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Aktuelle Rezension: Scheuch, Rechtskenntnis und Rechtsirrtum

Thole, AcP 222 (2022), 674-685

In Heft 4/2022 des Archivs für die civilistische Praxis (AcP) rezensiert Prof. Dr. Christoph Thole (Universität Köln) die Habilitationsschrift von Prof. Scheuch (Rechtsirrtum und Rechtsungewissheit - Eine Untersuchung zu Anspruchsverfolgung und Anspruchsverteidigung unter Berücksichtigung zivilprozessrechtlicher Wertungen). Die Besprechung findet sich unter AcP 222 (2022), 674-685.


Aktuelle Neuerscheinung

Anmerkung: Beginn der Verjährung bei Ansprüchen wegen fehlerhafter Rechtsanwendung

Für den Beginn der Regelverjährung genügt nach § 199 I Nr. 2 BGB, dass der Gläubiger die anspruchsbegründenden Umstände kennt (bzw. grob fahrlässig verkennt). In Ausnahmefällen verlangt die Rechtsprechung jedoch auch Rechtskenntnis des Gläubigers, damit die Verjährung in Gang gesetzt wird. Dafür gibt es gute Gründe - vor allem, wenn es gerade der Schuldner ist, der dem Gläubiger Rechtsberatung schuldet. Diesen Grundgedanken erstreckt der BGH in einer aktuellen, von Alexander Scheuch in der NJW besprochenen Entscheidung auch auf die Verjährung von Ansprüchen gegen Anlageberater. Im konkreten Fall ist das allerdings kein überzeugendes Ergebnis, weil die Anwaltskanzlei des Gläubigers, die die Lage offenbar ebenfalls falls eingeschätzt hatte, ungeschoren davon kommt. Näher nachzulesen bei NJW 2023, 358 ff.


Schriftenverzeichnis

Hier finden Sie das Schriftenverzeichnis von Herrn Professor Scheuch (Stand: September 2022).


Forschungsgebiete

  • Personen- und Kapitalgesellschaftsrecht
  • Vereinsrecht
  • Internationales Handelsrecht
  • Besonderes Schuldrecht
  • Zivilprozessrecht
  • Zwangsvollstreckungssrecht
  • Sportrecht

Interessenschwerpunkte

  • Kollektive Willensbildung in privatrechtlichen Zusammenschlüssen
  • Behandlung von Rechtsungewissheit durch das Privatrecht
  • Daten als Objekt und Instrument der Rechtsanwendung
  • Beweisrecht
  • Nachhaltigkeit durch Privatrecht und Corporate Social Responsibility
  • Rechtliche Rahmenbedingungen sozialen Engagements und Social Entrepreneurship
  • Sportverbandsrecht und Konfliktpunkte mit dem Unionsrecht