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Alles, was man im Laufe des Studium wissen sollte

Die Prüfungsperioden gestalten sich unterschiedlich. Dies ist davon abhängig, ob es sich um eine juristische oder wirtschaftswissenschaftliche Lehrveranstaltung handelt.

Es gibt nur eine Prüfungsperiode pro Semester im Anschluss an die Vorlesung (Ende der Vorlesungszeit / Beginn der vorlesungsfreien Zeit) für

  • alle juristischen Lehrveranstaltung und
  • alle Brückenlehrveranstaltungen

Bei Nichtbestehen oder Erkrankung zum Prüfungstermin werden Wiederholungsklausuren im darauffolgenden Semester angeboten. Für die Wiederholung ist eine erneute Anmeldung erforderlich.

Es gibt zwei Prüfungsperioden im Semester im Anschluss an die Vorlesung für

  • alle wirtschaftswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen des Fachbereichs VWL

1. Klausurphase am Ende der Vorlesungszeit / Beginn der vorlesungsfreien Zeit

2. Klausurphase am Ende der vorlesungsfreien Zeit

Somit ergeben sich hier zwei Anmeldephasen für die Prüfungen.

Die Wiederholungsklausuren finden nicht im darauffolgenden Semester statt.

Begrifferklärung:

Prüfungsphase = Reguläre Prüfungsphase eines Semesters. Bei zwei Prüfungsphasen kann zwischen der ersten und zweiten Phase frei ausgewählt werden.

Wiederholungsversuch = Wenn eine angemeldete Prüfung nicht bestanden wird oder von einer angemeldeten Prüfung zurückgetreten wird (Krankheit, etc.), wird die darauffolgende Prüfung im gleichen Modul als Wiederholung bezeichnet.

Beachte: Erfolgt eine Abmeldung von einer angemeldeten Prüfung innerhalb der Abmeldefrist, ist der darauffolgende Prüfungsversuch kein Wiederholungsversuch.

Zur Anerkennung der Studienleistungen ist das Absolvieren von Prüfungen erforderlich, die jeweils in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden. Welche Prüfungen geschrieben werden müssen, können sie unserem Studienverlaufsplan  entnehmen.

Die Anmeldung zu Klausuren und Hausarbeiten erfolgt elektronisch über BASIS.

Hinweise für Modulprüfungen in allen juristischen Lehrveranstaltungen und Brückenveranstaltungen

Vor der Prüfung

  • Bitte achten Sie darauf, nur Stifte, Wasser, Gesetzbuch und Papier mit in den Hörsaal zu nehmen. Ggf. dürfen sonstige mitgebrachte Gegenstände nicht mit an den Platz genommen werden, sondern müssen vorne im Hörsaal abgelegt werden.
  • Die verwendeten Gesetzestexte dürfen keinerlei persönliche Anmerkungen, handschriftliche Notizen oder Unterstreichungen enthalten. Die Markierung von Gesetzen in den Gesetzessammlungen durch Aufkleber jeglicher Art oder selbstklebende Zettel ist nicht gestattet. Es liegt in der Verantwortung des Prüflings, entsprechende Gesetzestexte mitzubringen. Seitens der Universität können eventuell fehlende Gesetzestexte nicht zur Verfügung gestellt werden. Manipulierte Gesetzestexte und sonstige unzulässige Hilfsmittel (z. B. "Spickzettel", Schemata) dürfen weder benutzt noch am Arbeitsplatz mitgeführt werden. Mobiltelefone müssen während der Bearbeitungszeit ausgeschaltet sein. Schon der Versuch einer Täuschung kann prüfungsrechtlich im Sinne von § 14 Abs. 3 S. 1 PO 2014 bzw. von § 22 PO 2017 sanktioniert werden.
  • Bitte erscheinen Sie wegen der Einlasskontrollen zu sämtlichen Klausurterminen ca. 15 Minuten vor Prüfungsbeginn.
  • Bringen Sie bitte einen amtlichen Lichtbildausweis sowie Ihren Studentenausweis zum Prüfungstermin mit.
  • Wegen etwaiger kurzfristiger Änderungen der Raumbelegung beachten Sie bitte die Aushänge im Juridicum sowie die Homepage des Prüfungsausschusses Law and Economics.
  • Termin- und/oder Raumänderungen aus wichtigem Grund sind nie auszuschließen. Bitte kontrollieren Sie die Daten deshalb noch einmal vor der jeweiligen Prüfung!

