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Allgemeines & Teilnahmevoraussetzungen

Das über drei Semester und insgesamt 16 Semesterwochenstunden laufende Programm dient einer fundierten Ausbildung in der englischen (Rechts-) Sprache ebenso wie der intensiven Bearbeitung ausgewählter Bereiche des anglo-amerikanischen Rechts, internationaler und rechtsvergleichender Fragestellungen. Die Teilnehmer:innen erhalten in den in Form von Seminaren durchgeführten Kursen genau die Kenntnisse von Sprache und Recht des anglo-amerikanischen Raums, die in der heutigen Berufswelt für Juristinnen und Juristen in vielen Bereichen wichtig sind. Themen aus den Kernbereichen des Common Law sind dabei genauso umfasst wie solche aus dem Verfassungs- und Wirtschaftsrecht. Gleichzeitig erhalten die Teilnehmer:innen spannende Einblicke in diese häufig ganz andere (Rechts-)Kultur und erweitern ihren Horizont.

Seit dem WiSe 2011/2012 ist das Programm durch den Arbeitskreis für Sprachenzentren UNIcert® akkreditiert. Wir dürfen daher ein UNIcert®-Zertifikat der Stufe III vergeben.

Bei UNIcert® handelt es sich um ein sowohl innerhalb als auch außerhalb des Hochschulbereichs anerkanntes Programm, aufgrund dessen Sprachausbildungen, die bestimmte strenge sachliche Kriterien erfüllen, akkreditiert werden können. UNIcert® beruht auf einer Rahmenvereinbarung, die 1992 von führenden deutschen Universitäten und Hochschulen verabschiedet wurde. Träger ist der Arbeitskreis für Sprachenzentren (AKS).

Die Teilnehmer:innen erhalten bei Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen nach der entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung ein Zertifikat, das in hohem Maße vergleichbar und immer stärker auch außerhalb der Hochschulen bekannt ist und anerkannt wird.

Bitte besuchen Sie für nähere Informationen – auch zu den Niveaustufen – die Seite von UNIcert im Internet.

Da als Träger der UNIcert©-akkreditierten Sprachausbildung in Bonn insgesamt das Sprachlernzentrum der Universität vorgesehen ist, ist auch unser Programm nun unter dem (organisatorischen) "Dach" des Sprachlernzentrums bzw. damit der Philosophischen Fakultät angesiedelt. Es ändert sich dadurch u. a. die Besetzung des Prüfungsausschusses. Diesem wird aber auch weiterhin ein/e Hochschullehrer:in oder Mitarbeiter:in unseres Fachbereichs und damit ein Vertreter unseres Programms angehören.

Seit dem 21.08.2017 bzw. dem Wintersemester 2017/2018 gilt die neue Prüfungsordnung (PO), Sie finden diese unter folgendem Link:Prüfungsordnung 2017​​​​​​​.

Ja, bei erfolgreicher Teilnahme kann bei den Landesjustizprüfungsämtern ein Freisemester beantragt werden, vgl. § 25 Abs. 2 Nr. 4 JAG NRW. Ein Freiversuch im Sinne des § 25 Abs. 1 S. 1 JAG NRW ist aber nur dann möglich, wenn der Prüfling sich bis spätestens zum Abschluss des achten Fachsemesters eines ununterbrochenen Studiums zur Ablegung aller Prüfungsleistungen der staatlichen Pflichtfachprüfung meldet. Bei der Berechnung dieser Semesterzahl bleibt ein Semester unberücksichtigt, wenn die oder der Studierende an einer inländischen Hochschule nachweislich erfolgreich eine fremdsprachige rechtswissenschaftliche Ausbildung abgeschlossen hat, die sich über mindestens sechzehn Semesterwochenstunden erstreckte.

Bitte beachten Sie:

Ein Freisemester mit Blick auf die Berechnung der Semesteranzahl des § 25 Abs. 1 S. 1 JAG NRW wird seitens der staatlichen Justizprüfungsämter in NRW nur dann gewährt, wenn die Erfüllung der Voraussetzungen - in diesem Fall also der erfolgreiche Abschluss der fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Ausbildung - bei Meldung zum Examen nachgewiesen wird. Wenn Sie mit der Bonner FFA für Juristinnen und Juristen erst in einem höheren Semester beginnen und absehbar ist, dass Sie diese erst außerhalb der Freiversuchsfrist beenden werden, so können Sie die FFA-Ausbildung für die Dauer des staatlichen Prüfungsverfahrens unterbrechen, um sich die Möglichkeit des Freiversuchs zu erhalten. Sie können die FFA für Juristinnen und Juristen dann in einem späteren Semester wieder aufnehmen, sofern Sie nach der staatlichen Prüfung noch als Studierende oder Studierender in Bonn eingeschrieben sein werden (z. B. wegen der Absolvierung des Schwerpunktbereichs). In diesem Fall erhalten Sie für die Absolvierung der FFA für Juristinnen und Juristen allerdings natürlich kein gesondertes Freisemester, das Sie in diesem Fall aber auch nicht benötigen.

