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Herzlichen Glückwunsch ! Jetzt gehörst auch du zu der Law & Economics Familie


Den Antrag auf Zulassung zur Bachelorprüfung Law and Economics finden Sie hier unter (2.).

Der Zulassungsantrag ist Voraussetzung dafür, dass Sie am Ende des Semesters an Abschlussprüfungen teilnehmen zu dürfen! Er wird in einer durch das CASTLE bekanntgemachten Frist zu Beginn des ersten Semesters eingereicht.

Zur Anerkennung der Studienleistungen ist das Absolvieren von Prüfungen erforderlich, die jeweils in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden. Welche Prüfungen geschrieben werden müssen, können Sie unserem Studienverlaufsplan entnehmen.

Die Anmeldung zu Klausuren und Hausarbeiten erfolgt elektronisch über BASIS.

 

Hinweise für Modulprüfungen in allen juristischen Lehrveranstaltungen und Brückenveranstaltungen

Vor der Prüfung

  • Bitte achten Sie darauf, nur Stifte, Wasser, Gesetzbuch und Papier mit in den Hörsaal zu nehmen. Ggf. dürfen sonstige mitgebrachte Gegenstände nicht mit an den Platz genommen werden, sondern müssen vorne im Hörsaal abgelegt werden.
  • Die verwendeten Gesetzestexte dürfen keinerlei persönliche Anmerkungen, handschriftliche Notizen oder Unterstreichungen enthalten. Die Markierung von Gesetzen in den Gesetzessammlungen durch Aufkleber jeglicher Art oder selbstklebende Zettel ist nicht gestattet. Es liegt in der Verantwortung des Prüflings, entsprechende Gesetzestexte mitzubringen. Seitens der Universität können eventuell fehlende Gesetzestexte nicht zur Verfügung gestellt werden. Manipulierte Gesetzestexte und sonstige unzulässige Hilfsmittel (z. B. "Spickzettel", Schemata) dürfen weder benutzt noch am Arbeitsplatz mitgeführt werden. Mobiltelefone müssen während der Bearbeitungszeit ausgeschaltet sein. Schon der Versuch einer Täuschung kann prüfungsrechtlich im Sinne von § 14 Abs. 3 S. 1 PO 2014 bzw. von § 22 PO 2017 sanktioniert werden.
  • Bitte erscheinen Sie wegen der Einlasskontrollen zu sämtlichen Klausurterminen ca. 15 Minuten vor Prüfungsbeginn.
  • Bringen Sie bitte einen amtlichen Lichtbildausweis sowie Ihren Studentenausweis zum Prüfungstermin mit.
  • Wegen etwaiger kurzfristiger Änderungen der Raumbelegung beachten Sie bitte die Aushänge im Juridicum sowie die Homepage des Prüfungsausschusses Law and Economics.
  • Termin- und/oder Raumänderungen aus wichtigem Grund sind nie auszuschließen. Bitte kontrollieren Sie die Daten deshalb noch einmal vor der jeweiligen Prüfung!

Während der Prüfung

  • Laut der Prüfungsordnung vom 26. April 2017 dauert die Bearbeitungszeit der Modulprüfungen mindestens 60 und höchstens 240 Minuten.
  • Die Nutzung von Mobiltelefonen ist nicht gestattet. Dies gilt auch für die Nutzung bei Toilettengängen. Bei Klausuren dürfen die Plätze nur mit den zulässigen Hilfsmitteln eingenommen werden. Mobiltelefone müssen ausgeschaltet sein und dürfen nicht unmittelbar am Körper getragen werden. Betriebsbereite Mobiltelefone - insbesondere bei Toilettengängen - können als Täuschungsversuch gewertet werden. Ein Abbruch der Prüfung oder eine Sanktionierung wegen Täuschungsversuchs kann dadurch abgewendet werden, dass der Klausuraufsicht das Mobiltelefon bis zum Ende der Klausur überlassen bzw. die Tasche mit dem ausgeschalteten Mobiltelefon vorne im Hörsaal abgelegt wird.

Nach der Prüfung

  • Nach Korrektur der Klausuren der Zwischenprüfung findet an einem einheitlichen offiziellen Termin (üblicherweise 30.09. für das Sommersemester und 31.03. für das Wintersemester) die offizielle Notenbekanntgabe statt. Die vor diesem Termin in dem universitätsweiten Online-Portal unter „basis.uni-bonn.de“ einsehbaren Noten sind noch nicht verbindlich und stellen keine Bekanntgabe i.S.d. Prüfungsordnung des hiesigen Fachbereichs dar.
  • Die Studierenden können innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses schriftlich Einwände gegen die Bewertung beim Aufgabensteller erheben (sog. Remonstration). Sie müssen hierzu nachvollziehbare Gründe angeben, warum Sie eine Neubewertung der Prüfung für notwendig halten. Hierbei müssen Sie substantiierte Einwände erheben, d.h. Sie müssten konkret darlegen, in welchen Punkten die Einschätzung bestimmter Prüfungsleistungen nach Ihrer Auffassung Bewertungsfehler aufweist. Der Aufgabensteller informiert Sie über das Ergebnis der Remonstration.
  • Die Prüfungsergebnisse werden im Internet bekannt gegeben. Die Remonstrationsfrist für die im Ausland befindlichen Studierenden beginnt am Tag der Veröffentlichung der Ergebnisse im Internet. Bei Zusendung per Post gilt der Poststempel des letzten Tages der Remonstrationsfrist.