Während der Prüfung

  • Laut der Prüfungsordnung vom 16. Juni 2012 dauert die Bearbeitungszeit der Modulprüfungen mindestens 60 und höchstens 240 Minuten.
  • Die Nutzung von Mobiltelefonen ist nicht gestattet. Dies gilt auch für die Nutzung bei Toilettengängen. Bei Klausuren dürfen die Plätze nur mit den zulässigen Hilfsmitteln eingenommen werden. Mobiltelefone müssen ausgeschaltet sein und dürfen nicht unmittelbar am Körper getragen werden. Betriebsbereite Mobiltelefone - insbesondere bei Toilettengängen - können als Täuschungsversuch gewertet werden. Ein Abbruch der Prüfung oder eine Sanktionierung wegen Täuschungsversuchs kann dadurch abgewendet werden, dass der Klausuraufsicht das Mobiltelefon bis zum Ende der Klausur überlassen bzw. die Tasche mit dem ausgeschalteten Mobiltelefon vorne im Hörsaal abgelegt wird.

Nach der Prüfung

  • Die Studierenden können innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses schriftlich Einwände gegen die Bewertung beim Aufgabensteller erheben (sog. Remonstration). Sie müssen hierzu nachvollziehbare Gründe angeben, warum Sie eine Neubewertung der Prüfung für notwendig halten. Hierbei müssen Sie substantiierte Einwände erheben, d.h. Sie müssten konkret darlegen, in welchen Punkten die Einschätzung bestimmter Prüfungsleistungen nach Ihrer Auffassung Bewertungsfehler aufweist. Der Aufgabensteller informiert Sie über das Ergebnis der Remonstration.
  • Die Prüfungsergebnisse werden im Internet bekannt gegeben. Die Remonstrationsfrist für die im Ausland befindlichen Studierenden beginnt am Tag der Veröffentlichung der Ergebnisse im Internet. Bei Zusendung per Post gilt der Poststempel des letzten Tages der Remonstrationsfrist.

Prüfungsrücktritt

  • Im Falle einer Erkrankung am Prüfungstag reichen Sie bitte unverzüglich (bis spätestens 3 Werktage nach dem Prüfungstermin) ein ärztliches Originalattest und ein Anschreiben (unter Angabe der Matrikelnummer und der Prüfungsleistung(en)) beim Prüfungsausschuss Law and Economics ein (Briefkasten Nr. 35 gegenüber dem Dekanat oder Postweg). Es kann ein amtsärztliches Attest verlangt werden. Bitte verwenden Sie folgende Formulare, die Sie im Formular Center unter (1.) finden.

Hier finden Sie den Stundenplan für das zweite Fachsemester.

Hier finden Sie den Stundenplan für das vierte Fachsemester.

Hier finden Sie den Stundenplan für das sechste Fachsemester.

Hier finden Sie die verschiedenen Belegungsmöglichkeiten des jeweiligen Semesters.

Im SoSe 2024 werden erstmals vom rechtswissenschaftlichen Fachbereich Crashkurse angeboten, in denen die juristische Falltechnik und Sachverhaltsanalyse zur methodischen Vorbereitung auf die Zwischenprüfungsklausuren im Zivilrecht, Öffentlichen Recht und Strafrecht gezielt trainiert wird. Sie finden die Termine hier.

Der Fachbereich Rechtswissenschaft bietet die Wiederholungs-Arbeitsgemeinschaften für diejenigen Studierenden an, die eine Klausur in den Fächern BGB AT, Schuldrecht I, Staatsrecht I, Staatsrecht II, Strafrecht I oder Strafrecht II nicht bestanden haben. Nach Möglichkeit wird jedes Semester mindestens eine Wiederholungs-AG in den Kernfächern angeboten.

