Das Arbeitsrechtliche Praktikerseminar der Universität Bonn
Das Arbeitsrechtliche Praktikerseminar des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit der Universität Bonn, das Professor Dr. Meinhard Heinze 1997 gegründet und bis zu seinem Tod 2003 geleitet hat, dient dem Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis. Es richtet sich in erster Linie an Praktiker und hat sich zur Aufgabe gestellt, einen neutralen Ort der arbeits- und sozialrechtlichen Diskussion zu bieten. Die Auswahl der Seminarthemen soll aus diesem Grund von dem Anspruch getragen sein, das breite Spektrum des informellen Diskurses zwischen Arbeitnehmervertretern, Arbeitgebern und Betriebsräten, zwischen Richtern, Rechtsanwälten und Personalleitern, zwischen Tarifvertragsparteien, Behörden und Unternehmen, zwischen Gesetzgebung, Wissenschaft und Praxis widerzuspiegeln und die Dringlichkeit intensiver Fort- und Weiterbildung erkennen zu lassen. Zugleich hat sich das Arbeitsrechtliche Praktikerseminar zum Ziel gesetzt, Hilfestellungen bei der Lösung der vielfältigen arbeits- und sozialrechtlichen Probleme der täglichen Praxis zu geben. Mit der Gründung des Vereins „Arbeitsrecht Bonn e.V.“ zum Wintersemester 2023/24 wurde die Tradition des Praktikerseminars in einem neuen organisatorischen Rahmen wieder aufgenommen.