Prüfungsrücktritt

  • Im Falle einer Erkrankung am Prüfungstag reichen Sie bitte unverzüglich (bis spätestens 3 Werktage nach dem Prüfungstermin) ein ärztliches Originalattest und ein Anschreiben (unter Angabe der Matrikelnummer und der Prüfungsleistung(en)) beim Prüfungsausschuss Law and Economics ein (Briefkasten Nr. 35 gegenüber dem Dekanat oder Postweg). Es kann ein amtsärztliches Attest verlangt werden. Bitte verwenden Sie folgende Formulare, die Sie im Formular Center unter (1.) finden.

Die Prüfungsperioden gestalten sich unterschiedlich. Dies ist davon abhängig, ob es sich um eine juristische oder wirtschaftswissenschaftliche Lehrveranstaltung handelt.

1.  Es gibt nur eine Prüfungsperiode pro Semester im Anschluss an die Vorlesung (Ende der Vorlesungszeit / Beginn der vorlesungsfreien Zeit) für

  • alle juristischen Lehrveranstaltung und
  • alle Brückenlehrveranstaltungen

    Bei Nichtbestehen oder Erkrankung zum Prüfungstermin werden Wiederholungsklausuren im darauffolgenden Semester angeboten.
    Für die Wiederholung ist eine erneute Anmeldung erforderlich.
 

2.  Es gibt zwei Prüfungsperioden im Semester im Anschluss an die Vorlesung für

  • alle wirtschaftswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen des Fachbereichs VWL
     
    • Klausurphase am Ende der Vorlesungszeit / Beginn der vorlesungsfreien ZeiT
    • Klausurphase am Ende der vorlesungsfreien Zeit
       
  • Somit ergeben sich hier zwei Anmeldephasen für die Prüfungen.
  • Die Wiederholungsklausuren finden nicht im darauffolgenden Semester statt.
     

Begrifferklärung:

Prüfungsphase = Reguläre Prüfungsphase eines Semesters. Bei zwei Prüfungsphasen kann zwischen der ersten und zweiten Phase frei ausgewählt werden.

Wiederholungsversuch = Wenn eine angemeldete Prüfung nicht bestanden wird oder von einer angemeldeten Prüfung zurückgetreten wird (Krankheit, etc.), wird die darauffolgende Prüfung im gleichen Modul als Wiederholung bezeichnet.

Beachte: Erfolgt eine Abmeldung von einer angemeldeten Prüfung innerhalb der Abmeldefrist, ist der darauffolgende Prüfungsversuch kein Wiederholungsversuch.

Einführung in das Schreiben von Hausarbeiten

Einen Leitfaden, Videos und weitere hilfreiche Informationen für das Schreiben von juristischen Hausarbeiten finden Sie hier.

Anfertigen einer juristischen Hausarbeit

Im Bachelorstudiengang Law and Economics werden folgende zwei Hausarbeiten als juristische Fallgutachten geschrieben:

  • BGB AT
  • Proseminar

Gegenstand einer Hausarbeit ist regelmäßig die Erstellung eines Rechtsgutachtens, wobei sich der Prüfungsteilnehmer fallbezogen mit Rechtsprechung und Literatur auseinander setzen soll.

Ziel des Schreibens einer Hausarbeit ist es, die wissenschaftliche Arbeitsweise in der Rechtswissenschaft zu erlernen. Es muss sich dabei um eine eigenständig angefertigte Leistung handeln. Die Zusammenarbeit in einer Gruppe oder die Annahme von Hilfe Dritter ist untersagt.

Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an der Hausarbeit BGB AT eine vorherige Anmeldung voraussetzt! Zulassungsvoraussetzung ist der AG-Schein, der nur bei entsprechendem Anwesenheitsnachweis erstellt wird.

Arbeitsgemeinschaften sind vorlesungsbegleitende Vertiefungslehrveranstaltungen zu juristischen Vorlesungen bei einem AG-Leiter, der mindestens die Erste Prüfung (erstes Staatsexamen Jura) aufweisen muss. Sie erlernen hier den Gutachtenstil und die Technik der Fallbearbeitung. Anders als bei den Vorlesungen besteht hier Anwesenheitspflicht, zumindest für eine zivilrechtliche und eine öffentlichrechtliche AG.