Die Besonderheit besteht darin, dass die Teilnehmer*innen drei Probeklausuren angeboten bekommen, intensiver betreut werden und sich die anderen AG-Teilnehmer*innen ebenfalls im Zweit- oder Drittversuch befinden, sodass gewisse Grundkenntnisse vorausgesetzt werden können. Die Arbeitsgemeinschaften beginnen daher schon in der ersten Vorlesungswoche.

Eine Anmeldung über das Vorlesungsverzeichnis BASIS ist erforderlich. Bitte beachten Sie die angegebene Belegungsfrist. Für eine Anmeldung müssen Sie sich im Zweit- oder Drittversuch befinden, also mindestens eine Klausur aus dem entsprechenden Fach nicht bestanden haben. Das Vorliegen dieser Voraussetzung wird nach der Belegung überprüft. Studierende, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, werden aus der Teilnehmer*innenliste in BASIS entfernt. Die Kapazitäten der Arbeitsgemeinschaften sind begrenzt. Die Platzvergabe geschieht im Übrigen nach dem Prioritätsprinzip.

Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Die Termine zu den Wiederholungs-AGs finden Sie auf BASIS.

Doppelanmeldung

Für Studierende, die sowohl in Law and Economics als auch in einem anderen Studiengang eingeschrieben sind (z.B. Jura oder VWL), gilt, dass Prüfungsleistungen, die mehrfach verwertet werden sollen (also für mehr als einen Studiengang), auch mehrfach angemeldet werden müssen.

Dies gilt für alle Prüfungen: Klausuren, Hausarbeiten, Proseminar und auch die Bachelorarbeit (in Jura kann diese die Seminararbeit sein).

Wer seine Seminararbeit in Jura als Proseminararbeit für Law and Economics anrechnen lassen möchte, muss für den Fall, dass er im Zeitpunkt der Ameldung bereits doppelt eingeschrieben ist, eine doppelte Anmeldung vornehmen (also z.B. die Anmeldung als Seminararbeit beim Prüfungsausschuss Jura und die Anmeldung als Proseminararbeit beim Prüfungsausschuss Law and Economics).

Es gilt folgendes Verfahren:

1. Wer in Jura und Law and Economics eingeschrieben ist, kann seine Klausuren oder Fallbearbeitungen über BASIS zweimal anmelden, einmal für Jura, einmal für Law and Economics. Bei technischen Problemen ist auch eine (fristgerechte) Anmeldung in Papierform möglich.

2. Wer in VWL und Law and Economics eingeschrieben ist, meldet die Klausur über BASIS für VWL an und gibt zusätzlich fristgerecht eine Anmeldung in Papierform bei dem Prüfungsamt Law and Economics ab. Die entsprechenden Formulare (entweder für die PO 2014 oder die PO 2017) finden Sie hier unter (3.)

Doppeleinschreibung mit Jura im Semester des Seminartermins

Wer zur Wahrung der Möglichkeit des Abschichtens in der staatlichen Pflichtfachprüfung im letzten Semester des Bachelorstudiums Law and Economics eine Doppeleinschreibung mit Jura plant, muss für die Anmeldung der Bachelorarbeit folgende Besonderheit beachten:

Im Zeitpunkt der Anmeldung zur Bachelorarbeit ist der Studierende zwar noch nicht doppelt eingeschrieben, aber die Bachelorarbeit ist - ebenso wie die Seminararbeit - eine Vorhausarbeit und zählt damit bereits als Leistung des darauf folgenden Semesters.

Eine Doppelverwertung der Seminararbeit sowohl als Bachelorarbeit als auch als Schwerpunktbereichs-Seminararbeit setzt eine doppelte Anmeldung beim Lehrstuhl voraus: Einmal mit dem Formular des Prüfungsamtes Law and Economics für die Anmeldung als Bachelorarbeit und einmal mit dem Formular des Prüfungsamtes Jura für die Anmeldung als später anzurechnende Seminararbeit.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die beteiligen Prüfungsämter (castle@~@uni-bonn.de oder pruefungsamt@jura.uni-bonn.de).

Einführung in das Schreiben von Hausarbeiten

Einen Leitfaden für das Schreiben von Hausarbeiten finden Sie hier.

