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Jugend ins Völkerrecht - aber wie?

In Kooperation mit dem Institut für Völkerrecht der Rheinischen-Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn laden junge Völkerrechtler:innen und die Jugenddelegierten zur UN-Generalversammlung ein zu einer Podiumsdiskussion und einem Workshop unter dem Namen

Jugend ins Völkerrecht - aber wie?

Ausgangspunkt der Veranstaltung ist die Überzeugung, dass die Jugend im Völkerrecht vertreten sein sollte. Während fast die Hälfte der weltweiten Bevölkerung unter 24 Jahre alt ist und die Jugend als Akteur immer mehr an Anerkennung gewinnt, stellt sich die Frage nach den konkreten Partizipationsmöglichkeiten junger Menschen im Völkerrecht. Wie kann es jungen Menschen gelingen ins und im Völkerrecht zu wirken? Welche Anreize und Impulse bestehen beziehungsweise welche müssen erst noch geschaffen werden? Wie kann eine heterogene Gruppe wie die Jugend die Frage der Legitimation beantworten?

Prof. Dr. Stefan Talmon, LL.M., M.A. wird das Grußwort sprechen. An der Podiumsdiskussion nehmen unter anderem Benjamin Günther (European Youth Forum), Dr. Ina Heusgen (Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen), Prof. Dr. Anna Holzscheiter (TU Dresden) und Nicola Popovic (Gender Associations) teil.

Der Workshop gliedert sich in vier Untergruppen, die nachfolgend jeweils mit einer beispielhaften Frage versehen sind:

- Politik: Wie kann und sollte die Politik mehr Jugendpartizipation ermöglichen?

- Wissenschaft: Welche Risiken und Chancen bietet eine größere Jugendparitizipation in der Wissenschaft?

- Praxis: In welchen Bereichen des Völkerrechts bestehen viele bzw. wenige Partizipationsmöglichkeiten?

- Vergleich: Welche marginalisierten Gruppen gibt es im Völkerrecht und wie kann die Jugend von ihnen lernen?

Weiterhin soll nach dem offiziellen Teil der Veranstaltung die Möglichkeit eines informellen Austauschs zur Vernetzung der Teilnehmenden bestehen.

Die Veranstaltung wird online am 8. Dezember von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr stattfinden und richtet sich insbesondere an junge Menschen, die sich in der Wissenschaft oder in der Praxis mit dem Thema der Jugendpartizipation beschäftigen. Ausdrücklich sind alle am Thema Interessierten eingeladen, die mehr über Möglichkeiten der Teilhabe im Völkerrecht erfahren möchten. Die Anmeldung ist ab sofort per Formular und auch per E-Mail (jugend-ins-voelkerrecht[at]jura.uni-bonn.de) möglich. Wir bitten bei der Anmeldung auch um die Nennung des Erstwunsches und Zweitwunsches der Untergruppe des Workshops.

Bei Fragen können die Organisator:innen gerne kontaktiert werden.

 

Organisationsteam

Eva Croon (Jugenddelegierte zur UN-Generalversammlung & Studentin der Rechtswissenschaft, Universität zu Köln)

Selin Dirik (Studentin der Rechtswissenschaft, Freie Universität Berlin)

Julian Hettihewa (Doktorand & Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Rheinische-Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn)

Paul Klahre (Jugenddelegierter zur UN-Generalversammlung & Student der Internationalen Beziehungen, TU Dresden)

Antonia Kuhn (ehemalige Jugenddelegierte zur UN-Generalversammlung & Studentin der Rechtswissenschaft, Julius-Maximilians-Universität Würzburg)

Felix Schott (Student der Rechtswissenschaft, Freie Universität Berlin)

Lewis Wattenberg (Student der Rechtswissenschaft, Freie Universität Berlin)

Franka Weckner (Studentin der Rechtswissenschaft, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg)

 

Hintergrund

Die Jugenddelegierten zur UN-Generalversammlung begleiten die deutsche Delegation nach New York und setzen sich für die Interessen junger Menschen ein. Mehr Informationen finden sich hier

Viele Mitglieder des Organisationsteams waren an der Konferenz "Jugend im Völkerrecht?", die an der Freien Universität Berlin stattfand, beteiligt und sind Teil des daraus entstandenen Netzwerks. Mehr Informationen finden sich hier

 

Ergebnisdokument & Literatur

Die in den Workshops erarbeiteten Ergebnisse, sowie eine Liste mit Literaturvorschlägen finden sich hier


Jugend ins Völkerrecht - aber wie?

