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Wiederholungs-AG

Die Wiederholungs-Arbeitsgemeinschaften bereiten auf einen Zweit- bzw. Drittversuch in den Zwischenprüfungsklausuren nach der Prüfungsordnung 2023 vor.

  • Die ZP-Klausur Strafrecht umfasst Inhalte der Vorlesungen StrafR I und StrafR II.
  • Die ZP-Klausur Zivilrecht umfasst Inhalte der Vorlesungen BGB AT, SchuldR AT, SchuldR BT I, SchuldR BT II und Sachenrecht.
  • Die ZP-Klausur Öffentliches Recht umfasst Inhalte der Vorlesungen StaatsR I, StaatsR II und Allg. Verwaltungsrecht.

In den Wiederholungs-Arbeitsgemeinschaften können nur ausgewählte Inhalte der jeweiligen Vorlesungen besprochen werden. Der Fokus liegt auf der Vermittlung von Methodik der Sachverhaltsanalyse und der Gutachtenerstellung anhand von Fällen. Die Arbeitsgemeinschaften beginnen in der 2. Vorlesungswoche.


Wintersemester 2024/2025

Der Fachbereich wird im Wintersemester 2024/2025 Wiederholungs-Arbeitsgemeinschaften in allen drei Fachgebieten anbieten. Die Termine finden Sie im Vorlesungsverzeichnis BASIS.

  • Die Belegungsfrist in BASIS beginnt am 01.10.2024 um 12:00 Uhr und endet am 09.10.2024 um 12:00 Uhr.

Teilnahmevoraussetzung

Teilnahmeberechtigt sind Studierende des Staatsexamensstudiengangs Rechtswissenschaft sowie Studierende aus dem Studiengang Law and Economics, die sich Zweit- oder Drittversuch befinden, also die entsprechende Zwischenprüfungs-Klausur (nach neuer Prüfungsordnung) nicht bestanden haben.

 

Eine Anmeldung über das Vorlesungsverzeichnis BASIS ist erforderlich. Bitte beachten Sie die angegebene Belegungsfrist (Wintersemester 2024/2025: 01.10.2024, 12:00 Uhr bis 09.10.2024, 12:00 Uhr). Das Vorliegen der Teilnahmevoraussetzung wird nach der Belegung überprüft. Studierende, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, werden aus der Teilnehmendenliste in BASIS entfernt.

 

Die Kapazitäten der Arbeitsgemeinschaften sind begrenzt. Es handelt sich um ein freiwilliges Angebot des Fachbereichs; ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.


Probeklausuren

Sofern AG-Teilnehmer:innen an etwaigen freiwilligen Probeklausuren im Rahmen der Vorlesungen teilnehmen und nicht für eine entsprechende regulären Arbeitsgemeinschaft angemeldet sind, können die Klausuren von den AG-Leitenden der Wiederholungs-AG korrigiert werden. Dies gilt jedoch ausschließlich für diejenigen Vorlesungen, an deren Ende eine Zwischenprüfungs-Klausur gestellt wird. Diese sind:

  • im Strafrecht die Vorlesung Strafrecht II,
  • im Zivilrecht alternierend die Vorlesungen Schuldrecht BT II und Sachenrecht (im WiSe 2024/2025 Sachenrecht),
  • im Öffentlichen Recht die Vorlesung Allg. Verwaltungsrecht.

AG-Scheine

Bitte beachten Sie, dass es sich um ein extracurriculares Angebot handelt. AG-Scheine werden nicht ausgegeben.


Kontakt

Bei Fragen zu den Wiederholungs-Arbeitsgemeinschaften wenden Sie sich bitte an den AG-Support.