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Promotion am Lehrstuhl

Die Bewerbung um eine Promotion am Lehrstuhl ist jederzeit möglich. Voraussetzung ist ein Abschluss der ersten oder zweiten Staatsprüfung mit Prädikatsnote (bei externen Promotionsvorhaben grundsätzlich nur mit gehobener Prädikatsnote). Ferner sollte das wissenschaftliche Interesse durch eine Seminararbeit, einschlägige Berufserfahrung oder andere Leistungen dokumentiert sein. In Betracht kommen arbeits- oder sozialrechtliche Promotionsthemen ebenso wie bürgerlich-rechtliche. Um eine optimale Betreuung und den erfolgreichen Abschluss des Promotionsvorhabens zu ermöglichen, ist eine enge Anbindung an den Lehrstuhl wünschenswert; hierfür haben sich unterschiedliche, individuell zu vereinbarende Formen bewährt. Bitte wenden Sie sich bei Interesse mit einer kurzen Bewerbung (schriftlich oder per E-Mail) an das Sekretariat und fügen Lebenslauf, Zeugniskopien, Themenvorschlag sowie ggf. Projektskizze bei.