In Kooperation mit dem Institut für Völkerrecht der Rheinischen-Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn laden junge Völkerrechtler:innen und die Jugenddelegierten zur UN-Generalversammlung ein zu einer digitalen Podiumsdiskussion und einem Workshop unter dem Namen "Jugend ins Völkerrecht - aber wie?".

Ausgangspunkt der Veranstaltung ist die Überzeugung, dass die Jugend im Völkerrecht vertreten sein sollte. Während fast die Hälfte der weltweiten Bevölkerung unter 24 Jahre alt ist und die Jugend als Akteur immer mehr an Anerkennung gewinnt, stellt sich die Frage nach den konkreten Partizipationsmöglichkeiten junger Menschen im Völkerrecht. Wie kann es jungen Menschen gelingen ins und im Völkerrecht zu wirken? Welche Anreize und Impulse bestehen beziehungsweise welche müssen erst noch geschaffen werden?

Prof. Dr. Stefan Talmon, LL.M., M.A. wird das Grußwort sprechen. An der Podiumsdiskussion nehmen unter anderem Benjamin Günther (European Youth Forum), Prof. Dr. Anna Holzscheiter (TU Dresden) und Nicola Popovic (Gender Associations) teil.

Die Veranstaltung wird online am 8. Dezember von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr stattfinden. Die Anmeldung ist ab sofort per Formular und auch per E-Mail (jugend-ins-voelkerrecht[at]jura.uni-bonn) möglich. Weitere Informationen finden sich hier.


Klausureinsichtnahme

Die Einsichtnahme findet statt durch Zusendung der korrigierten Prüfungsarbeiten in elektronischer Form auf Antrag. Der Antrag ist bis spätestens zum 11. Oktober 2020 per Mail an den Lehrstuhl dgassen@jura.uni-bonn.de über Ihre "Uni-ID@uni-bonn.de"-Mailadresse zu stellen. Eine Zusendung der Klausurkopie per Post ist, wenn gewünscht, auf Antrag auch möglich. Der Antrag ist bis spätestens zum 11. Oktober 2020 per Mail an den Lehrstuhl dgassen@jura.uni-bonn.de über Ihre "Uni-ID@uni-bonn.de"-Mailadresse zu stellen.


Forschungsfreisemester Prof. Dr. Talmon

Herr Prof. Dr. Talmon wird im Wintersemester 2020/21 ein Forschungsfreisemester nehmen.


Professor Talmon submits amicus curiae brief to the U.S. Supreme Court

Professor Talmon joined eight other eminent international law experts in submitting an amicus curiae brief to the U.S. Supreme Court on questions of State immunity and genocide.

The case concerns the question of whether the (then) State of Prussia’s acquisition, in 1935, of parts of the Guelph Treasure or “Welfenschatz” (currently valued at some US$ 250 million) is covered by the so-called “expropriation exception” of the U.S. Foreign Sovereign Immunities Act of 1976. The exception requires a “taking” that occurs “in violation of international law”. The Court will have to decide whether the expropriation exception covers conduct that took place outside of the United States (in Germany) and between nationals of a foreign State (Germany). The Court will also have to address the question of whether international law recognizes an exception to State immunity for international crimes like genocide or other grave breaches of international law. Finally, the Court will have to decide whether the 1935 purchase of the Welfenschatz constituted an act of genocide.

The brief can be found here.


Professor Dr. Dr. Rudolf Dolzer (1944-2020)

Mit großer Trauer müssen wir Ihnen mitteilen, dass am Freitag, dem 3. April 2020, der ehemalige Direktor unseres Instituts, Herr Professor Dr. Dr. Rudolf Dolzer LL.M., im Alter von 76 Jahren verstorben ist. Professor Dolzer leitete das Institut für Völkerrecht von 1996 bis 2009. Mit ihm verliert die Völkerrechtswissenschaft einen großen Generalisten und Pionier des internationalen Investitionsrechts. Das Institut wird Leben und Werk von Professor Dolzer zu gegebener Zeit in angemessener Weise würdigen. Jetzt sind unsere Gedanken bei seiner Familie, der unsere ganze Anteilnahme gilt.

