudiums:
Der Schwerpunkt gliedert sich in vier Kernfächer und acht Wahlfächer. In jedem Semester werden in der Regel zwei Kernfächer und vier Wahlfächer sowie mehrere Seminare angeboten. Im Wintersemester werden regelmäßig die Kernfächer Geschichtliche und normative Grundlagen der internationalen Beziehungen und Völkerrecht I (allgemeines Völkerrecht) sowie die Wahlfächer Menschenrechte, Seerecht, Recht der Auslandsinvestitionen und Welthandelsrecht angeboten. Im Sommersemester folgen dann die Kernfächer Völkerrecht II (Recht der internationalen Organisationen) und Völkerrecht III (International Law of Armed Conflicts) sowie die Wahlfächer internationales Umweltrecht, europäisches Wirtschaftsrecht, internationales Wirtschaftsrecht und die Europäische Union als Akteur des Völkerrechts. Daneben steht Studierenden des Schwerpunktbereichs XI auch das Wahlfach Völkerstrafrecht offen. Einzelne Vorlesungen werden in englischer Sprache angeboten.
Der Schwerpunktbereich XI ist gekennzeichnet durch kleine Gruppen, was eine individuellere Betreuung zulässt. Neben den Lehrveranstaltungen bietet das Institut für Völkerrecht für die Studierenden des Schwerpunkts ein wöchentliches „Völkerrechtscafé“ zum informellen Austausch an. Einmal im Monat findet zudem ein Lunchtime-Vortrag in englischer Sprache zu einem aktuellen völkerrechtlichen Thema im Rahmen der Rhineland Lectures in International Law statt. Daneben organisieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts für Völkerrecht eine „Reading Group“ zu völkerrechtlichen Texten, zu der Studierende des Schwerpunkts herzlich eingeladen sind. Nähere Informationen finden sich unter Institutsleben/Life at the Institute.
Berufsmöglichkeiten
Für Studierende des Schwerpunktbereichs XI bieten sich vielfältige Berufsmöglichkeiten. Neben dem klassischen Beruf als Anwalt oder Anwältin mit völkerrechtlichem Schwerpunkt (insbesondere im Bereich der Menschenrechte, dem Investitionsschutzrecht und dem europäischen und internationalen Wirtschaftsrecht) gibt Bedarf an Juristinnen und Juristen mit völkerrechtlichen Kenntnissen in verschiedenen Bundesministerien (Auswärtiges Amt, Verteidigungsministerium, Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) bei großen Unternehmen, internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen. Absolventinnen und Absolventen mit völkerrechtlichem Schwerpunkt der letzten Jahre arbeiten bei Boutique-Anwaltskanzleien in Frankfurt und Düsseldorf (im Investitionsschutzrecht), bei Redereien in Hamburg, bei großen Wirtschaftsunternehmen (im Bereich Wirtschaftssanktionen und Außenhandelsrecht), im Bundeswirtschaftsministerium und im Auswärtigen Amt sowie bei der Europäischen Kommission und bei NGOs im Menschenrechtsbereich. Viele Studierende wählen den Schwerpunkt aber einfach auch aus Interesse, um die internationalen Beziehungen besser verstehen zu können, unabhängig vom späteren Beruf.
Merkmale und Eckdaten zum Schwerpunkt:
Der neue Schwerpunktbereich XI vereint bereits etablierte Veranstaltungen der alten Schwerpunktbereiche 6 und 8 und verbindet diese mit neuen Inhalten. Als Lehrende begleiten die Studierenden neben den Bonner Professoren Matthias Herdegen und Stefan Talmon sowie der Honorarprofessorin Erika de Wet (aus Graz) auch Lehrbeauftragte aus der Praxis.
Verantwortlicher Schwerpunktkoordinator
Prof. Dr. Stefan Talmon
Ansprechpartner:innen:
Sollten Sie detaillierte Informationen zum Inhalt des Schwerpunktes wünschen, wenden Sie sich bitte an den Schwerpunktbereichskoordinator Prof. Dr. Stefan Talmon.
Für alle weiteren Fragen steht Ihnen die Fachstudienberatung zur Verfügung.
