Jump directly to main navigation Jump directly to content Jump to sub navigation

Links und Allgemeines

Allgemeines

  • An Teilprüfungen der Schwerpunktbereichsprüfung können nur Studierende teilnehmen, die die Zwischenprüfung bereits vollständig bestanden haben. Das Schwerpunktbereichsstudium darf noch an keiner anderen Universität endgültig abgeschossen sein (bestanden/nichtbestanden).
  • Bitte beachten Sie, dass jede Teilprüfung eine vorherige (einmalige) Zulassung und Anmeldung zu den einzelnen Prüfungen voraussetzt!
  • Die Anerkennung von ausländischen Prüfungsleistungen auf Teilleistungen der Schwerpunktbereichsprüfung ist grundsätzlich nur möglich, wenn diese vor ihrer Ablegung bei der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses angemeldet wurden. Dies gilt auch für Studienortwechsler.
  • Diejenigen Studierenden, die die Schwerpunktbereichsprüfung mit einem Seminar beginnen wollen, können die Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung noch bis zum Zeitpunkt der Seminaranmeldung beim Prüfungsausschuss beantragen. Die Anmeldung zum Seminar erfolgt beim Veranstalter.

 

Merkblatt zum Schwerpunktbereich (SPB-PO 2023)

Merkblatt zum Schwerpunktbereich (SPB-PO 2015)
Stand: mit aktualisierten Fristen vom WS 22/23

Einen Notenrechner für die Gesamtnotenberechnung der Schwerpunktbereichsprüfung finden Sie hier (Download).

Hinweise und Formulare zum Prüfungsrücktritt finden Sie hier.

 

  • Beschluss des Prüfungsausschusses vom 24.11.2005:
    Studierende, die sich zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse im Ausland befinden, können die die Ergebnisse der Prüfungsleistungen im Internet abrufen. Sie müssen für die Einsichtnahme während der Remonstrationsfrist einen Bevollmächtigten benennen. Dieser kann Kopien auf eigene Kosten an den sich im Ausland befindlichen Studenten übersenden.
    Ergänzung durch Beschluss des Prüfungsausschusses vom 21.12.2006:
    Die Remonstrationsfrist verlängert sich bei einem Postlauf innerhalb Europas um eine Woche, bei einer Versendung nach Übersee um 2 Wochen.