Schwerpunktbereich VII: Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherung
Anforderungsprofil der Student:innen
Der Schwerpunktbereich Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherung richtet sich an Studierende mit einem besonderen Interesse für das Arbeits- und Sozialrecht einschließlich seiner gesellschaftlichen, geschichtlichen, politischen und ökonomischen Dimension sowie seiner
vielfältigen Bezüge zu anderen Rechtsgebieten. Beide Rechtsgebiete liegen mitten in der Gesellschaft.
Vorkenntnisse des Bürgerlichen Rechts (AT BGB, Schuldrecht) sowie der Besuch der Grundvorlesung „Recht der Arbeitsverhältnisse“ aus dem Hauptstudium sowie Kenntnisse des Verwaltungs- und Verfassungsrechts aus dem Grund- und Hauptstudium sind hilfreich
Thematische und systematische Ausrichtung des Schwerpunkts
Im Arbeitsrecht befassen sich die Studierenden vertieft mit Themen aus dem Individualarbeitsrecht und dem Kollektiven Arbeitsrecht. Im Kernbereich werden die Vorlesungen „Individualarbeitsrecht“, „Kollektives Arbeitsrecht I (Koalitions-, Tarif- und Arbeitskampfrecht)“, „Kollektives Arbeitsrecht II (Mitbestimmung im Betrieb und Unternehmen)“ und „Europäisches Arbeitsrecht“ angeboten. Im Wahlbereich können die arbeitsrechtlichen Kenntnisse durch die Veranstaltungen „Höchstrichterliche Rechtsprechung im Arbeitsrecht“, „Arbeitsrecht in der anwaltlichen Praxis“, „Arbeitsrecht im Unternehmen“, „Arbeitsgerichtsverfahren“ und „Rechtsgeschichte der Wirtschaft“ vertieft werden.
Im Sozialrecht werden neben den Grundlagen vor allem das Unfallversicherungsrecht und das Krankenversicherungsrecht behandelt. Im Kernbereich liegt die Vorlesung „Sozialrecht (Grundlagen)“, auf die im Wahlbereich mit „Sozialversicherungsrecht und Sozialgerichtsverfahren
(Vertiefung)“ aufgebaut werden kann.
In beiden Fachbereichen wird stets auch der Bezug zu anderen Rechtsgebieten und dem internationalen Recht (insb. Europarecht) in den Blick genommen.
Besonderheiten im Aufbau des Schwerpunktstudiums
Die Veranstaltungen werden in der Regel jährlich angeboten. Es empfiehlt sich daher, anhand der Vorlesungsverzeichnisse der letzten Jahre den Verlauf entsprechend rechtzeitig zu planen. Die Veranstaltungen bauen aber nur im Sozialrecht aufeinander auf. Spezielle Seminararbeiten und Proseminare werden gezielt für den Schwerpunktbereich sowohl im Arbeitsrecht als auch im Sozialrecht angeboten.
Berufsmöglichkeiten
Die Berufsmöglichkeiten im Arbeits- und Sozialrecht sind vielfältig und von hoher gesellschaftlicher
Relevanz. Beispielhaft sind zu nennen:
- Richter / Richterin am Arbeitsgericht / Sozialgericht
- Anwaltschaft (Fachanwalt für Arbeits- und / oder Sozialrecht)
- Tätigkeiten in der Wirtschaft (Rechts- bzw. Personalabteilung, Unternehmensberatung)
- Verbände / Interessenvertretungen (Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften)
- Behörden und Selbstverwaltungskörperschaften (Ministerien, Krankenkassen,Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungsträger)
Ansprechpartner:innen
Sollten Sie detaillierte Informationen zum Inhalt des Schwerpunktes wünschen, wenden Sie sich bitte an den Schwerpunktbereichskoordinator Prof. Dr. Stefan Greiner.
Für alle weiteren Fragen steht Ihnen die Fachstudienberatung zur Verfügung.
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