 

 Rudolf Dolzer

(20. März 1944 – 3. April 2020)

 

Bonn, den 7. April 2020

Prof. Dr. DDr. h.c. Matthias Herdegen

Prof. Dr. Stefan Talmon LL.M. M.A.


Schließung der Institutsbibliothek

Die Bibliothek des Instituts für Völkerrecht bleibt bis auf Weiteres geschlossen. Das Institut folgt damit der allgemeinen Einstellung des Bibliotheksbetriebes an der Universität Bonn.


Stellenausschreibung

Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn ist eine internationale Forschungsuniversität mit einem breiten Fächerspektrum. 200 Jahre Geschichte, rund 38.000 Studierende, mehr als 6.000 Beschäftigte und ein exzellenter Ruf im In- und Ausland: Die Universität Bonn zählt zu den bedeutendsten Universitäten Deutsch-lands.

Das Institut für Völkerrecht der Universität Bonn sucht zum nächstmöglichen Termin nach Vereinbarung, befristet auf 3 Jahre

zwei Wissenschaftliche Mitarbeiter (m/w/d)

(halbtags)

Zu den Aufgaben gehören die Abhaltung von Arbeitsgemeinschaften im Umfang von zwei Semesterwochenstunden und die Unterstützung des Lehrstuhlinhabers, Prof. Dr. Stefan Talmon LLM MA, in Forschung und Lehre auf den Gebieten des Völkerrechts, des Europarechts und des Staatsrechts.

Ihr Profil:

  • ein mit mindestens „vollbefriedigend“ abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium,
  • sehr gute englische Sprachkenntnisse,
  • fundierte Kenntnisse in den vom Lehrstuhl vertretenen Rechtsgebieten,
  • Interesse an internationalrechtlichen Fragestellungen.

Wir bieten:

  • eine verantwortungsvolle, vielseitige und selbständige Tätigkeit, die Ihnen Freiraum für eigenverantwortliches Handeln und die Umsetzung eigener Ideen gibt,
  • eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit bei einem der größten Arbeitgeber der Region,
  • Möglichkeit zur Promotion,
  • betriebliche Altersversorgung (VBL),
  • zahlreiche Angebote des Hochschulsports,
  • eine sehr gute Verkehrsanbindung bzw. die Möglichkeit, ein VRS-Großkundenticket zu erwerben oder kostengünstige Parkangebote zu nutzen,
  • Entgelt nach Entgeltgruppe 13 TV-L.

Die Universität Bonn setzt sich für Diversität und Chancengleichheit ein. Sie ist als familiengerechte Hochschule zertifiziert. Ihr Ziel ist es, den Anteil von Frauen in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, zu erhöhen und deren Karrieren besonders zu fördern. Sie fordert deshalb einschlägig qualifizierte Frauen nachdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerbungen werden in Übereinstimmung mit dem Landesgleichstellungsgesetz behandelt. Die Bewerbung geeigneter Menschen mit nachgewiesener Schwerbehinderung und diesen gleichgestellten Personen ist besonders willkommen.

Interessenten werden gebeten, ihre Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Motivationsschreiben) auf elektronischem Wege baldmöglichst an Frau Doris Gassen, dgassen(at)jura.uni-bonn.de zu senden. Bewerbungsschluss ist der 20.03.2020.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Professor Talmon, talmon@jura.uni-bonn.de

Jobs at the Institute

The Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn is an international research university that offers a wide range of degree programmes. With 200 years of history, about 38,000 students, over 6,000 employees, and an excellent domestic and international reputation, Bonn University is among Germany’s leading universities.

The University’ Institute for Public International Law at the Faculty of Law and Political Economy invites applications for two

University Assistantships

(Combined PhD and Graduate Research Assistantship)

The positions are available from 1 April 2020, or as soon as possible thereafter.

As a University Assistant you will pursue research for your PhD in public international law whilst assisting and collaborating with the chair of public international law, Professor Stefan Talmon, and contributing two hours of teaching per week to the core curriculum in law. Doctoral dissertations may be written in English or German.