Bitte informieren Sie uns sehr frühzeitig, dass und in welchem Zeitraum Sie die FFA-Ausbildung unterbrechen möchten. Wir benötigen diese Information, damit wir mit Blick auf die maximale Teilnehmerzahl von 25 Studierenden in unseren Kursen planen und einen möglichst nahtlosen Anschluss für Sie gewährleisten können.

Ja. Am Programm können gleichzeitig jeweils höchstens 25 Studierende teilnehmen, die an der Universität Bonn eingeschrieben sein müssen.

Ja. Es handelt sich um ein Programm, das bereits eine gewisse Sprachkompetenz im Englischen und Kenntnisse des deutschen Rechts sowie ein Grundlagenverständnis vom anglo-amerikanischen Recht voraussetzt. Es ergeben sich daher besondere Teilnahmevoraussetzungen. Bitte kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Fragen diesbezüglich an uns haben.

1. Bestehen der Abschlussklausur zu folgenden Vorlesungen

  • „BGB AT“ oder vergleichbare Vorlesung
  • "Staatsrecht I" oder vergleichbare Vorlesung ODER bestandene Zwischenprüfungsklausur „Öffentliches Recht“
  • „Schuldrecht I" ODER "Schuldrecht AT" ODER "Schuldrecht BT I" ODER bestandene Zwischenprüfungsklausur „Zivilrecht"

2. Bestehen der Abschlussklausuren zu EINER der folgenden Vorlesungen

  • Englische Rechtsterminologie mit Einführung in britische Gerichtspraxis
  • Englische Rechtsterminologie mit Einführung in das englische Rechtssystem
  • Englische Rechtsterminologie mit Einführung in das US-amerikanische Recht

3. Erfolgreiche Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften

  • Arbeitsgemeinschaft zum BGB AT oder vergleichbare AG
  • Arbeitsgemeinschaft zum Staatsrecht I oder vergleichbare AG

4. Nachweis eines mindestens der Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) entsprechenden Sprachniveaus in einem Einstufungstest.

Das Niveau B 2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) (nähere Informationen zum GER www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm) wird in der Regel erreicht, wenn der Englischunterricht erfolgreich bis zum Abitur besucht wurde.

Interessent:innen können sich um eine Zulassung zum Programm mit Blick auf die fachinhaltlichen Teilnahmevoraussetzungen in der Regel erst dann bewerben, wenn sie das zweite Fachsemester des rechtswissenschaftlichen Studiums erfolgreich absolviert haben.

Ausnahmeregelung bezüglich der Klausur zu den Vorlesungen "Englische Rechtsterminologie mit Einführung in britische Gerichtspraxis", "Englische Rechtsterminologie mit Einführung in das englische Rechtssystem", "Englische Rechtsterminologie mit Einführung in das US-amerikanische Recht":

Im Zulassungsverfahren der FFA für Juristinnen und Juristen werden Bewerbungen ausnahmsweise auch dann akzeptiert, wenn die Klausur zu "Englische Rechtsterminologie mit Einführung in britische Gerichtspraxis", oder "Englische Rechtsterminologie mit Einführung in das englische Rechtssystem", oder "Englische Rechtsterminologie mit Einführung in das US-amerikanische Recht"" noch nicht vorab geschrieben/bestanden worden ist. Die Klausur muss in dem Semester, für das die Zulassung erfolgt, mitgeschrieben/bestanden und der Nachweis darüber bei uns nachgereicht werden.

Ja. In jedem Semester wird – bei ausreichender Nachfrage (mindestens 8 Bewerbungen mit erfolgreich abgelegtem Einstufungstest) – ein neuer Kurs zusammengestellt werden.

Die Programmteilnahme ist kostenfrei.

