Am 22. März 1926 haben die Philosophische Fakultät und die damalige Juristische Fakultät der Universität Bonn dem ein Jahr zuvor zum Reichspräsidenten gewählten Paul von Hindenburg (1847-1934) die Würde eines Doktors der Staatswissenschaften ehrenhalber verliehen. Obgleich die Ehrenpromotion mit dem Tode des Geehrten gegenstandslos geworden ist, distanzieren sich die Philosophische Fakultät und die heutige Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Universität Bonn gerade vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Herausforderungen von dieser Auszeichnung. Wie kaum eine zweite Person steht Hindenburg für die autoritäre Alternative zu Republik und Demokratie in Deutschland in den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts. Trotz seines zunächst verfassungstreuen Handelns war Hindenburg als Reichspräsident in der Spätphase der Weimarer Republik maßgeblich an der Aushöhlung und Zerstörung der Demokratie und dem Übergang zur Diktatur beteiligt. Die Verleihung der Ehrendoktorwürde darf dabei nicht losgelöst von ihrem historischen Kontext bewertet werden, zumal für die historische Würdigung der Person Hindenburgs aus heutiger Sicht wesentliche Entwicklungen erst nach dem Jahr 1926 stattfanden. Die beiden Fakultäten ehrten dennoch auch schon 1926 neben dem aktuellen Reichspräsidenten mit Hindenburg die Symbolfigur der demokratieskeptischen, nationalen Rechten. Die kritische Aufarbeitung derartiger Ehrungen und die Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte bleiben eine wichtige Aufgabe der Universität.