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Völkerrecht I

„Kein Land lebt für sich allein.“ Die Beziehungen der Staaten untereinander haben seit dem 2. Weltkrieg stetig zugenommen. Die großen Fragen der Menschheit wie Friedenssicherung, Entwicklung und Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (Stichwort: Klimawandel) lassen sich nur gemeinsam bewältigen. Das Völkerrecht bietet hierzu den rechtlichen Rahmen. Die Vorlesung behandelt ausgehend von den sogenannten Strukturprinzipien des Völkerrechts die allgemeinen Grundlagen des Fachs:

  • die Rechtsquellen (Vertrag, Völkergewohnheitsrecht und allgemeine Rechtsgrundsätze),
  • die Völkerrechtssubjekte (Staaten, internationale Organisationen, Aufständische, der Einzelne),
  • die verschiedenen Handlungsformen (Vertrag, einseitige Akte),
  • die völkerrechtliche Kompetenzordnung (Regelungs- und Durchsetzungskompetenz),
  • die Streitschlichtung

Wer sich später mit internationaler Friedenssicherung, dem internationalen und regionalen Menschenrechtsschutz, dem Investitionsschutzrecht, dem Welthandelsrecht, dem internationalen Seerecht, dem internationalen Strafrecht, dem internationalen Umweltrecht, den internationalen Organisationen oder der friedlichen Streitbeilegung auf internationaler Ebene beschäftigen möchte, kommt nicht ohne die in der Vorlesung Völkerrecht I vermittelten Grundlagenkenntnisse aus. Alle späteren Spezialvorlesungen bauen auf dem in dieser Vorlesung vermittelten Basiswissen auf.

Die Vorlesung ist Teil des Schwerpunktbereichs XI, steht aber auch allen anderen interessierten Studierenden offen.