Recht der Auslandsinvestitionen
Das Recht der Auslandsinvestitionen ist einer der Hotspots des heutigen Völkerrechts, den eine völkerrechtliche Erfindung „made in Germany“ mitbegründet hat: 1959 schloss Deutschland das erste bilaterale Investitionsschutzabkommen seiner Art mit Pakistan und legte damit den Grundstein für ein heute weltweites Netz von mehr als 2600 Investitionsschutzabkommen. Anders als im Welthandelsrecht ist ein globales multilaterales Abkommen mit zentraler Gerichtsbarkeit hier allerdings nie zustande gekommen. Lediglich die Weltbank hat mit dem International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) ein weithin anerkanntes Schiedsforum geschaffen, das seit Ende des Kalten Krieges rege genutzt wird: mehr als 1100 Fälle sind seit den 1990er Jahre allein dort verhandelt worden. Daneben gibt es zahlreiche Schiedsverfahren im Rahmen der institutionalisierten Handelsschiedsgerichtsbarkeit, die ausländische Investoren im Streitfall anrufen können. Während die einen die Emanzipation des Investors im Völkerrecht und die Entpolitisierung von Investitionsstreitigkeiten feiern, den positiven Entwicklungseffekt privaten Kapitals betonen und rechtsstaatliche „spill over“-Effekte rühmen, geißeln andere das entstandene System der Investitionsschiedsbarkeit als „juristisches Monster“, das nur den Interessen kapitalexportierender Staaten dient und bei den Empfangsstaaten der Investition zum „regulatory chill“ führt.
Die Vorlesung behandelt die Grundlagen des Investitionsrechts: wer ist Investor, was ist eine Investition, die Standardschutzklauseln in Investitionsschutzverträgen, das im Einzelfall anwendbare Recht und das Schiedsverfahren bei Investitionsstreitigkeiten. Darüber hinaus geht es um das Verhältnis von Investitionsschutz zu Staatsnotstand, Menschenrechen, Umweltschutz und Europarecht.
Die Vorlesung ist Teil der Schwerpunktbereiche 7 und 8, steht aber auch allen anderen interessierten Studierenden offen.