Sie können Ihre Teilnahme an der FFA für Juristinnen und Juristen für die Zeit des Auslandsaufenthalts (nur komplette Semester - max. 4 Semester) unterbrechen und diese wieder aufnehmen, wenn Sie zurück sind und Bonner Studierende bleiben.Wir werden in jedem Fall versuchen, einen nahtlosen Übergang in den Kurs des dann folgenden FFA-Semesters für Sie zu gewährleisten. Mit Blick auf die Höchstteilnehmerzahl und damit verbundene notwendige Planungen müssen Sie uns dafür allerdings zum frühestmöglichen Zeitpunkt (jedenfalls unverzüglich nach Erhalt des Bescheides, dass Sie einen Austauschplatz erhalten) mitteilen, dass und in welchem Zeitraum Sie die FFA für Juristinnen und Juristen unterbrechen möchten.


Die Bewerbung

Ja, es gibt jeweils zu Semesterende eine Informationsveranstaltung. 

Bitte beachten Sie hierzu die Bekanntmachung auf unseren Seiten, in www.jura.uni-bonn.de/aktuelles/ auf www.jura.uni-bonn.de und die Aushänge im Juridicum.

Um sich für das nächste Semester für die Bonner FFA anzumelden, müssen Sie unter Einhaltung der jeweiligen Anmeldefrist einen Antrag auf Zulassung zur FFA für Juristen an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses stellen. Einen Vordruck hierfür – aus dem Sie auch alle Ihrem Antrag in Kopie beizufügenden Unterlagen entnehmen können – finden Sie <link file:1883 - download Herunterladen>hier</link>.

Die jeweilige Anmeldefrist entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungen unter www.jura.uni-bonn.de/aktuelles/ sowie den Aushängen im Juridicum.

Bitte drucken Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn ausgefüllt und unterschrieben sowie versehen mit allen relevanten Unterlagen fristgerecht persönlich oder per Post/per Fax beim

 

Fachbereichsmanagements Rechtswissenschaft

Besucheranschrift: Adenauerallee 18-22, 53113 Bonn

Postanschrift: Adenauerallee 24-42, 53113 Bonn

Fax: 0228-73-62409

oder Postfach 36 (bei den Hausmeistern im Juridicum)

 

ein.

 

Alternativ können Sie sich auch via Mail bewerben: füllen Sie dafür den Antrag digital aus und schicken uns diesen mit allen relevanten Unterlagen als PdF an ffa@jura.uni-bonn.de

Ihre Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft werden. Anschließend erhalten Sie eine schriftliche Einladung zum Einstufungstest an dem Sie teilnehmen müssen. Der Prüfungsausschuss entscheidet auf Basis der Ergebnisse dieses Einstufungstests (zum Auswahlverfahren vgl. Punkt 5) später, welche Bewerber:innen zugelassen werden. Dazu erhalten alle Bewerber:innen spätestens in der Woche vor Beginn der Vorlesungszeit einen schriftlichen Bescheid.

Sie müssen im Antrag ankreuzen, welche Unterlagen Sie in Kopie beigefügt haben. Sofern Sie Unterlagen noch nicht vorlegen können, weil Ihnen diese selbst noch nicht vorliegen (z. B. weil Sie die entsprechenden Klausuren erst im laufenden Semester geschrieben haben und das Ergebnis noch nicht kennen oder Ihnen noch kein Schein über die Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft ausgestellt wurde), so müssen Sie dies auf dem dafür vorgesehenen Feld auf dem Formular vermerken. Die fehlenden Unterlagen müssen Sie dann unverzüglich nachreichen. Eine Zulassung zur Bonner FFA für Juristinnen und Juristen durch den Prüfungsausschuss wird unter Vorbehalt ausgesprochen werden, falls die Unterlagen bis zum Zeitpunkt der diesbezüglichen Beschlussfassung noch nicht vorliegen.

Alle Bewerber:innen müssen an einem sowohl mündlich als auch schriftlich durchgeführten Einstufungstest teilnehmen, zu dem sie eingeladen werden, wenn sie einen „Antrag auf Zulassung zur FFA für Juristen“ gestellt und die notwendigen Unterlagen vorgelegt haben. Die Klausur dauert 90 Minuten, der mündliche Teil der Prüfung nimmt ca. 15 Minuten in Anspruch. Die Termine für den Einstufungstest finden Sie unter FFA-Aktuelles, diese Daten werden Ihnen auch in Ihrer persönlichen Einladung mitgeteilt.