One of the assistants will act as editorial assistant for GPIL – German Practice in International Law.

This is a part time position (50%) initially for three years, with the possibility of renewal for up to one further year. The position comes with an attractive salary package, depending on qualifications and experience £14,000 - £16,000 per annum). Applicants must be eligible to work in Germany.

Essential qualifications:

  • First State exam in law (minimum 9 points) or, alternatively, a first degree in law (1st or 2.i) and a post graduate qualification in law (BCL, MJur, LLM, or MPhil)
  • Good knowledge of public international law evidenced by exam performance or other experience such as international law Moot Courts
  • Excellent command of the English language (fluency or near-fluency required)
  • Ability and willingness to work collaboratively and collegially with colleagues

Desirable qualifications:

  • Basic command of the German language
  • Good command of the French language
  • Experience in drafting legal texts in English
  • Teaching experience

Applicants are invited to submit:

  • Cover letter setting out your motivation to apply for the position
  • Curriculum vitae
  • Copies of degree certificates (including official transcripts)
  • Outline of the research project they would like to develop during the PhD (three pages maximum)
  • Names and contact details of two referees (position, professional address, and e-mail)

The University of Bonn is committed to diversity and equal opportunities. It is certified as a family-friendly university. It aims to increase the proportion of women in areas where women are underrepresented and to promote their careers in particular. It therefore urges women with relevant qualifications to apply. Applications will be handled in accordance with the State Equality Act. Applications from suitably qualified individuals with a certified disability or similar are particularly welcome.

If you are interested in this position, please send your application combined into a single pdf file by email by 20 March 2020 to Doris Gassen (gassen(at)jura.uni-bonn.de).


Proseminar "Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten"

Im Sommersemester 2020 werde ich ein spezielles Proseminar zur

Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten

anbieten. Das Proseminar wird als wöchentlich stattfindendes Seminar abgehalten und gliedert sich in drei Teile.

Im ersten Teil geht es u.a. um

  1. Themensuche, Erfassung vorgegebener Themen, Entwicklung von Forschungsfragen
  2. Verschiedene Arbeitsphasen und Zeitplanung
  3. Literaturrecherche (Kataloge, Bibliographien, Datenbanken, Internet)
  4. Literaturauswertung und Literaturaufbereitung
  5. Strukturierung der Arbeit
  6. Sinn und Zweck der Einleitung
  7. Hierarchien und Gliederungsebenen
  8. Funktion und Gewichtung der Hauptteile
  9. Darstellung der Ergebnisse (der „Schluss“)
  10. Darstellungsformen und Argumentationsmuster
  11. Verfassen der Arbeit
  12. Grundlagen der wissenschaftlichen Sprache
  13. Sprachliche und stilistische Fragen
  14. Verwendung von Zitaten, Zitierregeln und Fußnoten
  15. Formalia der Arbeit
  16. Verzeichnisse (Inhalts-, Abkürzungs-, Fall-, Gesetzes-, Vertrags-, Dokumenten- und Literaturverzeichnis)
  17. Sinn und Zweck des mündlichen Vortrags
  18. Aufbau des Vortrags
  19. Zeitmanagement
  20. Sinn und Zweck einer Power Point Präsentation
  21. Thesenpapier

Der erste Teil des Proseminars besteht aus Präsentationen und praktischen Übungen. Benötigt wird ein internetfähiger Laptop oder ein Tablet.

Im zweiten Teil des Proseminars fertigen die Teilnehmer eine kurze Seminararbeit (10-15 Seiten) zu einem öffentlich-rechtlichen Thema an und bereiten einen mündlichen Kurzvortrag und ein Thesenpapier vor. Während dieser Zeit finden keine Seminarsitzungen statt.

Im dritten Teil des Proseminars stellen die Teilnehmer ihre Seminararbeit in einem mündlichen Kurzvortrag von ca. 15 Minuten vor. Seminararbeit, mündliches Kurzreferat und Thesenpapier werden besprochen und es werden Anregungen für Verbesserungsmöglichkeiten gegeben.

Um eine individuelle Betreuung zu ermöglichen, ist die Teilnehmerzahl auf 15 Studierende begrenzt.

Eine Vorbesprechung für das Proseminar findet in der Bibliothek des Instituts für Völkerrecht statt am

Donnerstag, den 16. Januar 2020, um 18:30 Uhr.

