Ablaufplan
1 | 12.10.2023 | Fallbesprechung 1 |
2 | 19.10.2023 | Fallbesprechung 2 |
3 | 26.10.2023 | Fallbesprechung 3 |
4 | 02.11.2023 | 1. Klausur |
5 | 09.11.2023 | Rückgabe und Besprechung der Hausarbeit |
6 | 16.11.2023 | Fallbesprechung 4 |
7 | 23.11.2023 | Fallbesprechung 5 |
8 | 30.11.2023 | Rückgabe und Besprechung der 1. Klausur |
9 | 07.12.2023 | 2. Klausur |
10 | 14.12.2023 | Fallbesprechung 6 |
11 | 21.12.2023 | Fallbesprechung 7 |
12 | 11.01.2024 | Fallbesprechung 8 |
13 | 18.01.2024 | Rückgabe und Besprechung der 2. Klausur |
14 | 25.01.2024 | 3. Klausur |
15 | 01.02.2024 | Besprechung der 3. Klausur |
Die Termine der Übung sind hier einsehbar.
Zugriff auf die Materialien erfolgt über E-Campus
Klausurtermine
Alle drei Klausuren der Übung im Öffentlichen Recht finden von 16 bis 20 Uhr in den Hörsälen D und G statt:
1. Klausur: 2. November 2023
2. Klausur: 7. Dezember 2023
3. Klausur: 25. Januar 2024
Teilnahmevoraussetzung an den Übungsklausuren im Öffentlichen Recht:
- Für diejenigen, die bereits nach neuer SPB-PO 2023 zugelassen sind: eine bestandene Zwischenprüfung oder eine bereits bestandene dreistündige Zwischenprüfungsklausur im Öffentlichen Recht nach Zw-PO 2023 sowie eine vorherige elektronische Anmeldung der Klausur (Pr.-Nr. 1500) über das elektronische Prüfungskonto unter https://basis.uni-bonn.de
- Für diejenigen, die noch nach SPB-PO 2015 studieren, besteht keine elektronische Anmeldemöglichkeit; diese melden sich bitte per eMail unter pruefungen.durner@uni-bonn.de mit Ihrem Namen und Ihrer Matrikelnummer am Lehrstuhl Prof Durner an und erhalten am Ende des Semesters bei Bestehen einen Schein am Lehrstuhl. Voraussetzung für den Scheinerhalt ist eine bestandene Zwischenprüfung oder jedenfalls das Vorliegen der bestandenen Zwischenprüfungsklausuren Staatsrecht I und Staatsrecht II nach der Zw-PO 2015.
Klausuranmeldung
Die Anmeldung zur zweiten Klausur der Übung muss bis zum 4. Dezember 2023, 12 Uhr, erfolgen.