AG-Support
Der AG-Support kümmert sich um sämtliche Anfragen zur Anmeldung zu den Arbeitsgemeinschaften des Fachbereichs. Der Support ist nur zu den jeweiligen Anmeldezeiten für Arbeitsgemeinschaften erreichbar.
Umfangreiche Hinweise zur Belegung der Arbeitsgemeinschaften finden Sie hier.
Bitte beachten Sie grundsätzlich:
- AG-Anmeldung: Ausschließlich online und selbstständig über BASIS; nur FFF-Schüler:innen, Erasmusstudierende und Nachrücker:innen wenden sich bitte direkt an den AG-Support.
- AG-Wechsel:
- innerhalb der Belegfrist: durch Stornierung einer AG und erneute AG-Anmeldung selbstständig möglich, wenn noch ein Platz in der entsprechenden AG frei ist.
- nach Ablauf der Belegfrist: grds. ausgeschlossen; nur in begründeten Ausnahmefällen über den AG-Support nach Prüfung ggf. möglich.
- AG-Abmeldungen: Geben Sie bitte den Platz frei und informieren Sie den AG-Support (und die Lehrperson) über Ihre Abmeldung.
Kontakt
- Ansprechpartnerin: Mia Kuchenbecker
- Telefon: +49 228 73-62412
- E-Mail:aganmeldung@~@jura.uni-bonn.de
- Besucheranschrift: Juridicum, Ostturm 3.OG (links), Raum 3.018
- Bitte geben Sie bei Anfragen stets Ihre Matrikelnummer an!

Sprechzeiten
Bis zum 07.03.2025 ist der AG-Support nur per E-Mail erreichbar. Anschließend gelten bis zum 15.05.2025 die folgenden Sprechzeiten: Am 10.03.2025, 17.03.2025 und 24.03.2025 findet eine telefonische Sprechstunde von 12-14 Uhr statt. Danach gilt folgendes: |
Montags |
9:00 bis 10:00 Uhr persönlich und von 10:00 bis 11:00 Uhr telefonisch. |
Donnerstags |
14:00 bis 15:00 Uhr telefonisch und von 15:00 bis 16:00 Uhr persönlich.
Anmeldefristen für die Arbeitsgemeinschaften
Studierende des 3. Fachsemesters:
Sachenrecht; Verwaltungsrecht und Schuldrecht BT II: ab 10.03.2025 ab 12:00 Uhr
Studierende des 2. Fachsemesters:
Schuldrecht AT und BT I; Strafrecht II und Staatsrecht II: ab 17.03.2025 ab 12:00 Uhr
Studierende des 1. Fachsemesters:
Bürgerl. Recht AT; Strafrecht I und Staatsrecht I: ab 24.03.2025 ab 12:00 Uhr
Wiederholungs-AG:
Zivilrecht; Öffentliches Recht; Strafrecht: ab 01.04.2025 ab 12:00 Uhr
Die Anmeldefrist für die Arbeitsgemeinschaften endet einheitlich am 09. April 2025 um 12 Uhr.