Wiederholungs-AG
Konzept
Der Fachbereich Rechtswissenschaft bietet die Wiederholungs-Arbeitsgemeinschaften (früher Repetenten-Arbeitsgemeinschaften) für diejenigen Studierenden an, die eine Kernfach-Klausur des Grundstudiums nicht bestanden haben. Nach Möglichkeit wird jedes Semester mindestens eine Wiederholungs-AG in den Kernfächern angeboten.
Die Besonderheit besteht darin, dass die Teilnehmer*innen drei Probeklausuren angeboten bekommen, intensiver betreut werden und sich die anderen AG-Teilnehmer*innen ebenfalls im Zweit- oder Drittversuch befinden, sodass gewisse Grundkenntnisse vorausgesetzt werden können. Die Arbeitsgemeinschaften beginnen daher schon in der ersten Vorlesungswoche.
Sommersemester 2023
Im Sommersemester 2023 werden leider keine Wiederholungs-Arbeitsgemeinschaften angeboten werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Ab dem Wintersemester 2023/2024 werden voraussichtlich konzeptionell überarbeitete und den Anforderungen der neuen Studienordnung entsprechende Wiederholungs-Arbeitsgemeinschaften angeboten.