Am 19.6.2023 fand im Fakultätssaal der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn die Gründungsversammlung des Vereins „Arbeitsrecht Bonn e.V.“ statt. Mehr als 20 Gründungsmitglieder haben in dieser Versammlung u.a. die Satzung des Vereins beschlossen und erstmals den Vereinsvorstand gewählt. Ziel des Vereins ist es, den lebendigen fachlichen Dialog zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Praxis sowie die Nachwuchsgewinnung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts zu fördern. Die Unterstützung des arbeitsrechtlichen Nachwuchses kann ein wichtiger Beitrag dazu sein, das Rechtsgebiet am Standort Bonn und in der Region insgesamt zu stärken. Dazu soll der Verein attraktive praxisbezogene Lehrangebote im universitären Schwerpunktbereich „Arbeitsrecht“ fördern und ermöglichen. Beabsichtigt ist außerdem die Durchführung vielfältiger öffentlicher Veranstaltungen, u.a. im Format eines Bonner Arbeitsrechtstages. Unsere Homepage finden Sie hier.