Wir testen Sie auf Niveau B2, die Anforderungen aus den niedrigeren Sprachniveaus (A1, A2, B1) müssen dabei selbstverständlich auch beherrscht werden. Zu Ihrer Information und gezielten Vorbereitung (bitte beachten Sie, dass es sich hier nur um Übungen handelt, die nicht in dieser Form Teil des FFA Eingangstest bzw. der FFA Abschlussprüfung darstellen) möchten wir Sie auf folgende Seite aufmerksam machen: Exam English.

Der Einstufungstest findet immer via Zoom statt.

Ja, Sie können sich gut vorbereiten.
Für den schriftlichen Teil des Einstufungstests empfehlen wir Ihnen, folgende grammatische Formen zu wiederholen:

simple present, present and past continuous, simple past, present and past perfect, future tenses (going to / will); conditionals and passive forms of verbs.

Es ist zudem sinnvoll, sich näher mit den folgenden Themen zu befassen. Die entsprechenden Wendungen können beim Verfassen eines freien Texts und für die freie Rede im mündlichen Teil des Einstufungstests hilfreich sein.

  • Linking / order language: e.g. firstly, … / in addition, …
  • Contrasting: e.g. in contrast, …
  • Examples: e.g. for instance, …
  • Sum up / conclude: e.g. in brief, … / to conclude, …
  • Cause and effect: e.g. therefore, … as a result, …
  • Emphasise: e.g. in particular …
  • Express opinion: e.g. to my mind …, the way I see it …
  • Express agreement: e.g. I see your point.
  • Express disagreement: e.g. I’m afraid I have to disagree with (that / you).
  • Express agreement and adding another point of view: e.g. I see what you mean.
  • Asking for clarification: e.g. sorry, I don’t know what that word means / sorry, I don’t follow you.
  • Explaining: e.g. allow me to clarify.
  • Suggesting: e.g. I’d (like to) suggest …
  • Justifying: e.g. I believe this because …
  • Advantages / disadvantages: e.g. the advantages would be (are) … / there are some disadvantages such as …
  • Explaining: e.g. I mean …, what I mean is…
  • Balancing points of view: e.g. on the one hand, …, on the other hand, …
  • Importance: e.g. this is vitally important / this is essential

Zudem ist es immer hilfreich, so viel wie möglich in englischer Sprache zu lesen und – in Vorbereitung auf den mündlichen Teil des Tests – auch zu hören. Dies können Sie beispielsweise auf den folgenden beiden Internetseiten tun:
BBC Sounds
The Guardian - Law​​​​​​​

Es sind keine Kenntnisse des anglo-amerikanischen Rechts für den Einstufungstest erforderlich.

Die Auswahl der Teilnehmer:innen findet anhand der Ergebnisse des Einstufungstests statt. Sofern sich mehr gleich geeignete Bewerberinnen und Bewerber finden als Plätze vorhanden sind, erfolgt die Auswahl im Wege des Losverfahrens.

Ja, der Einstufungstest ist in jedem Falle obligatorisch, da die Auswahl der Teilnehmer:innen ausschließlich anhand der Ergebnisse dieses Tests vorgenommen wird.


Das Kursprogramm

In der ersten Stunde Ihres ersten FFA-Kurses erhalten Sie alle erforderlichen Informationen. Zudem stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen der Fremdsprachenausbildung jederzeit zur Verfügung und beantworten gerne alle ihre Fragen.

Die Kurse sind sowohl wöchentlich stattfindende Seminarveranstaltungen als auch Blockveranstaltungen in den Abendstunden und/oder am Wochenende.

Genauere Termine finden Sie unter Basis Uni Bonn ⇒ Vorlesungsverzeichnis ⇒ Alle Veranstaltungen ⇒ Rechtswissenschaft ⇒ Hauptfachstudiengang ⇒ Zusatzangebote ⇒ Fremdsprachenausbildung ⇒ Fachspezifische Fremdsprachenausbildung (FFA UNICert Stufe III).

Ja, sollten Sie aus Krankheitsgründen nicht zum Kurs erscheinen können, benötigen wir ein ärztliches Attest über Ihre Erkrankung. Sie dürfen in wöchentlich stattfindenden Kursen jeweils höchstens an zwei Terminen (insgesamt 4 Unterrichtsstunden bei einem Kursumfang von 2 SWS, insgesamt 8 Unterrichtsstunden bei einem Kursumfang von 4 SWS), bei Blockveranstaltungen an einem entsprechenden Teil der jeweiligen Veranstaltung fehlen.