Anfertigen einer juristischen Hausarbeit

Im Bachelorstudiengang Law and Economics werden folgende zwei Hausarbeiten als juristische Fallgutachten geschrieben:

  • BGB AT
  • Staatsrecht II

Gegenstand einer Hausarbeit ist regelmäßig die Erstellung eines Rechtsgutachtens, wobei sich der Prüfungsteilnehmer fallbezogen mit Rechtsprechung und Literatur auseinander setzen soll.

Ziel des Schreibens einer Hausarbeit ist es, die wissenschaftliche Arbeitsweise in der Rechtswissenschaft zu erlernen. Es muss sich dabei um eine eigenständig angefertigte Leistung handeln. Die Zusammenarbeit in einer Gruppe oder die Annahme von Hilfe Dritter ist untersagt.

Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an Hausarbeiten eine vorherige Anmeldung voraussetzt! Zulassungsvoraussetzung ist der jeweilige AG-Schein, der nur bei entsprechendem Anwesenheitsnachweis erstellt wird.

Bachelorarbeit zum Studiengang Law and Economics

Die Bachelorarbeit wird nach Studienverlaufsplan in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem fünften und sechsten Fachsemester geschrieben.

Wer die Arbeit später als Seminararbeit im Schwerpunktbereich Jura anrechnen lassen möchte, muss die Bearbeitungszeit von sechs Wochen innerhalb der vorlesungsfreien Zeit akzeptieren. Wer keine spätere Anrechnung benötigt, kann auch bis zu 8 Wochen Bearbeitungszeit erhalten und die Arbeit ggf. innerhalb der Vorlesungszeit schreiben.

Die Bachelorarbeit wird zu einer vom Erstprüfer ausgegebenen Fragestellung geschrieben und muss im Inhalt Anteile haben zur ökonomischen Analyse des Rechts.

Bevor die Bachelorarbeit angemeldet werden kann, müssen bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein. Diese findet man in der entsprechenden Bekanntmachung des Prüfungsausschusses Law and Economics unter Bekanntmachungen zur Prüfungsordnung 2017 in der am 29.06.2023 zuletzt geänderten Fassung.

Ergänzt wird die Bachelorarbeit durch das Seminar. Hier tragen alle Seminarteilnehmer den Inhalt der eigenen Arbeit vor. Das Seminar folgt zeitlich auf die Anfertigung der Bachelorarbeit. In der Regel wird das Seminar als Blockseminar im sechsten Semester angeboten.

Die Bachelorarbeit kann bei verschiedenen Dozenten (aus dem Fachbereich Rechtswissenschaft oder aus dem Fachbereich Staatswissenschaft) geschrieben werden. Aufgabe der Studierenden ist es, einen Erstprüfer anzusprechen und für die Betreuung der eigenen Arbeit zu gewinnen. Die formale Abwicklung erfolgt dann durch das Sekretariat des Betreuers in Zusammenarbeit mit dem Prüfungsamt Law and Economics. Daher ist es wichtig, möglichst früh nach einer Betreuungszusage durch den Dozenten die Geschäftsstelle des CASTLE zu informieren.

Die eigentliche Anmeldung zur Bachelorarbeit erfolgt durch die Unterschrift auf dem entsprechenden Papierformular bei Ausgabe des Themas.

Anmeldung zum Wahlpflichtmodul "Proseminar"

Im Modul Proseminar können Sie wählen, ob Sie das rechtsökonomische Proseminar, ein juristisches Proseminar oder das Proseminar "Wissenschaftliches Arbeiten" bei den Volkswirten absolvieren möchten.

  1. Die verbindliche Anmeldung zum rechtsökonomischen Proseminar erfolgt für das nächste Wintersemester in einem hier und unter Aktuelles demnächst veröffentlichten Zeitraum. 
    • Aus organisatorischen Gründen bitte wir Sie, sich möglichst bis zum dann ebenfalls veröffentlichten Zeitpunkt beim CASTLE unter  castle@~@uni-bonn.de zu melden, falls Sie am rechtsökonomischen Proseminar teilnehmen möchten.
       
