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Rückgabe der 3. Klausur und Scheinausgabe

ACHTUNG: Bitte beachten Sie folgende Termine für die  Rückgabe der 3. Klausur  sowie die Scheinausgabe:

  • Donnerstag, 14.03., 10-12 Uhr

  • Montag, 08.04., 10-12 Uhr

  • Mittwoch, 10.04., 10-12 Uhr

 

jeweils im Seminarraum der Bibliothek für Öffentliches Recht, Adenauerallee 44, 53173 Bonn

 

 

 

 

 

 

 

Ablaufplan

1

12.10.2023

Fallbesprechung 1

2

19.10.2023

Fallbesprechung 2

3

26.10.2023

Fallbesprechung 3

4

02.11.2023

1. Klausur

5

09.11.2023

Rückgabe und Besprechung der Hausarbeit

6

16.11.2023

Fallbesprechung 4

7

23.11.2023

Fallbesprechung 5

8

30.11.2023

Rückgabe und Besprechung der 1. Klausur

9

07.12.2023

2. Klausur

10

14.12.2023

Fallbesprechung 6

11

21.12.2023

Fallbesprechung 7

12

11.01.2024

Fallbesprechung 8

13

18.01.2024

Rückgabe und Besprechung der 2. Klausur

14

25.01.2024

3. Klausur

15

01.02.2024

Besprechung der 3. Klausur

 

 

Die Termine der Übung sind hier einsehbar.

 

Zugriff auf die Materialien erfolgt über E-Campus


Klausurtermine

 

 

 

 

Alle drei Klausuren der Übung im Öffentlichen Recht finden von 16 bis 20 Uhr in den Hörsälen D und G statt:

1. Klausur:  2. November 2023

2. Klausur:  7. Dezember 2023

3. Klausur:  25. Januar 2024

 

Teilnahmevoraussetzung an den Übungsklausuren im Öffentlichen Recht:

  • Für diejenigen, die bereits nach neuer SPB-PO 2023 zugelassen sind: eine bestandene Zwischenprüfung oder eine bereits bestandene dreistündige Zwischenprüfungsklausur im Öffentlichen Recht nach Zw-PO 2023 sowie eine vorherige elektronische Anmeldung der Klausur (Pr.-Nr. 1500) über das elektronische Prüfungskonto unter https://basis.uni-bonn.de
  • Für diejenigen, die noch nach SPB-PO 2015 studieren, besteht keine elektronische Anmeldemöglichkeit; diese melden sich bitte per eMail unter pruefungen.durner@uni-bonn.de mit Ihrem Namen und Ihrer Matrikelnummer am Lehrstuhl Prof Durner an und erhalten am Ende des Semesters bei Bestehen einen Schein am Lehrstuhl. Voraussetzung für den Scheinerhalt ist eine bestandene Zwischenprüfung oder jedenfalls das Vorliegen der bestandenen Zwischenprüfungsklausuren Staatsrecht I und Staatsrecht II nach der Zw-PO 2015.

Klausuranmeldung

Die Anmeldung zur dritten Klausur der Übung muss bis zum 22. Januar 2024, 12 Uhr, erfolgen.