Die Absolvierung aller einzelnen Kurse im Rahmen des FFA-Programms ist für die Teilnehmenden in der angegebenen Reihenfolge obligatorisch. Bei Gleichwertigkeit werden aber auch andere Veranstaltungen (die beispielsweise während eines Auslandsaufenthalts oder an einer anderen Hochschule belegt worden sind) auf Antrag anerkannt. Siehe dazu die Regelungen in § 4 der Prüfungsordnung zur FFA für Juristinnen und Juristen (2017). Vor einer entsprechenden Antragstellung sollten Sie aber im jeweiligen Einzelfall gemeinsam mit uns und ggf. auch dem jeweiligen JPA klären, ob eine Anerkennung negative Auswirkungen auf eine Freisemestergewährung durch das JPA haben könnte (insbesondere bei im Ausland erworbenen Scheinen kann das problematisch sein, da das JAG NRW in § 25 Abs. 2 Nr. 4 eine an einer inländischen Hochschule erfolgreich abgeschlossene fremdsprachige rechtswissenschaftliche Ausbildung verlangt) und aus diesem Grund für Sie möglicherweise nicht in Betracht kommt. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen rechtzeitig vorab an uns.

Wir bemühen uns, die Veranstaltungen so zu legen, dass es zu möglichst wenigen Überschneidungen kommt. Jedoch können wir nicht garantieren, dass es im Einzelfall nicht trotzdem zu Überschneidungen mit anderen Veranstaltungen kommen kann.

Die Teilnahme an dem FFA-Programm erfordert von den Studierenden einen Arbeitsaufwand von insgesamt 16 Semesterwochenstunden (SWS) (reine Anwesenheitszeit in den Kursen, hinzu kommen jeweils die Kursvor- und nachbereitung), die wie folgt auf die drei Programmsemester verteilt sind:
1.    FFA-Semester: 6 SWS
2.    FFA-Semester: 6 SWS
3.    FFA-Semester: 4 SWS und Abschlussprüfung

Die Teilnahme ist also durchaus sehr anspruchsvoll und auch arbeitsintensiv – nicht zuletzt, weil juristische Inhalte ausschließlich in der fremden Sprache vermittelt werden. Dessen sollten sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer vorab bewusst sein und versuchen, den Start mit der FFA für Juristinnen und Juristen möglichst so zu planen, dass dessen Ende und die Abschlussprüfung nicht in die Examensvorbereitungsphase fallen.

Das Ausbildungsprogramm ist wie folgt geplant. Bitte beachten Sie aber, dass sich Änderungen an allen Kursinhalten ergeben können:

Erstes FFA-Semester: insgesamt 6 SWS

Kurs 1: „Legal Vocabulary - Discussing Legal Concepts - Presentations“: 4 SWS, wöchentlich

The course will, through the theme of legal concepts, encourage students to acquire new vocabulary and knowledge of legal concepts, to gather information, discuss and debate and present this information to the class.
Some Of the Subjects of the Course Are:

  • The Jury System
  • Joint Enterprise
  • Capital Punishment
  • Introduction to the Common Law Contract
  • Case-Law

 This course is a Language Course with Law as Subject Matter. The purpose of the course is to give students a broad overview of the subjects while maximising the use of the English language. Therefore, class hours will be made up of as much exposure to the language as possible: speaking (discussions, debate, and presentations), reading, writing (essay on a legal subject), audio-visual and clarification of language structures and vocabulary - Group Work with the goal of language output in the form of presentations, discussion and debate will also be implemented.
Furthermore, during the course, students are required to give at least one individual presentation on a legal subject. Ample time, instruction, guidance and assistance on presentation techniques are given by the teacher.
During the course, we will only speak English from start to end. In summary, the course is highly-focused on student contribution and is not a traditional "frontal" lecture course; students are encouraged in class to gather information and communicate it to the class – Active Language  Participation Is Required.

Kurs 2: „English vocabulary for law: Legal research“: 2 SWS, vorauss. Blockveranstaltung

Mit diesem Kurs werden drei Ziele verfolgt. Erstens werden die Studierenden mit verschiedenen Rechercheinstrumenten vertraut gemacht, die es ihnen ermöglichen, während ihres Studiums an der Universität Bonn Recherchen zu Common Law Systemen durchzuführen. Zweitens werden einige Schlüsselthemen des englischen Vertragsrechts erörtert, die den Studierenden für ihr späteres Studium anderer Rechtsgebiete von Nutzen sein werden. Drittens erleben die Studierenden eine Moot-Court-Situation. Bei der Vorbereitung auf die mündliche Verhandlung und beim Vortragen ihrer Beiträge werden die Studierenden ihre Fähigkeiten zur Teamarbeit und Analyse stärken. Durch die Beschäftigung mit diesen drei Bereichen wird der Wortschatz im Laufe des Kurses natürlich erweitert.