Interessierte Studierende können sich vom über das zentrale Portal des Fachbereichs zur Vergabe von Proseminarplätzen für eine Teilnahme an diesem Proseminar anmelden.

Bei Fragen können Sie sich gerne an Herrn Julian Craven (Tel: 0228 – 73 9681; e-mail: jcraven(at)uni-bonn.de) wenden.

Prof. Dr. Stefan Talmon


Seminar im Sommersemester 2020: Exterritorialität im Völkerrecht

Insbesondere für Studierende der Schwerpunktbereiche 6 und 8 werde ich im Sommersemester 2020 ein Seminar veranstalten zum Thema

Exterritorialität im Völkerrecht

Mögliche Themen sind unter anderem:

  1. Ausübung von Hoheitsgewalt über Piraten (mit historischen Bezügen)
  2. Die Unterbindung des Sklavenhandels auf Hoher See und die Grenzen der Ausübung exterritorialer Hoheitsgewalt (mit historischen Bezügen)
  3. Die Seeblockade und die Ausübung von Hoheitsgewalt über ausländische Blockadebrecher (mit historischen Bezügen)
  4. Die Ausübung von Kriegsrechten auf Hoher See gegenüber neutralen Schiffen (mit historischen Bezügen)
  5. Die Ausübung von Hoheitsgewalt der Besatzungsmacht im besetzten Gebiet
  6. Völkerrechtliche Grenzen exterritorialer Gesetzgebung
  7. Staatsrechtliche Grenzen exterritorialer Gesetzgebung in Deutschland
  8. Exterritoriale Anwendung der EMRK nach der Rechtsprechung des EGMR
  9. Exterritoriale Anwendung des IPBRR und anderer universeller Menschenrechtsverträge
  10. Völkerrechtliche Zulässigkeit sogenannter „exterritoriale Sanktionen“ der Vereinigten Staaten?
  11. Das Abwehrgesetz (Blocking Statute) der Europäischen Union gegen exterritorial wirkende U.S.-Sanktionen
  12. Völkerrechtliche Grenzen exterritorialer Strafgerichtsbarkeit
  13. Zivilgerichtsbarkeit für Völkerrechtsverstöße im Ausland I: Der Alien Torts Claims Act in den USA
  14. Zivilgerichtsbarkeit für Völkerrechtsverstöße im Ausland II: Ansätze im deutschen internationalen Zivilprozessrecht

Das Seminar wird als Blockveranstaltung in der Bibliothek des Instituts für Völkerrecht (Juridicum, Ostturm, 4. Etage) voraussichtlich am

24. und 25. April 2020

stattfinden.

Die Themen „mit historischen Bezügen“ sind insbesondere für Nebenfachstudierende geeignet, die ein rechtshistorisches Thema bearbeiten müssen.

Es wird zwei Ausgabetermine für die Seminarthemen geben. Bei Nebenfachkandidaten werden Themenwünsche berücksichtigt. Die schriftlichen Seminararbeiten werden in folgenden Zeitfenstern in der Zeit zwischen Februar und April anzufertigen sein.

5. Februar bis 18. März 2020

19. Februar bis 1. April 2020

Eine Vorbesprechung für das Seminar findet in der Bibliothek des Instituts für Völkerrecht statt am

Donnerstag, dem 16. Januar 2020, um 18.00 Uhr (s.t).

Interessierte Studierende (auch im Begleitfachstudiengang Rechtswissenschaften) können sich ab sofort bis zum 27. Januar 2020 für eine Teilnahme an diesem Seminar beim Institut für Völkerrecht (Juridicum, Ostturm, 3. Stock) bewerben. Bitte nutzen Sie hierfür das Anmeldeformular.

Zusagen für das Seminar werden am 28. Januar 2020 versandt.

Teilnehmen an dem Seminar können auch Gasthörer. Ausdrücklich eingeladen sind auch Studierende, die zu Übungszwecken an dem Seminar teilnehmen möchten.

Bei Fragen können Sie sich gerne an Herrn Rohan Sinha (Tel: 0228 – 73 91 81; e-mail: rsinha(at)uni-bonn.de) wenden.

Prof. Dr. Stefan Talmon