  2. Die Anmeldung zu einem rechtswissenschaftlichen Proseminar erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform des Fachbereichs Rechtswissenschaften . Bitte fügen Sie dort im Kommentarfeld den Hinweis "L&E" ein (und ggf. unter "Zwischenprüfung" eine 4,0)
    • Eine Anmeldung für das SoSe 2024 ist vom 23. Januar 2024 bis 25. Januar 2024  möglich.
    • Die Informationen für die Vorbesprechungen finden Sie auf den jeweiligen Lehrstuhlseiten.
    • Wichtig ist, dass Sie das Anmeldeformular mit dem konkreten Thema (erhältlich bei der Geschäftsstelle am CASTLE) von Ihrem jeweiligen Prüfer/Ihrer jeweiligen Prüferin ausfüllen lassen und dieses zwecks Verbuchung beim Prüfungsamt Law&Econ einreichen. Bitte beachten Sie auch, Ihren Prüfer/in zu informieren, dass das Proseminar für den Studiengang Law and Economics benotet werden muss.
       
  3. Für die Absolvierung eines wirtschaftswiss. Proseminars "Wissenschaftliches Arbeiten"  ist das auch bei den Volkswirten einzuhaltende Verfahren zu beachten:
    • Das sog. Belegverfahren für das SoSe 2024 findet vom 18.03.2024 - 25.03.2024 statt. Darüber hinaus findet die konkrete
    • Prüfungsanmeldung vom 08.04.2024 - 15.04.2024 statt. Alle weiteren Informationen zu dem Modul "Wissenschaftliches Arbeiten" und der Platzvergabe und Anmeldung finden Sie hier. Wer sich für das Modul "Wissenschaftliches Arbeiten" interessiert, wendet sich bitte per Mail an das Prüfungsamt VWL: vwlpa@~@uni-bonn.de
    • Wichtig ist, dass Sie das Anmeldeformular (erhältlich im Formular Center unter (6.)) von Ihrem jeweiligen Prüfer/Ihrer jeweiligen Prüferin ausfüllen lassen und dieses zwecks Verbuchung beim CASTLE einreichen. Bitte beachten Sie auch, Ihren Prüfer/in zu informieren, dass das Proseminar für den Studiengang Law and Economics benotet werden muss.

 

Zielsetzung:

Ziel des Proseminars ist es, den Studenten des Bachelorstudiengangs die notwendigen Grundlagen zur Erstellung und Präsentation von wissenschaftlichen Arbeiten zu vermitteln. Die erworbenen Kenntnisse werden von den Seminarteilnehmern anschließend in Form von Vorträgen und einer Hausarbeit angewendet und vertieft.

Zeitlicher Ablauf:

Zu Beginn der Veranstaltung werden die allgemeinen Grundlagen zur Erstellung einer Hausarbeit vermittelt. Danach erfolgt die Vorstellung und Vergabe von Themen. Die Teilnehmer*innen fertigen sodann (in einem Zeitraum von ca. 3 – 4 Wochen innerhalb der Vorlesungszeit) eine wissenschaftliche Arbeit (mind. 5  bis max. 30 Seiten) an. Am Ende des Semesters stellen die Studierenden in Kurzvorträgen (ca. 10 Min Vortrag, anschließend 20 Minuten Diskussion) die Ergebnisse ihrer Arbeiten allen Teilnehmer*innen des Proseminars vor.
Vgl. Einzelheiten hierzu im Modulhandbuch.

Während des Studiums müssen Sie ein Praktikum absolvieren.

Wichtige Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Durchführung der praktischen Studienzeit.

Die Vorlage für eine Bescheinigung über die Durchführung der praktischen Studienzeit finden Sie hier unter (4.).

Wer sich für die Anrechnung des Praktikums im späteren Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft interessiert, findet hier alle wichtigen Informationen über die verlangten Voraussetzungen.

Wer während des Studiums des Bachelorstudiengangs Law and Economics ein Rechtspflege- und ein Verwaltungspraktikum absolviert, kann beide Praktika in einem späteren Jurastudium in NRW anrechnen lassen.

Nähere Informationen zum Praktikum und wo man dieses absolvieren kann, finden Sie hier.