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AG-Support

Der AG-Support kümmert sich um sämtliche Anfragen zur Anmeldung zu den Arbeitsgemeinschaften des Fachbereichs. Der Support ist nur zu den jeweiligen Anmeldezeiten für Arbeitsgemeinschaften erreichbar.

Umfangreiche Hinweise zur Belegung der Arbeitsgemeinschaften finden Sie hier.

Bitte beachten Sie grundsätzlich:

  • AG-Anmeldung: Ausschließlich online und selbstständig über BASIS; nur FFF-Schüler:innen, Erasmusstudierende und Nachrücker:innen wenden sich bitte direkt an den AG-Support.
  • AG-Wechsel:
    • innerhalb der Belegfrist: durch Stornierung einer AG und erneute AG-Anmeldung selbstständig möglich, wenn noch ein Platz in der entsprechenden AG frei ist.
    • nach Ablauf der Belegfrist: grds. ausgeschlossen; nur in begründeten Ausnahmefällen über den AG-Support nach Prüfung ggf. möglich.
  • AG-Abmeldungen: Geben Sie bitte den Platz frei und informieren Sie den AG-Support (und die Lehrperson) über Ihre Abmeldung.

Kontakt

  • Ansprechpartnerin: Mia Kuchenbecker
  • Telefon: +49 228 73-62412
  • E-Mail:aganmeldung@~@jura.uni-bonn.de
  • Besucheranschrift: Juridicum, Ostturm 3.OG (links), Raum 3.018
  • Bitte geben Sie bei Anfragen stets Ihre Matrikelnummer an!

Sprechzeiten

Zwischen dem 31.10.2024 und 12.11.2024 ist der AG-Support nur per Email zu erreichen!

 

Bis zum 08.11.2024 die folgenden Sprechzeiten:

  • Montags:
    09:00 bis 10:00 Uhr persönlich und von 10:00 bis 11:00 Uhr telefonisch
  • Donnerstags:
    14:00 bis 15:00 Uhr telefonisch und von 15:00 bis 16:00 Uhr persönlich.

Anmeldefristen für die Arbeitsgemeinschaften

Studierende des 3. Fachsemesters:

Sachenrecht; Verwaltungsrecht und Schuldrecht BT II:           ab 09.09.2024 ab 12:00 Uhr

Studierende des 2. Fachsemesters:

Schuldrecht AT und BT I; Strafrecht II und Staatsrecht II:      ab 16.09.2024 ab 12:00 Uhr

Studierende des 1. Fachsemesters:

Bürgerl. Recht AT; Strafrecht I und Staatsrecht I:                    ab 23.09.2024 ab 12:00 Uhr

Wiederholungs-AG:

Zivilrecht; Öffentliches Recht; Strafrecht:                                ab 01.10.2024 ab 12:00 Uhr

Die Anmeldefrist für die Arbeitsgemeinschaften endet einheitlich am 09. Oktober 2024 um 12 Uhr.