Gesamtnotenberechnung im Schwerpunktbereich
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Nach der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung2009 ergibt sich die Gesamtnotenberechnung wie folgt:
1.) Nur die 5 besten Klausuren fließen in die Gesamtnote des Schwerpunktbereichszeugnisses mit ein. Jede dieser Klausuren macht 14 % des Endergebnisses aus, sodass die fünf besten Klausuren zu insgesamt 70 % in die Gesamtnote einfließen.
2.) Die Note der Seminararbeit macht 30 % des Endergebnisses aus.
Nach der Schwerpunktsbereichsprüfungsordnung 2015(Inkrafttreten: 12.09.2015) ergibt sich die Gesamtnotenberechnung wie folgt:
1.) Nur die 4 besten Klausuren fließen in die Gesamtnote des Schwerpunktbereichszeugnisses mit ein (bei mindestens 2 der 4 in die Gesamtnotenberechnung einbezogenen Klausuren muss es sich um (die besten) Bonner Klausurleistungen handeln). Jede dieser Klausuren macht 15 % des Endergebnisses aus, sodass die vier besten Klausuren zu insgesamt 60 % in die Gesamtnote einfließen.
2.) Die Note der Seminararbeit macht 40 % des Endergebnisses aus.
Sowohl in der Staatlichen Prüfung als auch im Schwerpunktbereich richtet sich die Gesamtbewertung nach § 17 Abs. 2 JAG NRW, d.h. dass zum Beispiel ab einer Punktzahl von 9 Punkten die Note "vollbefriedigend" als Gesamtnote ausgewiesen wird. Hinsichtlich der Bewertung der einzelnen Klausuren gilt § 17 Abs. 1 JAG NRW, d.h. dass erst ab einer Punktzahl von 10 Punkten für eine Klausur die Note "vollbefriedigend" vergeben wird.
Die Berechnung, welche im Online-Portal „basis.uni-bonn.de“ angezeigt wird
In dem individuellen Prüfungskonto unter „basis.uni-bonn.de“ können Sie auch bereits dann eine Durchschnittsnote einsehen, wenn Sie das Schwerpunktbereichsstudium noch nicht abgeschlossen haben. Die technischen Einstellungen des Programms sind jedoch so konfiguriert, dass das Programm die Berechnung so durchführt als wären die bereits erbrachten Leistungen für das Bestehen der Schwerpunktbereichsprüfung ausreichend, auch wenn ggf. noch weitere Prüfungsleistungen fehlen (das Schwerpunktbereichsstudium ist erst dann abgeschlossen, wenn alle erforderlichen Teilleistungen abgelegt wurden).
Wenn noch nicht alle Klausuren der Schwerpunktbereichsprüfung abgelegt wurde, ist die in Basis angegebene Gesamtnote nicht korrekt berechnet und damit nicht aussagekräftig!
Oft ist für die Studierenden jedoch von Interesse zu erfahren, welche Noten in den noch fehlenden Prüfungsleistungen erreicht werden müssen, damit eine bestimmte Durchschnittsnote erzielt wird. Eine solche fiktive Notenberechnung ist unter „basis.uni-bonn.de“ nicht zu finden.
Die Berechnung des Schwerpunktergebnisses im Notenrechner
Um auch eine fiktive Notenberechnung vornehmen zu können, finden Sie hier einen Notenrechner, mit dem Sie berechnen können, welche Punkte Sie in den noch fehlenden Prüfungsleistungen erreichen müssen, um ein bestimmtes Gesamtergebnis zu erzielen und um ggf. die Gesamtnote nach der Regelung der Prüfungsordnung 2009 und der Gesamtnote nach der Prüfungsordnung 2015 zu vergleichen:
(Mit den Punktwerten für die einzelnen Prüfungsleistungen können mit Hilfe des Notenrechners die Note der Schwerpunktbereichsprüfung und die Gesamtnote der ersten Prüfung berechnet werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir für die Richtigkeit der Ergebnisse keine Gewähr übernehmen können. Rechtsverbindlich ist erst die auf dem Schwerpunktbereichszeugnis bzw. dem Gesamtzeugnis ausgewiesene Note.)
Die Berechnung der Gesamtnote der ersten Juristischen Prüfung
Die Berechnung des Endergebnisses setzt sich zu 70 % aus den Leistungen in der staatlichen Pflichtfachprüfung und zu 30 % aus der Schwerpunktnote zusammen.
Im staatlichen Pflichtfachteil zählen die Klausuren insgesamt 60 % (also 10 % pro Klausur), die mündliche Prüfung geht mit insgesamt 40 % in die Endnote ein.
Diese Berechnung kann ebenfalls mit den obigen Notenrechnern durchgeführt werden. Ein entsprechender Rechner befindet sich zudem auf der Seite des JPA Köln (http://www.olg-koeln.nrw.de/aufgaben/justizpruefungsamt/006_jpa_von-a-z/zw_jpa_n/notenrechner/index.php).