Jump directly to main navigation Jump directly to content Jump to sub navigation

Prüfungsamt Law & Econ

Anmeldefristen für Prüfungen im Wintersemester 2024/25

Anmeldefristen:

Für alle juristischenVeranstaltungen des Bereichs Rechtswissenschaft läuft die Anmeldephase

  • vom 07.01.2025 bis 21.01.2025 um 24 Uhr.
  • Rücktrittsschluss ist der 21.01.2025.

Für Modulprüfungen des wirtschaftswissenschaftlichenFachbereichs, die Sie in der ersten Prüfungsphase schreiben wollen, ist die elektronische Anmeldung

  • vom 10.01.2025 bis 20.01.2025 durchzuführen.
  • Rücktrittsschluss ist der 20.01.2025.

Für die Teilprüfung Makroökonomik im Modul Grundzüge der Volkswirtschaftslehre des wirtschaftswissenschaftlichen Fachbereichs, die Sie in diesem Semester absolvieren wollen, ist die elektronische Anmeldung

  • vom 13.01.2025 bis 20.01.2025 durchzuführen.
  • Rücktrittsschluss ist der 20.01.2025.

Für Modulprüfungen des wirtschaftswissenschaftlichen Fachbereichs, die Sie in der zweiten Prüfungsphase schreiben wollen, ist die elektronische Anmeldung

  • vom 28.02.2025 bis 10.03.2025 durchzuführen.
  • Rücktrittsschluss ist der 10.03.2025.

Termine für Klausuren im Wintersemester 2024/25

Die Übersicht mit den Klausurterminen für das Wintersemester 2024/25 finden Sie hier.

Bekanntmachung Wiederholungsprüfungen im WS 24/25

Die Bekanntmachung des Prüfungsamtes L&E zu den Wiederholungsprüfungen (Notenbekanntgabe)

gem. § 15 Abs. 6  PO L&E 2017 i.d.F. 2023 finden Sie hier

 

Angaben zur Einsichtnahme in die weiteren juristischen Abschlussklausuren finden Sie hier.

Hinweise des Prüfungsamtes L&E zum Prüfungsablauf

Die Einlasskontrolle bei Klausuren erfolgt mit amtlichem Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass). Wenn diese mit einem aktuellen Foto versehen sind, sind auch Führerschein oder Krankenkassenkarte für die Einlasskontrolle zulässig.


Die Notwendigkeit, einen Studierendenausweis vorzuzeigen, entfällt seit SoSe 2024, da gedruckte Studierendenausweise durch das Studierendensekretariat nicht mehr zur Verfügung gestellt werden, sondern diese nunmehr in der Uni-Bonn-App digital abrufbar sind (z.B. über das Mobiltelefon).


Bitte bringen Sie hilfsweise Ihre Matrikelnummer mit.


Mobiltelefone, Smartwatches, Kopfhörer u.ä. sind unzulässige Hilfsmittel! Es wird empfohlen, diese Geräte von vornherein nicht mit in den Prüfungsraum zu nehmen und in den Schließfächern einzuschließen oder sie vor Bearbeitungsbeginn der Klausur ausgeschaltet in der Tasche vorne im Hörsaal abzulegen. Sollten diese mitgeführt werden, so müssen diese ausgeschaltet sein und dürfen nicht unmittelbar am Körper getragen werden oder am Arbeitsplatz liegen. Ein Mitführen dieser Geräte bei Toilettengängen (auch ausgeschaltet) ist nicht gestattet. Das Beisichführen o.g. betriebsbereiter Geräte während der Prüfung und bei Toilettengängen kann ggf. als Täuschungsversuch gewertet werden.