Allgemein zu Anmeldungen in BASIS finden Sie eine ausführliche Anleitung hier.

Sollten Sie technische Schwierigkeiten haben, melden Sie sich bitte bei castle(at)uni-bonn.de.

Die regelmäßige Teilnahme an den AGs ist verpflichtend für die Erteilung eines AG-Scheins. Eine regelmäßige Teilnahme an einer AG liegt vor, wenn der Teilnehmende maximal dreimal gefehlt hat, wobei dies mindestens einmal ein Härtefall ("entschuldigtes Fehlen") sein muss. Im Fach Schuldrecht BT II  ist nur "entschuldigtes Fehlen" möglich.

Der AG-Schein zählt als Studienleistung und ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Hausarbeiten (Fallbearbeitung I und Fallbearbeitung II). Folgende AG-Scheine sind zwingend:

1. Fachsemester

  • BGB AT

2. Fachsemester

  • Staatsrecht II , sofern nicht schon Staatsrecht I vorliegt.

Genauere Informationen finden Sie hier.
 

3. Fachsemester

  • Schuldrecht BT II

Näheres finden Sie hier

 

Alle weiteren AG-Scheine sind zwar nicht zwingend erforderlich, aber für den Studienerfolg fast unerlässlich.

In den AGs "BGB AT", "Staatsrecht I", "Schuldrecht I", "Staatsrecht II", "Strafrecht I" und "Strafrecht II" haben Sie eigene Arbeitsgemeinschaften exklusiv für Law and Economics-Studierende. In den Arbeitsgemeinschaften "Schuldrecht II", "Allgemeines Verwaltungsrecht" und "Sachenrecht" sind Sie mit anderen Studierendengruppen zusammen.

Der Fachbereich Rechtswissenschaft bietet die Wiederholungs-Arbeitsgemeinschaften (früher Repetenten-Arbeitsgemeinschaften) für diejenigen Studierenden an, die eine Klausur in den Fächern BGB AT, Schuldrecht I, Staatsrecht I, Staatsrecht II, Strafrecht I oder Strafrecht II nicht bestanden haben. Nach Möglichkeit wird jedes Semester mindestens eine Wiederholungs-AG in den Kernfächern angeboten.

Die Besonderheit besteht darin, dass die Teilnehmer*innen drei Probeklausuren angeboten bekommen, intensiver betreut werden und sich die anderen AG-Teilnehmer*innen ebenfalls im Zweit- oder Drittversuch befinden, sodass gewisse Grundkenntnisse vorausgesetzt werden können. Die Arbeitsgemeinschaften beginnen daher schon in der ersten Vorlesungswoche.

Eine Anmeldung über das Vorlesungsverzeichnis BASIS ist erforderlich. Bitte beachten Sie die angegebene Belegungsfrist. Für eine Anmeldung müssen Sie sich im Zweit- oder Drittversuch befinden, also mindestens eine Klausur aus dem entsprechenden Fach nicht bestanden haben. Das Vorliegen dieser Voraussetzung wird nach der Belegung überprüft. Studierende, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, werden aus der Teilnehmer*innenliste in BASIS entfernt. Die Kapazitäten der Arbeitsgemeinschaften sind begrenzt. Die Platzvergabe geschieht im Übrigen nach dem Prioritätsprinzip.

Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Die Termine zu den Wiederholungs-AGs finden Sie auf BASIS.

Tutorien zu den VWL-Modulen

Zu den VWL-Tutorien sind keine Anmeldungen erforderlich. Studierende können frei wählen, welches Tutorium sie besuchen. Empfohlen werden die vierstündigen Intensivtutorien.

Alle Tutorien finden Sie bei BASIS unter dem Studiengang Volkswirtschaftslehre (Bachelor)

Mathematik Vorkurs

Bevor Sie im 2. Semester das Modul "Mathematische Methoden für Wirtschaftswissenschaftler A" belegen, wird vom Fachbereich Wirtschaftswissenschaften ein freiwilliger zweiwöchiger Mathematik-Vorkurs angeboten.

Der Kurs fasst die Mathematikkenntnisse aus der Schule, die für dieses Modul relevant sind, zusammen. Er besteht aus einer täglichen Vorlesung, die von einer Dozentin bzw. einem Dozenten abgehalten werden, und täglichen Übungseinheiten, die von studentischen Tutorinnen und Tutoren betreut werden. Diejenigen, bei denen die letzte Mathematikstunde aufgrund von Ausbildung, Wehrdienst, Zivildienst, etc. eine Weile her ist, haben die Gelegenheit, Ihren Kenntnisstand einzuschätzen und Lücken zu identifizieren.