Anforderungsprofil der Studierenden:
Mit dem Schwerpunktbereich werden Studierende angesprochen, die Interesse an einer späteren Tätigkeit auf den weit gefächerten Gebieten des Strafrechts haben. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Erwartet wird neben der Freude an der strafrechtlichen Fallprüfung mit ihrer systematischen Stringenz auch die Bereitschaft, sich mit den realen Bedingungen von Kriminalität, Kriminalpolitik und Normanwendung sowie den Methoden ihrer Erforschung zu befassen. Die Besonderheit und zugleich der Reiz des Schwerpunktbereichs „Kriminalwissenschaften“ liegt darin, dass er die Breite der zum wissenschaftlichen Verständnis der gesamten Strafrechtspflege notwendigen normativen und rechtstatsächlichen Fächer repräsentiert und damit zu einer eigenständigen Betrachtung des Kriminalrechts und seiner Praxis befähigt.
Thematische und systematische Ausrichtung des Schwerpunkts:
Das Lehrangebot gliedert sich in drei Bereiche: Vorlesungen, in denen die strafrechtlichen Pflichtfächer (AT, BT und StPO) vertieft werden; Vorlesungen zu den besonderen Materien Internationales, Europäisches und Völkerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Sexualstrafrecht und Medizinstrafrecht und Vorlesungen zur Kriminologie und den von ihr in spezifischer Weise berührten Fächern Sanktionenrecht, Jugendstrafrecht, Strafvollzug sowie die vom Institut für Psychologie der Universität Bonn angebotene Vorlesung Rechtspsychologie für Juristen.
Besonderheiten im Aufbau des Schwerpunktstudiums:
Das Vorlesungsangebot deckt das breite Fächerspektrum ab, so dass Studierende nach ihren Präferenzen eigene Schwerpunkte im Schwerpunktbereich Kriminalwissenschaften setzen können. Im Kernbereich werden die Vorlesungen Internationales und Europäisches Strafrecht I, Jugendstrafrecht, Kriminologie I, Sanktionen, Völkerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht angeboten. Im Wahlbereich stehen neben Vertiefungsveranstaltungen wie etwa Internationales und Europäisches Strafrecht II, Kriminologie II oder Völkerstrafrecht in der deutschen Praxis die Vorlesungen Medizinstrafrecht, Rechtspsychologie, Sexualstrafrecht, Strafrechtsvergleichung und Strafvollzug zur Auswahl. Für sämtliche Vorlesungen werden Abschlussklausuren angeboten. Hinzukommt ein Seminarangebot, das Studierenden die Möglichkeit eröffnet, das Schwerpunktbereichsstudium innerhalb von zwei Semestern abzuschließen.
Berufsmöglichkeiten:
Die Spezialisierung auf dem Gebiet Kriminalwissenschaften bietet interessante Berufschancen nicht nur in den klassischen Berufsfeldern des Strafrichters / der Strafrichterin, des Staatsanwaltes / der Staatsanwältin und des Strafverteidigers / der Strafverteidigerin, sondern auch im Strafvollzug, beim Bundeskriminalamt, den Landeskriminalämtern, dem Verfassungsschutz, in Ministerien, Forschungseinrichtungen und Verbänden.
Merkmale und Eckdaten zum Schwerpunkt:
In den Vorlesungen und Seminaren wird Wert auf Praxiseinblicke durch die Beteiligung von Strafrechtspraktikern und Exkursionen gelegt. Die intensivste Betreuung erfolgt in den Seminaren, die Abschlussklausuren werden in der Regel durch die Besprechung früherer Aufgabenstellungen vorbereitet. Pro Studienjahr entscheiden sich rund 50 Studierende für den Schwerpunktbereich „Kriminalwissenschaften“; der Notendurchschnitt lag zuletzt bei 8,8 Punkten (Angaben aus dem Studienjahr 2023/2024). Die Auswahl eines Schwerpunktbereichs sollte aber nicht durch den Blick auf Notenstatistiken, sondern durch die eigenen Vorlieben bestimmt werden. Denn letztlich ist das Interesse am Fach und nicht das Schielen nach Punkten oder (vermeintlichen) Marktbedürfnissen der beste Garant für ein befriedigendes und erfolgreiches Studium.
Verantwortlicher Schwerpunktkoordinator ist Prof. Dr. Torsten Verrel.
Ansprechpartner:innen:
Fragen zu den einzelnen Vorlesungsinhalten und Prüfungsthemen beantworten die jeweiligen Dozenten/Dozentinnen. Für Informationen zum Schwerpunkt insgesamt wenden Sie sich bitte an den Schwerpunktkoordinator.
Für alle weiteren Fragen steht Ihnen die Fachstudienberatung zur Verfügung.
Die Schwerpunktbereichsprüfung ist eine universitäre Teilprüfung der Ersten Prüfung, die studienbegleitend absolviert wird und 30 % der Gesamtnote ausmacht.
