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Die Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft (Hauptfach)

Bitte beachten Sie, dass jede Teilprüfung (Klausuren und Hausarbeiten) eine vorherige Zulassung und Anmeldung voraussetzt!

Hinweise und Erklärungen zum elektronischen Anmeldeverfahren:

  • Die Anmeldung erfolgt für die Abschlussklausuren der Zwischenprüfung und der Schwerpunktbereichsprüfung im Rechtswissenschaftlichen Fachbereich über ein elektronisches Anmeldeverfahren.
  • Zulassung zur Zwischenprüfung bzw. Schwerpunktbereichsprüfung: Diese erfolgt zu Beginn des Semesters, in dem die ersten Teilprüfungen abgelegt werden sollen, (einmalig) in Papierform. Die Formulare für die entsprechenden Anträge sind hier abrufbar. Das Formular ist ausgefüllt und unterschrieben ausschließlich in das Postfach Nr. 37 gegenüber dem Dekanat einzuwerfen oder per Post an das Prüfungsamt Jura zu senden (Postanschrift: Adenaueralle 24-42, 53113 Bonn).
  • Anmeldung zu einzelnen Prüfungsleistungen: Die Studierenden melden sich während der vorgegebenen Frist zu den entsprechenden Teilprüfungen (Klausuren / Hausarbeiten) mit ihrer Uni-Benutzerkennung über das unter http://basis.uni-bonn.de zugängliche Bonner Allgemeine Studierenden Informationssystem zu den entsprechenden Prüfungsleistungen an.

    Die Anmeldung erfordert eine gültige Uni-Benutzererkennung des Rechenzentrums, die bei der Immatrikulation mit Versendung der Semesterunterlagen automatisch vergeben wird. (Ansprechpartner Hochschulrechenzentrum; Informationen unter http://www.rhrz.uni-bonn.de) 

Hinweise zur Anerkennung von Prüfungleistungen aufgrund eines Zweithörerstatus an anderen Universitäten nach der Prüfungsordnung 2015 hier

Hinweise zur Durchführung der Abschlussklausuren:

  • Bearbeitungszeit der Zwischenprüfungsklausuren: jeweils 120 Minuten (die Klausuren beginnen s.t.)
  • Die verwendeten Gesetzestexte dürfen keinerlei persönliche Anmerkungen, handschriftliche Notizen oder Unterstreichungen enthalten. Die Markierung von Gesetzen in den Gesetzessammlungen durch Aufkleber jeglicher Art oder selbstklebende Zettel ist nicht gestattet. Es liegt in der Verantwortung des Prüflings, entsprechende Gesetzestexte mitzubringen. Seitens der Universität können eventuell fehlende Gesetzestexte nicht zur Verfügung gestellt werden. Manipulierte Gesetzestexte und sonstige unzulässige Hilfsmittel (z. B. "Spickzettel", Schemata, Register) dürfen weder benutzt noch am Arbeitsplatz mitgeführt werden. Mobiltelefone und Smartwatches müssen während der Bearbeitungszeit ausgeschaltet sein, dürfen nicht am Körper getragen werden (z.B. beim Toilettengang) und sollten im Zweifelsfall bei der Aufsicht abgegeben oder vorne im Hörsaal platziert werden. Schon der Versuch einer Täuschung kann prüfungsrechtlich im Sinne von § 11 Abs. 5 S. 1 ZwPO sanktioniert werden.
  • Bitte erscheinen Sie wegen der Einlasskontrollen zu sämtlichen Klausurterminen ca. 15 Minuten vor Prüfungsbeginn.
  • Bringen Sie bitte einen amtlichen Lichtbildausweis sowie Ihren Studentenausweis zum Prüfungstermin mit.
  • Im Falle einer Erkrankung am Prüfungstag muss unverzüglich der Rücktritt von der Prüfung erklärt werden. Weitere Hinweise zum Rücktrittsverfahren und Formulare, die das Verfahren erleichtern können, finden Sie hier.
  • Wegen etwaiger kurzfristiger Änderungen der Raumbelegung beachten Sie bitte die Aushänge im Juridicum sowie die Homepage des Rechtswissenschaftlichen Prüfungsausschusses.
  • Die Studierenden können innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses schriftlich Einwände gegen die Bewertung beim Aufgabensteller erheben (sog. Remonstration). Sie müssen hierzu nachvollziehbare Gründe angeben, warum Sie eine Neubewertung der Prüfung für notwendig halten. Hierbei müssen Sie substantiierte Einwände erheben, d.h. Sie müssten konkret darlegen, in welchen Punkten die Einschätzung bestimmter Prüfungsleistungen nach Ihrer Auffassung Bewertungsfehler aufweist. Der Aufgabensteller informiert Sie über das Ergebnis der Remonstration.
  • Die Prüfungsergebnisse der Zwischenprüfungs- und Schwerpunktbereichsklausuren werden durch Aushang im Juridicum und und im Internet bekannt gegeben. Die Remonstrationsfrist für die im Ausland befindlichen Studierenden beginnt am Tag der Veröffentlichung der Ergebnisse im Internet. Bei Zusendung per Post gilt der Poststempel des letzten Tages der Remonstrationsfrist.

