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Das Kursprogramm des Öffentlichen Rechts untergliedert sich in insgesamt fünf Module, wovon das erste das Allgemeine und Besondere Verwaltungsrecht zum Inhalt hat. Staatsorganisationsrecht mitsamt Verfassungsprozessrecht stellt den Schwerpunkt des zweiten Moduls dar. Das Europarecht sowie die europa- und völkerrechtlichen Bezüge des Grundgesetzes (Staatsrecht III) werden im dritten Modul behandelt. Es folgt das vierte Modul, das ausschließlich das Staatshaftungsrecht beinhaltet. Abschließend erfasst das fünfte Modul die Grundrechtslehren.

 

  • Öffentliches Recht I: Verwaltungsrecht AT und BT mit Verwaltungsprozessrecht (Prof. Dr. Sauer)
  • Öffentliches Recht II: Staatsrecht I/ Verfassungsprozessrecht (Prof. Dr. Sauer)
  • Öffentliches Recht III: Europarecht/Staatsrecht III (Prof. Dr. Sauer) 
  • Öffentliches Recht IV: Staatshaftungsrecht (Prof. Dr. Dr. Durner)
  • Öffentliches Recht V: Grundrechte (Prof. Dr. Münkler)