Die Schwerpunktbereichsprüfung besteht aus insgesamt vier Teilleistungen, nämlich drei Klausuren zu den favorisierten Vorlesungen des gewählten Schwerpunktbereichs und einem Seminar, das thematisch dem gewählten Schwerpunkt entsprechen muss.
Die Schwerpunktbereichsklausuren: Von den drei anzufertigenden Klausuren müssen mindestens zwei Klausuren aus dem Pool der Kernbereichsveranstaltungen stammen. Die dritte Klausur kann aus dem Veranstaltungspool der Wahlfächer oder des Kernfachs geschrieben werden.
Es besteht die Möglichkeit, weitere Abschlussklausuren (insgesamt maximal sechs, davon höchstens vier aus dem Kernbereich) zu anderen Vorlesungen des gewählten Schwerpunktbereichs zu schreiben.
Bei den Klausuren handelt es sich um 120-minütige Abschlussklausuren, die zwingend innerhalb der geltenden Frist über Basis angemeldet werden müssen.
Das Seminar besteht aus einem schriflichen Teil – der häuslichen Themenarbeit – und einer mündlichen Leistung im Rahmen des Seminars (Vortrag und Diskussion). Die schriftliche Themenarbeit ist in der vorlesungsfreien Zeit anzufertigen. Im nachfolgenden Semester findet sodann die eigentliche Seminarveranstaltung statt, in der alle Kandidat:innen ihr Seminarthema mündlich vortragen. Die Anmeldung zum Seminar ergolgt über ein zentrales Portal (siehe unten „Seminaranmeldung“).
Die Schwerpunktbereichsprüfung ist bestanden, wenn mit allen Teilleistungen ein Schnitt von mindestens 4 Punkten erreicht wird und mindestens eine Kernbereichsklausur mit mindestens 4 Punkten bestanden wurde. Nähere Informationen finden Sie im Merkblatt des Prüfungsamtes.
Die Berechnung des Schwerpunktergebnisses im Notenrechner
Um eine fiktive Notenberechnung vornehmen zu können, finden Sie hier einen Notenrechner, mit dem Sie berechnen können, welche Punkte Sie in den noch fehlenden Prüfungsleistungen erreichen müssen, um ein bestimmtes Gesamtergebnis zu erzielen.
- Zu Beginn des Semesters, an dessen Ende Sie die ersten Schwerpunktleistungen erbringen möchten, ist der einmalige Antrag auf Zulassung zum Schwerpunktbereichsstudium zu stellen, in dem auch die Wahl des Schwerpunktbereichs erfolgt.
- An den Klausuren der Schwerpunktbereichsprüfung können Studierende teilnehmen, die die Zwischenprüfung bereits vollständig bestanden haben. Das Schwerpunktbereichsstudium darf noch an keiner anderen Universität endgültig abgeschossen sein (bestanden/nicht bestanden). Die fristgerechte Anmeldung zu den einzelnen Prüfungen über Basis wird für die Klausurteilnahme vorausgesetzt!
- Die Zulassung zum Seminar ist nur möglich, soweit neben der Zwischenprüfung die erfolgreiche Teilnahme an den Übungen nachgewiesen wird (je Kernfach eine Klausur mit mindestens 4 Punkten) und je eine Grundlagenklausur des Grund- und Hauptstudiums bestanden ist. Die verbindliche Anmeldung des Seminars erfolgt nicht über Basis, sondern bei dem anbietenden Lehrstuhl.
Die Bewerbung für eine Seminar hat fristgerecht über die zentrale Vergabeplattform zu erfolgen. Die Seminarankündigunen sowie weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren und den Teilnahmevoraussetzungen, den Kriterien zur Platzvergabe sowie häufig gestellten Fragen finden Sie hier:
Ansprechparnter:innen
Fachstudienberatung
Unterstützt bei Fragen zum Studienaufbau und zur individuellen Studienplanung.
Prüfungsamt
Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Prüfungsverfahren, die Prüfungsorganisation, Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie das Ausstellen von Zeugnissen.
Kontakt
T: +49 (0)228 73 7999 (Mo., Mi. 10-12 Uhr; Di., Do. 12-13 Uhr)
F: +49 (0)228 73 996705
Adresse
Belderberg 6, 5. OG, nicht barrierefrei
53111 Bonn
(Di., Do. 11-12 Uhr)
Studienkoordination
Die Studienkoordination kümmert sich um die Koordination der Proseminare und Schwerpunktbereich-Seminare sowie die Vergabe der Plätze über die zentrale (Pro-)Seminarvergabeplattform.
Adresse
Juridicum, Ostturm, 3. OG, Raum 3.019