Zweites FFA-Semester: insgesamt 6 SWS

Kurs 1: „Core subjects of Common Law“: 2 SWS oder entsprechende Blockveranstaltungen

Vermittlung zentraler Felder des anglo-amerikanischen Privatrechts u. a. anhand der Diskussion sog. „landmark cases“

Kurs 2: „US constitutional law“: 2 SWS oder entsprechende Blockveranstaltungen

Vermittlung des Verfassungsrechts der Vereinigten Staaten von Amerika

Kurs 3: „Civil litigation in the United States“: 2 SWS oder entsprechende Blockveranstaltungen

Civil Litigation in the United States ist ein Kurs, der gemeinsam von Amy Klaesener und Courtney Lotfi geleitet wird, die beide in den USA ausgebildete und qualifizierte Anwälte sind.  Der Kurs ist in sechs praktische Sitzungen unterteilt und soll den Studierenden einen Überblick über die wichtigsten Aspekte des Prozesses geben, einschließlich der US-amerikanischen (Bundes-)Gerichtsstruktur, der zivilrechtlichen Verfahrens- und Beweisregeln und der Sammelklagen.  Die Studierenden haben auch die Möglichkeit, ihre Prüfungsfähigkeiten in einem Scheinprozess zu testen.

Drittes FFA-Semester: insgesamt 4 SWS

Kurs 1: „International Commercial Law“: 2 SWS oder entsprechende Blockveranstaltungen

Vermittlung von Grundlagen des internationalen Wirtschaftsrechts. Die Veranstaltung umfasst Themen aus den Bereichen des internationalen Wirtschaftsprivatrechts wie auch des Wirtschaftsverwaltungsrechts.

Kurs 2: „International Arbitration“: 2 SWS oder entsprechende Blockveranstaltung

Die Veranstaltung vermittelt Grundlagen des internationalen Schiedsverfahrensrechts.

Alle Kurse werden von fachlich sehr kompetenten Dozentinnen und Dozenten aus Lehre und Praxis gehalten, die Muttersprachler:innen sind oder entsprechende sprachliche Qualifikationen haben. 


Prüfungen

Jedes Modul der Bonner FFA schließt mit einer kurzen Überprüfung der erlernten Inhalte sowohl in sprachlicher als auch in inhaltlicher Hinsicht ab. Das Programm selbst schließt zudem mit einer aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil bestehenden Prüfung im Anschluss an das dirtte FFA-Semester ab. Die mündliche Prüfung dauert insgesamt ca. 60 Minuten, die Klausur 150 Minuten. Nähere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt Abschlussprüfung.

Die mündlichen Prüfungen gehen insgesamt über eine Stunde. Der Prüfling hat zuerst 30 Minuten Vorbereitungszeit, dann geht das Prüfungsgespräch 30 Minuten.
Im Anschluss wird die Note der mündlichen Prüfung mitgeteilt.

Die schriftliche Prüfung ist aufgeteilt in Listening Comprehension (45 Minuten), Reading Comprehension (60 Minuten) und Writing (90 Minuten).

Papier und ein Dictionary (Englisch) werden gestellt.
Sonstige Schreibutensilien müssen mitgebracht werden.

Ja. Gemäß § 8 Abs. 3 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung UNIcert® (2017) ist ein schriftlicher Antrag auf Zulassung zur Prüfung zu stellen. Sie finden ein entsprechendes Formular sowie die jeweils maßgeblichen Termine und Fristen unter dem Menüpunkt „Abschlussprüfung“ (Link einfügen). Bitte beachten Sie, dass dem Antrag verschiedene Unterlagen beizufügen sind (§ 8 Abs. 4 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung UNIcert®) und ggf. eine Erklärung abzugeben ist, ob die Prüfung schon einmal oder endgültig nicht bestanden worden ist. Vergleichen Sie dazu das Formular.

Für sämtliche Prüfungsdurchgänge sind laut Beschluss des Prüfungsausschusses UNIcert® keine Nachweise im Sinne von § 8 Abs. 4 Nr. 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung UNIcert (Bescheinigungen über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den einzelnen Kursen) beizufügen. Die erforderlichen Informationen liegen uns vor.