Hinweise zur Durchführung von Hausarbeiten:

Gegenstand einer Hausarbeit ist regelmäßig die Erstellung eines Rechtsgutachtens. Darin muss der Prüfungsteilnehmer sich fallbezogen mit Rechtsprechung und Literatur auseinandersetzen und einen eigenen Lösungsweg entwickeln. Das Rechtsgutachten muss wissenschaftlichen Standards entsprechen. Es muss sich also um eine eigenständig mit wissenschaftlichen Methoden angefertigte Leistung handeln!
Daran fehlt es bei Zusammenarbeit von zwei oder mehr Prüfungsteilnehmern.
Hausarbeiten mehrerer Prüfungsteilnehmer dürfen also in Gliederung und Schwerpunktsetzung nicht nahezu übereinstimmen. Ebenso sind wortgleiche Textbausteine oder Passagen unzulässig. An einer selbständigen Leistung fehlt es auch, wenn Dritte um Rat gefragt werden, um deren Hinweise und Lösungsvorschläge zu übernehmen, insbesondere wenn Internet-Foren benutzt oder andere Internetseiten ohne Quellenangaben zur Lösung des Falles herangezogen werden. Schließlich ist es auch unzulässig, wörtliche Textpassagen aus der Sekundärliteratur zu übernehmen, ohne dies durch Anführungszeichen und Fußnoten deutlich zu machen.
Wenn fremde Gedanken und Argumente ausnahmsweise wörtlich übernommen, müssen diese in Anführungszeichen gesetzt und der Urheber des Gedankenguts kenntlich gemacht werden. Werden Texte sinngemäß übernommen, dann müssen Sie ebenfalls in einer Fußnote auf den Urheber hinweisen.
Bei Verstößen gegen die genannten Vorgaben kommt die Einstufung als Täuschungsversuch in Betracht, der die Benotung der Prüfung mit ungenügend (0 Punkte) zur Folge hat. Schon der Versuch einer Täuschung kann prüfungsrechtlich im Sinne von § 11 Abs. 5 S. 1 ZwPO sanktioniert werden.

 

Dokumente zur Zwischenprüfung (ZwPO 2023)

Informationen zur Zwischenprüfung nach der Zwischenprüfungsordnung 2023 (Zw-PO 2023)

 

Dokumente zur Zwischenprüfung (ZwPO 2015)

Informationen zur Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft (nach der ZwPO 2015)

Übersicht über die in der ZP vom 04.09.2015 zu erbringenden Leisungen

Anleitung: Wie kann ich prüfen, ob die Zulassung zur Zwischenprüfung (Hauptfach) oder die Allgemeine Zulassung (Begleitfach) erteilt worden ist?

 

Formulare zum Zwischenprüfungsverfahren finden Sie hier.

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